334 Schmid.
Insofern die zu Unterpfand eingefetzten Liegenschaften ineiner Stadt gelegen sind, in welcher die Führung der Grund-und Pfandbücher nach Maßgabe des Gefetzes vom 24. Juni1874 einem besonderen Beamten übertragen ist, wird dieDarleiherin selbst für die Tilgung der alteren PfandlastenSorge tragen,d. in einer besonderen, an dem, ausdenTagdesPfand-eintrags folgenden Tage auszustellenden Urkunde:2) daß am Tage des Eintrags im Pfandbuch kein weiteresPfandrecht gegen d ................... Anleiher ................... und beziehungs-weise Pfandbesteller eingetragen worden ist.
VI.
Die Unterschrift d .................... Anleiher ................... unter der Bescheinigung
über den Empfang des Darlehenskapitals ist öffentlich beglaubigen zulassen.
VII.
Mit der Unterpfandsverschrcibung sind der Darleiherin zuzustellen)
1) Der Nachweis (Police) über die Versicherung des freienGebäudefünftels;
2) das Zeugnis des Pfandgerichts (Ziffer Vd);
3) der Erkundigungsbogen (Nerlagfchein) beziehungsweise dasLastenzeugnis.
Dieser Kapital'Zusageschein wurde vierfach ausgefertigt: drei Ferti-gungen für d................... Anleiher .................... zum Zwecke der Unterpfands-bestellung, die vierte für die Darleiherin.
Die letztere Fertigung ist nach Unterzeichnung des, derselben amSchlüsse beigedrückten Annahmescheins spätestens innerhalb vierzehn Tagender darleihenden Verrechnung zurückzugeben, andernsalls die Kapitalzusageals nicht gegeben angesehen wird.
................................................................... den ......................................................................................