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1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
Seite
327
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Erhebung über den Persunalkredit des lündl. Kleingrundbesitzes in Baden. 327

Kredites bestimmt. Jeder Verein ist nur für den Von ihm in Anspruchgenommenen Kredit haftbar. Eine Solidarhast der Vereine ist aus-geschlossen.

§ 3.

Der Verbllndsvorstand ist auf Erfordern der Bank verpflichtet, jeder»zeit durch einen Sachverständigen den Geschäftsgang der bei der Bankim Vorschuß befindlichen Vereine zu Prüfen und wird das Resultat je«weils der Bank mitteilen.

§ 4.

Jedem dem Verband angehörenden Verein wird ein Konto in denBüchern der Bank eröffnet. Außerdem wird die Bank ein befonderesRegister über die Umsätze der Verbandsvereine mit der Bank führen, inwelch' letzteres den Mitgliedern des Verbandsvorstandes Einsicht jederzeitgestattet ist.

8 5.

Die von einem Verbandsverein eingezahlten Geldbeträge werden fürdie Regel demselben vom nächstfolgenden Tage nach der bei der Bankeingetroffenen Zahlung verzinst. Gelder, welche am Samstag bei derBank eintreffen, werden erst von dem darauf folgenden Montag an ver-zinst. Folgt auf den Tag, an welchem die Gelder eintreffen, ein Feiertag,fo findet gleichfalls die Gutschrift behufs Verzinfung erst von dem nächstenWerktag an statt. Entnimmt ein Verein Geld, fo beginnt die Ver-zinfung einen Tag vor der Abfendung, fofern und insoweit die Summesein eigenes Guthaben überschreitet. Der Zinsfuß für die Einlagen wirdjeweils nach Maßgabe des Geldstandes der Ausgleichskasse von den, Ver-bandsdirektor im Einvernehmen mit der Bank bestimmt.

s 6.Ist durch die Geldentnahme der Vereine die Ausgleichskasse erschöpft,so ist die Bank verpflichtet, das weiter erforderliche Geld aus eigenenMitteln bis zu dem gewährten Kredit vorzufchießen. Solche Vorschüssewerden der Bank zu einem zu vereinbarenden Zinsfuß fo lange und inso weit verzinst, als sie nicht durch Zufluß neuer Vereinsgelder in dieAusgleichskasse gedeckt erscheinen.

s ?.

Jeder Verein, welcher Geld aus der Ausgleichskasse entnommen hat,

ist verpflichtet, mit der Kasse im Laufe des Seinesters mindestens einen

doppelten Umschlag (des als Darlehen entnommenen Betrags) zu machen.

Jedenfalls ist der Bank die Provision vom doppelten Betrage der