Erhebung über den Peisonaltiedit des lcindl. Kleingrundbesitzes in Baden. 305
Der Verband der landwirtschaftlichen Kreditgenossen-schaften im Großherzogtum Baden hat zur Beschaffung einerGeldausgleichzllhl stelle mit der rheinischen Hypothekenbank inMannheim eine Vereinbarung getroffen, wonach diese Bank sich ver-pflichtet, allen diesem Verbände angehürigen Vereinen im Rahmen desjedem einzelnen Verbandsverein gewahrten Kredits Vorschüsse zu geben,wie auch ihre Überschüsse gegen jederzeitige Rückforderung anzunehmenund zu verzinsen. Für Besorgung dieses „Geldausgleichs" erhalt dieBank eine Provision von Vio"/o des Umschlags der Vereine mit derBank, welcher im Laufe des Semesters mindestens ein doppelter fein soll.
Ist durch die Geldentnahme der Vereine die Ausgleichkasse erschöpft,so ist die Bank verpflichtet, das weiter erforderliche Geld aus eigenenMitteln bis zu dem gewährten Kredit vorzufchießen. Solche Vor-schüsse werden der Bank zu einem zu vereinbarenden Zinsfuß, so langeund insoweit verzinst, alssienichtdurchZuflußneuerVereins-gelder in die Ausgleichkasse gedeckt erscheinen.
Der Zinsfuß für die Geldentnahme und Geldanlage wird jeweilsnach Maßgabe des Geldbestandes der Ausgleichkasse von dem Verbands-Vorftand im Einvernehmen mit der Bank bestimmt und gestaltet sichnatürlich für die Vereine im Kontokorrent um fo günstiger, je mehr sichGeldanlage und Geldentnahme die Wage halten, weil dann nurdie l/i»°/o Provision samt den Spesen (Porti) nach Maßgabe des mitder Ausgleichkasse eingehaltenen Umschlages an die Bank zu bezahlen sind.
Hat dagegen die Bank mehr Vereinsgeldcr in Verwahrung zunehmen, als Bedarf feitens anderer Verbandsvereinc vorliegt, fo verzinstsie eben diese Überschüsse in einer Höhe, welche vom jeweiligen Reichs-bant-Diskonto beeinflußt ist; hat sie aus ihren eigenen Mitteln Geldvorzuschießen, so richtet sich der Zinsfuß auch wieder nach dem augen-blicklichen Geldmarkt, d. h. für die aus eigenen Mitteln der Bank vor-geschossenen Betrage tritt der Bankzins in Kraft. Bis jetzt ist derZu- und Abfluß der Gelder bei der Ausgleichkasse immer so gestanden,daß mit V« bis 2/4"/» Differenz zwischen dem Zins für Geldanlage unddemjenigen für Geldentnahme, z. B. 8^/2 : 4^4 "/o, einschließlich des Bank«Zinses, ausgereicht werden konnte. Der den Verbands-Vereinen zur Zeitbei der rheinischen Hypothekenbank eingeräumte Kredit darf auf rund4 Millionen Mark veranfchlagt werden. Natürlich ist hier nur dernominelle Kredit gemeint, dessen Benützung niemals eine sich gleichbleibende, fondern der ganzen Natur der Sache nach eine beständigwechfelnde ist.
Zchiiften d, N. f. Loci»lpol. — Peisonaltiedit, 20