276 Layei,
ungehöriges Mitglied beauftragt; unter diesen Rechnern waren 165 Bauern,154 Schullehrer, 83 Schultheißen und Gemeindebeamte, 10 Pfarrer,ferner Kaufleute, Postbeamte, Apotheker, Oberförster u. s. w. Der Auf-sichtsrat, welcher aus ? Mitgliedern besteht, hat außer seinen gesetz-lichen Befugnissen und Pflichten die Aufgabe, „die Bürgschaften sürsämtliche ausstehende Darlehen, sowie die Bewilligung von DarlehenVierteljährlich zu prüfen, die fofortige Kündigung und Einziehung ge-fährdeter Ausstände zu veranlassen und mindestens einmal jährlich eineaußergewöhnliche Geschäfts- und Kassenrevision selbst abzuhalten oderdurch eine gewählte Kommission abhalten zu lassen". Als Aufsichtsrats-vorsteher fungierten 134 Bauern, 133 Schultheißen, Gemeinderäte undGemeindebeamte, 113 Pfarrer, 35 Schullehrer, 1 Freiherr, fernerFabrikanten, Kaufleute und Handwerker.
Die württembergischen Darlehenskassen-Vereine beschränken ihre Thätig-keit auf eine politische oder Kirchengemeinde; die Einwohnerzahl ein-zelner Kassenbezirke geht herunter bis auf 400 und steigt bis 13 000,doch so, daß nur 31 Vereinsbezirke mehr als 2000 Einwohner haben.
Geschäftsanteile waren vor dem Inkrafttreten des neuen Ge-noffenfchaftsgefetzes in Württemberg nur in der Form üblich, daß einEintrittsgeld von meist 3 Mark erhoben wurde, welches im Statut gleich-zeitig als Geschäftsanteil bezeichnet wurde. Dasselbe stoß in den Reserve-fonds, wurde beim Austritt nicht zurückbezahlt und war nicht dividcnden-berechtigt. Infolge des neuen Reichsgesetzes wurden nun überall Ge-schäftsanteile eingeführt, welche übrigens keine höhere Dividende erhaltenkönnen, als der durchfchnittliche Zinsfuß für Anlehen bei dem betreffendenVerein beträgt. Die Höhe der Geschäftsanteile ist folgende:
bei 2 Darlehenskassen-Vereinen ..... 2 Mark,
- 2 - ..... 3 -
- 1 - ..... 5 -
- 15 - ..... 10 -
- 23 - ..... 20 -
4 - ..... 30 -
- 16 - ..... 50 -
2 - ..... 60 -
3 ..... 80 °
- 472 - ..... 100 -
4 - ..... 120 °
1 - ..... 150 -
- 23 - ..... 200 -