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1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
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266 Die bayerische Pfalz.

müssen. Es ist erfreulich, wenn für Arbeiten, wie die vorliegende, durchdie Gefälligkeit der Verbandsleitungen der Einblick in die geschäftlicheLage einer großen Zahl von Vereinen ermöglicht wird, aber es ist nichtangängig, daß diese periodifch notwendige Orientierung eben lediglichvon der Gefälligkeit der Verbandsleitungen abhängig sei.

Einen erheblichen Wert würde ich der Publikation der Revisions-protokolle beilegen. Sie enthalten ein überaus schätzbares, für die Fort-bildung des Genossenschaftswesens nach der wirtschaftlichen und rechtlichenSeite meines Erachtens geradezu unentbehrliches Material. Wenn dieProtokolle, wie dies für die Regel geschieht, ohne Nennung der Namender einzelnen zu Rcvisionsbemerkungen Anlaß gebenden Vereine abgefaßtsind, fo wüßte ich nicht, welche Bedenken der Publikation der Revisions-protokolle entgegenstehen sollten. Selbst wenn an Stelle der Publikationder Kostenersparnis wegen zum mindesten die Verpflichtung auferlegtwürde, daß die Revisionsprotokolle zum Genossenschaftsregister einzureichenoder der Handelskammer zu übersenden seien, in deren Bezirk sich dieGenossenschaften befinden, so würde dies immerhin schon ein erheblicherFortschritt sein.

Wenn und soweit die Veröffentlichung von Bilanzen in Frage steht,ist es von Wichtigkeit hervorzuheben, daß es dann nicht genügt, wennlediglich auf der Aktiv- und Passivseite je eine Zahl sich befindet, viel-mehr es erwünscht ist, daß seitens der Verbandsleitungen ein Schemaentworfen wird, woraus die Hauptkonten ersichtlich sind, deren Aus-füllung stattfinden muß und daß jeder Bilanz der Gewinn- und Verlust-konto angefügt wird. Die kaufmännische Buchführung ist eine fortlaufendeziffermäßigc Darstellung aller geschäftlichen Operationen während einesGeschäftsjahres, die Bilanz ist ein Auszug aus diefer ziffermäßigenDarstellung auf einen bestimmten Tag. Dieser Auszug soll dem Sach-kundigen über den Stand des Geschäfts, über die Liquidität der Mittel,über die Richtigkeit der Dispositionen eine Auskunft geben. Esmuß aus der Bilanz zum mindesten der Wille ersichtlich sein, diekaufmännischen Verhältnisse des betreffenden Instituts öffentlich klar-Zulegen.

Bei der Prüfung der Kreditorganisation für einen einzelnen Landes-teil ist der Frage über den Geldausgleich und die Kreditvermittlung einebesondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Es ist dies in der Darstellungder thatsächlichen Kreditverhältnisse sür die Pfalz thunlichst geschehen.Da aber diefe Geldausgleich- und Gcldvermittlungsstellen ihren Central-