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1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
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264 Die'bayerische Pfalz.

zur Aufnahme von Kredit, manchen veranlaßt, Vorschüsse zu nehmen,wahrend er vorher nicht daran gedacht hatte Man erachtet die Gründungeiner großen Zahl von Zwergkassen für hochbedenklich. Man sagt, daßes nicht möglich ist, an allen kleinen Orten die erforderlichen Einrichtungenund geschäftskundigen Männer zu finden, die dauernd zum Segen derMitglieder einen Kreditverein leiten können. Nicht immer sei der Bürger-meister des Dorfes, der Pfarrer, der Steuereinnehmer, Gemeindcschreiberund Lehrer der rechte Mann. Nicht immer besonders sei das Verhältnisderselben zu einander und zu den Ortsbewohnern ein freies, so daß siemit offenem Wort in dem Kollegium des Vorstandes oder Aufsichtsratseintreten. Die Beschränkung der Mitglieder auf einen einzigen Ortkönne leicht Veranlassung geben, daß Vetterschaft das Übergewicht erhalte.Diese Argumente sind gewiß beachtenswert, allein sie scheinen mir nurdie zahlreichen Gefahren anzudeuten, denen eine Lokalisierung des länd-lichen Personalkredits ausgesetzt ist; dagegen vermag ich nicht zu erkennen,daß diese Gefahren unüberwindbar sind.

Jedenfalls zeigen diefe Darlegungen, wie die Beantwortung derFrage, ob die Organisation des ländlichen Personalkredits in der Pfalzgenüge, eben lediglich von dem Maßstabe abhängt, den man anlegt.Unzweifelhaft darf man, namentlich im Vergleich mit zahlreichen anderenTeilen Dcutfchlands, auf die in der Pfalz bereits vorhandene Organisationdes ländlichen Personalkredits mit Befriedigung blicken. Unberechtigtwäre es, bei dem Erreichten stehen zu bleiben. Nach allen Richtungenhin ist Gelegenheit und Anlaß zum weiteren Ausbau der vorhandenenInstitutionen gegeben.

Allerdings drängt sich dem unbefangenen Beobachter die Frage auf,ob nicht die in den letzten Jahren eingetretene Propaganda für dieGründung ländlicher Kreditgenossenschaften in der Pfalz eine zu lebhaftesei und ob wirklich die Gefahren vermieden worden sind, die bei derGründung solcher Vereine entstehen?

Vom 10. August 1894 bis Mitte Juni 1895 hat sich, wie obenerwähnt, die Zahl der Raiffeisenvcreine von 76 auf 95 gehoben und dieZahl der ländlichen Spar- und Darlehenskassen ist seit Ende 1893 bis25. Juni 1895 von 27 auf 100 gestiegen.

Die erste Voraussetzung für die Gründung eines Vereins nach demeinen oder andern System abgesehen von der Bedürfnisfrage ist,daß die für die Verwaltung geeigneten Persönlichkeiten vorhanden sind.Selbst bestqulllifizicite Vorstandsmitglieder werden nach der Gründungeines solchen Vereines immer noch in reichem Maße jene Schulung