46 Zweites Kapitel.
Maximum übersteigen, dürfen nur mit Zustimmung de» Anfsichtsratesvom Vorstande bewilligt werden (§ 31 d. N. St.).
Von Interesse ist die Bestimmung des Normal-Statuts: Die guteVerwendung der Darlehen ist soweit als möglich zu überwachen.
Die Sicherstellung der Darlehen bezw. Kredite in laufender Rechnungkann erfolgen durch Stellung von Bürgen, durch Verpfändung von Reali»taten von mindestens doppelter Sicherheit, oder durch Hinterlegung vonpupillarisch sicheren Wertpapieren. Die Wertpapiere müssen im Kurs-werte die zu garantierende Summe mindestens um V» übersteigen (§ 32d. N. St.). Um dem nachteiligen Handel mit Zielfristen von Immobilienzu begegnen, wird der Vereinsvorstand ermächtigt, solche Steigschillingefür den Verein zn erwerben. Es müssen jedoch sowohl die Steigererals die Bürgen dem Vereine hinreichende Sicherheit wegen Einzahlungder Kaufbeträge bieten. Wenn erforderlich, ist durch die Verkäufer nochdie Verpflichtung zu übernehmen, daß sie allenfalsige Ausfalle tragenund, falls sie selbst nicht die nötige Sicherheit bieten können, hierfüreinen Bürgen stellen (§ 33 d. N. St.).
Die Höhe der von den Vereinsmitgliedern von den Darlehen zuzahlenden Provisionen und Zinsen setzt die Generalversammlung durchbesondere Beschlüsse fest. Sie bestimmt auch die Höhe der anzuleihendenKapitalien, zu welchen auch die Sparkassengelder zu rechnen sind (§ 30d. N. St.).
Nm Gelegenheit zur verzinslichen Anlage müßig liegender Gelderzu geben, soll mit der Vereinskasse eine Sparkasse verbunden werden.Wie aus der Statistik der einzelnen Vereine ersichtlich ist (s. Beilage IV),hat die bei weitem grüßte Mehrzahl der Vereine ihren Geschäftsbetriebauch auf Einführung einer Sparkasse ausgedehnt. Im Jahre 1894wurden eingelegt 132 373.30 Mark, dagegen zurückerhoben 109154.81 Mark.Am Schlüsse des Jahres betrugen die Einlagen insgesamt 307 094.28 Mark,sie wurden mit 2—4"/« verzinst. Den Verkauf von Sparmarken haben138 Vereine eingeführt. An Sparmarken K. 10 Pf. wurden im ganzenbisher 518 682, davon im Jahre 1894 9859 Stück verkauft.
Die Vereine erstrecken ihre Thätigkeit auch auf den Bezug land-wirtschaftlicher Artikel und sind z. T. im Besitze von landwirtschaftlichenGeräten, (Acker- und Ringelwalze, Häufel- Schaar- und Untergrundpflug,Trieur, Futterfchneider, Malzfchrotmühle, Wiefenegge, Sämaschine, Obst-mühle und Kelter, Dreschmaschine, Decimal- und Brückenwage «.).Von 95 Vereinen wurden im Jahre 1894 für künstlichen Dünger