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1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
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40 Zweites Kapitel.

Der Austritt steht jedem Mitgliede frei, doch kann er nur amSchlüsse eiues Geschäftsjahres erfolgen, wenn mindestens 3 Monatevor Ablauf desselben schriftlich gekündigt wurde, während bei spatererKündigung der Austritt erst am Schlüsse des nächstfolgenden Jahresgestattet werden kann.

Nur der bei Gericht in der Liste der Genossen vermerkte Jahresschlußist für das Ausfcheiden maßgebend. (§ 8 a.)

Der volle Geschäftsanteil wird auf 1000 Mark festgesetzt, bis zuwelchem Betrage sich die einzelnen Genossen mit Einlagen beteiligenkönnen.

Verpflichtet ist jeder Genosse, ein Zehnteil des Geschäftsanteilesmit 100 Mark einzuzahlen, welche Einzahlung auf einmal oder inununterbrochenen Monatsraten von nicht weniger als 2 Mark geschehenkann. (§ 10.)

Der Reservefonds wird gebildet:a. aus dem Eintrittsgeld der Mitglieder, dessen Höhe jährlich durch

die Generalversammlung bestimmt werden kann und bis auf weiteres

auf 4 Mark festgefetzt wird,I>, aus einem Teil des jährlichen Reingewinnes, von welchem wenigstens

10°/n dem Refervefonds fo lange zufließen müssen, bis 25°/o der

eingezahlten Geschäfts guthaben erreicht sind,e. aus verjährten Anteil-Coupons und verjährten Geschäfts-Guthabcn,cl. aus befondcrcn Zuweifungen der Generalversammlung oder sonstigen

unvorhergesehenen Zuwendungen. (§ 15.)

Aus dem Überschuß, welcher Ende Dezember bei Aufstellung derJahresbilanz, nach Abzug des an den Reservefonds abzuliefernden Anteilsund der vereinbarten Tantiemen verbleibt, bestimmt die Generalver-sammlung etwaige sonstige Zuwendungen und die Dividende, welche demMitgliede nach Verhältnis seines Geschäftsgnthabens zu gute kommt.

(8 18.)

Für Erfüllung aller durch den Verein ordnungsmäßig eingegangenerVerpflichtungen unterliegen die Genoffen der unbeschrankten Haftpflichtnach Maßgabe des Gefetzes, betreffend die Erwerbs- und Wirtschafts-genoffenfchaften vom 1. Mai 1889. (§ 65, A. 1.)

Unter den 11 219 Mitgliedern im Jahre 1893 befanden sich 6898 selb-ständige Landwirte und 124 Gehilfen in der Landwirtschaft. Der Geschäfts-stand uud die Thätigkeit im Jahre 1894 ist dargestellt in der Statistik desbayerischen Verbandes (s. Beilage II). Zur Übersicht über die Ent-