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1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
Seite
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38 Zweites Kapitel.

Vereine für den Untervcrband beliefen sich pro 1893/94 auf 485.35 Mark,für den Allgemeinen Verband wurden 891.53 Mark eingezahlt. Vonden Verbandsvereinen zahlten nur drei den Höchstbeitrag, der sich auf50 Mark für den Unterverband und 100 Mark für den allgemeinenVerband belauft, acht Vereine den Mindestbeitrag (10 -> 10 Mary,die zehn übrigen Beiträge im Verhältnis zu ihrem Reinerträge oderUmsatz und zwar drei über 100 Mark, vier zwischen 60 und 90 Mark,drei zwischen 20 und 50 Mark. Die Ausgaben der Verbandsleitungbetrugen insgesamt 430.43 Mark, darunter 164 Mark Zuschüsse zu denRevisionskosten sür 9 Vereine (Bericht über die Generalversammlungpro 1893).

Für 1894 ist die Geschäftsthätigkeit und der Gefchäftsstand dereinzelnen Vereine in Beilage II b, o und ä dargestellt. Die Daten sinddem Jahresbericht für 1894 über die auf Selbsthilfe gegründeten deutschenErwerbs- und Wirtschaft genuffenfchaften entnommen.

In Rücksicht auf die Eigenart und besondere Bedeutung des land-wirtschaftlichen Kreditvereins in Augsburg sei hier des näheren überdiesen Verein berichtet: Gebildet im Jahre 1868, erhielt er auf Grundfeiner Statuten vom 30. März 1870 den Charakter einer eingetragenenGenossenschaft. Bei der Revision seiner Statuten am 5. Juli 1872acceptierte er die Firma „Landwirtschaftlicher Kredit-Verein Augsburg,eingetragene Genossenschaft" und änderte diese revidierten Statuten inGemäßheit des § 32 derselben am 12. April 1876. Auf Grund desReichs-Gesetzes vom 1. Mai 1889 betr. die Erwerbs- und Wirtfchafts-genoffenfchaften konstituierte er sich als „Eingetragene Genossenschaft mitunbeschränkter Haftpflicht". Das Statut wurde am 28. Mai 1890neuerdings revidiert.

Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften,zum Zwecke der Beschaffung der den Mitgliedern in Wirtschaft undGewerbe nötigen Betriebsmittel, fowie die Vermittlung des Geldverkehrsderselben in mannigfacher Weise. (§ 1.)

Kredite sind sicherzustellen durch Bürgschaft, hypothekarische Kaution.oder Pfand (§ 66). Wertpapiere werden bis 10"/o unter dem jeweiligenKurse, Waren bis höchstens ^/» des Tageswertes beliehen.

Nur Mitgliedern wird Kredit gewährt und nur insoweit, als ihrepersönlichen Verhältnisse genügende Sicherheit bieten. (§ 67.)

Kredite in Darlehensform werden höchstens auf 3 Monate gegeben,bei Ablauf derfelben können Verlängerungen auf höchstens gleiche Fristen