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1 (1896) Süddeutschland
Entstehung
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20 Erstes Kapitel.

Am Schlüsse des Rechnungsjahres 1891/92 betrug die Zahl derversicherten Gebäude 1794 586 mit einer Gefamtverficherungsfumme vonrund 4316 Millionen Mark. Hiervon treffen im rechtsrheinischen Bayernauf das Land (d. h. mit Ausschluß der unmittelbaren Städte) 1359 000 Ge-bäude mit einer Versicherungssumme von 2435 Millionen Mark. Diedurchschnittliche Versicherungssumme in den einzelnen Regierungsbezirkenschwankt zwischen 1270 Mark in Unterfranken und 2755 Mark inSchwaben. Die Schadenfälle betrugen im Jahre 1891/92, einschließlichder Pfalz 2155, die ausbezahlten Schäden rund 5 Millionen Mark,die Assckuranzbeiträge nicht ganz 4 Millionen. Die Verwaltungkostender Anstalt waren in diesem Jahre 759 361 Mark, das Vermögen desVurschußfonds betrug am 1. Oktober 1894 rund I I V2 Millionen, dasdes Fonds zur Förderung des Feuerlöfchwefens 2/2 Millionen Mark.Die Versicherung der Immobilien gegen Brandschaden ist ganz allgemein.Weniger verbreitet ist die Mobiliarbrandversicherung. Unter den25 zum Geschäftsbetrieb in Bayern zugelassenen Gefellschasten befindensich 2 bayerische, 20 deutsche und 3 ausländische; 21 derselben sindAktiengesellschaften, 4 beruhen auf Gegenseitigkeit. Die Zahl der Ende1893 bestehenden Policen betrug im rechtsrheinischen Bayern 584 069mit einer Versicherungssumme von 3 889 635 614 Mark. An Prämienwurden 1893 6105 364 Mark einbczahlt, die Brandfälle beliefen sichauf 2895, die Entschädigungen auf 3 024 345 Mark. Die Verbreitungder Mobiliarbrandversicherung macht von Jahr zu Jahr größere Fort-schritte. Während innerhalb des Königreichs im Jahre 1887 auf einePolice erst 2,17 Haushaltungen trafen, hat sich dieses Verhältnisununterbrochen bis 1,70 im Jahre 1893 verringert. In den einzelnenRegierungsbezirken treffen auf eine Police nachbezeichnete Haushaltungen(Stat. Jahrb. für das Königreich Bayern, 2. Jahrg., S. 153):Oberbayern 1.97 Oberfranken 1.82

Niederbayern 3.33 Mittelfranken 1.22

Obervfalz 2.69 Unterfranken 1.51

Schwaben 1.31

Die obigen Angaben betreffen die gefamte Bevölkerung, für dielandwirtfchastliche ist eine Ausscheidung nicht Wohl möglich. Indessenergeben sich einige Anhaltspunkte für die Verbreitung der Mobiliarfeuer-verficherung auf dem Lande ans der in der Zcitfchrift des KöniglichBllycrifchcn Statistischen Bureaus, Jahrg. 1894, N. 2, S. 190 f. ent-haltenen Vcrsicherungsstlltiftik. In derselben sind die unmittelbarenStädte ausgeschieden, für das Platte Land in diefcm Sinne ergeben sichdann folgende Daten pro Ende 1892: