>
VIII Einleitung.
Kreditformen im einzelnen Fall praktisch nicht thunlich oder — weil sieden gleichen Zwecken dienen — nicht angebracht sein würde.
Auch ist der an Groß« oder Nichtgrundbesitzer gewahrte Kredit nursoweit einzubeziehen, als er von dem Kredit der Kleingrundbefitzcr sichnicht aussondern läßt. Wünschenswert ist in solchen Fällen wenigstensannähernde Angabe der Höhe des auf die kleinen Grundbesitzer ent-fallenden Kredits.
Die Erhebung soll 1 > zur Entscheidung der Frage dienen, inwieweitdie bestehende Organisation des Personal« und Mobiliarkredits dem wirt-schaftlichen Bedürfnisse genügt, welche Kassenurganisationcn sich unterden jeweils gegebenen Verhältnissen am besten bewährt haben, nachwelchen Richtungen und mit welchen Mitteln ihre Vervollständigung anzu-streben ist. Sie soll 2) die volkswirtschaftliche Bedeutung des Kredit-wesens überhaupt aufklären helfen, darlegen, in welchem Maße die länd-liche, namentlich die bäuerliche Bevölkerung den Betriebs- und Meliorations-i kredit für ihre Wirtschaft nutzbar zu machen weiß, inwieweit dieserproduktiv wirkende Kredit durch Besitzschulden (aus Erbschaften undLandklluf) eingeschränkt wird, inwieweit eine ungenügende Ausbildungdes landwirtschaftlichen Versicherungswesens die Inanspruchnahme vonNotkrcditen bedingt ic.
Eine sichere Kenntnis alles dessen ist die Voraussetzung sowohl füreinen zweckmäßigen Ausbau der bestehenden Kreditorganisation als auchfür jede Fortbildung und Reform des bestehenden Schuldrcchts.
Die Ermittelungen erstrecken sich über das Deutsche Reich, welchesdiescrhalb in Berichtsbezirke eingeteilt ist. Für jeden Bezirk soll einBerichterstatter gewonnen werden.
Dem Berichterstatter fällt zunächst die Ausgabe zu, an der Handdes beifolgenden Fragebogens ^ die thatsächlichen Verhältnisse seinesBerichtsbezirtes zu erforschen und festzustellen. Er wird also seinenBezirk in so viele Unterbezirke einteilen müssen, als verschiedenartigeBeantwortungen des Fragebogens ^. zu erwarten sind. Ob der Bericht-erstatter die Beantwortung der Fragebogen ^. am besten durch Vertrauens-männer zu erzielen glaubt, denen er die Bearbeitung für die einzelnenUnterbczirkc überträgt, oder ob er andere Erkundigungen, namentlich un-mittelbare Fragen bei Behörden und bei den in Thätigkeit befindlichenKrediteinrichtungen vorzieht, bleibt seinem Ermessen überlassen. Er wirdbestrebt sein müssen, für seinen Zweck möglichst umfafsende und möglichsterschöpfende Auskunft zu erlangen. Hierzu ist es nicht gerade unerläßlich,daß alle Fragen des Fragebogens beantwortet werden. Für manche