VI Einleitung.
Es erschien fraglich, ob nicht der Staat berufen fei, Abhülfe herbeizu-führen durch Schaffung von dem kleinen Manne zugänglichen und auffeine Verhältnisse zugefchnittenen Krediteinrichtungen. Ein öffentlichesInteresse lag vor; dasfelbe war nicht allein in der Notwendigkeit derVerhinderung der zielbewußten Ausraubung ganzer Bcvolkerungsklaffenbegründet, fondern der Staat hat auch ein Interesse daran, dieSchuldabtragung möglichst zu erleichtern und zu begünstigen und dadurchdie Tilgung der Schulden seiner Bürger zu beschleunigen; denn die Ver-minderung der Schulden der Einzelnen ist gleichbedeutend mit einer Er-höhung der nationalen Wirtschaftskraft.
Die damaligen Anregungen blieben feitens der Staats- oder viel-mehr Reichsbehürdm infofern nicht unberücksichtigt, als ihnen bei derFortentwicklung der Gesetzgebung auf dem Gebiete des Strafrechts undder Gewerbeordnung Rechnung getragen worden ist. Aber ein unmittel-bares Eingreifen der Staatsgewalt behufs Schaffung von Einzel-einrichtungen für den Kleinkredit wurde weder voni Verein für Socilll-politik befürwortet, noch von den maßgebenden BeHürden für empfehlens-wert erachtet.
Die Macht des Bedürfnisses hatte nämlich fchon vorher dahin ge-führt, daß in verfchiedenen Gegenden auf freiwilligem Wege verfchieden-artige Einrichtungen sich die zweckmäßig geordnete Befriedigung deskleinen Kredits zur Aufgabe machten. Teilweife haben bestehende Ein-richtungen, namentlich kommunale Sparkassen, sich derart umgestaltet, daßsie dem neuen Zwecke zu dienen befähigt wurden, teilweise waren aucheigens um dieses Zweckes halber befondere Darlehenskassen entstanden.Die fegensreiche Wirkung beider Arten von Einrichtungen war derartunverkennbar, daß von der Begünstigung erweiterten Entstehens undWirkens derselben die Beseitigung der vorhandenen Mißstände und dieLösung der Frage erwartet werden durfte.
Seitdem haben diefe Einrichtungen sich denn auch fchr vermehrt undeinen wirkfamen Hebel in dem Zufammenfchluß zu Verbänden gefunden,welche teilweife als Revisionsverbände durch Beaufsichtigung der Geschäfts-führung die Vertrauenswürdigkeit der einzelnen Kassen erhöhen, teilweifeals Hauptgenossenschllftskllssen sür die Einzelkassen die Befchaffung derjeweilig nötigen und die Anlegung der jeweilig überschüssigen GeldmittelbesyZgcir^'Eine überraschend beschleunigte Gangart hat die Bewegung! in/Preußen/angenommen, nachdem der Staat durch die jüngst ins Lebenl gerÄMe^Ecntralgenossenfchllftskafse die Gelegenheit zu einer billigen undmühelosen Beschaffung und Anlegung des Geldes auch für diejenigen