zündung oder Verletzung der Vereinigung derKnochen des Beckens mit dem heiligen Beinwahrgenommen ſeyen.b. Ihre vornehmste Klage war wohl dasDrücken der Binde welche angeleget war, umdie Schaambeine wieder zusammen zu fügen.Sehr oft hat diese Binde wegen obgedachter Kla-gen nachgelassen werden wüssen. Aber, ohner-achtet diese Binde auch noch so strenge angezogenwurde, konnten doch die zertrennten Schaambeinenie wieder ganz aneinander gebracht werden. UndHerr Guerart hat mir versichert, daß er nochnicht am Becken, welches in der Maceration lie-get, diese Knochen ganz bis zur völligen Berüh-rung wieder aneinander bringen kann.Sechstens. Nach dem Tode fand mandaß die ganze vordere Fläche der Urinblase zwi-schen den getrennten Schaambeinen hervorhieng,und daselbst schwarz und brandicht war. Selbi-ge schien also von den übrigen Theilen im Unter-leibe dazwischen gepresset gewesen zu seyn. Beider Oefnung des Unterleibes fand sich an der lin-ken Seite der Gebährmutter eine starke Eyterung;diese gieng durch und durch die Substanz der Ge-bährmutter, und hatte sich selbst der Eyter nachaussen in die Höhle des Beckens ergossen. Aussereinigen brandigen Flecken ſo hie und da in denGedärmen gefunden wurden, bemerkte man nichtswidernatürliches in den sämtlichen übrigen Ein-geweiden.Sieben
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Johann Pet. Brinckmanns Bemerkung über die neuerdings vorgeschlagene, und an einer Kreissenden verrichtete Operation der Durchschneidung der Symphyse der Schaambeinen
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