Bund II.
Vorbemerkung.
gemacht haben, bei den Divisionen des XL Armeekorps (21. und22. Division) hingegen zu untersuchen, welcher Unterschied derMorbidität bei den aus räumlich einander nahegelegenen Gebieteneingestellten Mannschaften unter den besonderen Umständenihrer Kriegsthätigkeit sich etwa erkennen lässt. Unter derBezeichnung „XIII. Armeekorps'" ist überall in diesem Bandelediglich die 17. Division einbegriffen. Die zeitweilige Ab-kommandirung einzelner Regimenter etc. musste hingegen inder allgemeinen Statistik unberücksichtigt bleiben, wenn nichtdie Einheitlichkeit der tabellarischen Uebersichten in empfind-lichster Weise leiden sollte. Es mangelt jedoch nicht an einemdirekten Beweise für die von vornherein wahrscheinliche An-nahme, dass die in jenem Umstände beruhenden Inkorrektheitennicht im Stande sind, das Gesammtbild und das wechselseitigeVerhältniss der Armeekorps zu einander merklich zu beeinflussen.Die grössten Verschiebungen nämlich hat hinsichtlich seinerZusammensetzung das VIII. Armeekorps erfahren. ) Im VI. Bandedieses Berichtes sind in dem Kapitel „Ruhr", bei welchem esganz besonders auf die höchste zu erreichende Korrektheit derZahlen nach der in Rede stehenden Richtung hin ankam, die-jenigen Truppentheile ausgeschaltet, welche in diesem (II.) Bandedem betreffenden Armeekorps dauernd zugezählt sind, in Wirk-lichkeit demselben jedoch zeitweilig nicht angehört haben. Diedabei zu Tage tretenden Verhältnisse weichen in keiner irgendprinzipiellen, das Gesammtbild und eine Schlussfolgerung mo-difizirenden Weise von denjenigen ab, welche sich aus denTabellen dieses (II.) Bandes ergeben. Immerhin musste daraufhingewiesen werden, dass die Zahlen uDd graphischen Dar-stellungen dieses (II.) Bandes streng genommen nur der Gesammt-Bumme derjenigen Truppentheile entsprechen, welche bei dembetreffenden Korps- oder Armeeverbande 2 ) nothgedrungen einfür alle Mal verrechnet, nicht aber wirklich unausgesetzt indemselben verblieben sind.
1 ) Für die Verrechnung der einzelnen Truppentheile waren dieOrdres de bataille maassgebend (vergl. Anmerkung 1 auf S. 172* diesesBandes). Zum VIII. Armeekorps gehörten jedoch nach der Ordrede bataille vom 1. August 1870 (siehe Generalstabswerk I, Anlage 5,S. 34* und 35*) von Infanterie-Regimentern nur die Regimenter No. 33,60, 28, 67, 29, 69, 40 und 72. Die bei Ausbruch des Krieges inSaarlouis und Coblenz verbliebenen Infanterie-Regimenter No. 70 und68 stiessen am 10. September zum VIII. Korps, während die RegimenterNo. 72 und 67 zu Besatzungszwecken verwendet wurden. Ebensostanden die Infanterie - Regimenter No. 60 und 65 zeitweilig imVerbände des VIII. Korps, zeitweilig nicht (vergl. Generalstabswerk IT,S. 266, 372, 373 und 387). — In den Tabellen dieses (II.) Bandes (sieheinsbesondere Tabelle 54, S. 176*) mussten alle oben genanntenRegimenter dauernd als zum VIII. Armeekorps gehörig betrachtetwerden. (Vergl. hierzu das Kapitel r Ruhr" im VI. Bande diesesBerichtes.)
2 ) Welche Armeekorps und Divisionen in den auf Armeen be-züglichen Tabellen und Tafeln dieses Bandes (Tabellen 56 bis 60, 109bis 113 und 161 bis 165, desgleichen Tafel VII und VIII) ausserBetracht geblieben sind, ergiebt sich aus den Anmerkungen zu denTabellen 56 bis 60. Berücksichtigt sind daselbst nur diejenigenArmeekorps und Divisionen, deren Gros unausgesetzt in dem be-treffenden Armeeverbande auf dem betreffenden Theile des Kriegs-schauplatzes Verwendung fand. Hinsichtlich der Zusammensetzungder Armeekorps etc. selbst gilt auch bei ihrer Zusammenfassung zuArmeen das oben Gesagte. — Ausser den in Anmerkung 1 erwähntenVerhältnissen kommen als allenfalls wesentlich übrigens nur noch dieAbkommandirungen von Theilen des Gurdekorps und des XII. (König!.Sachs.) Armeekorps von der Einschliessungs-Armee vor Baris nachdem nördlichen Kriegsschauplatz in Betracht. (Vergl. zu Letzterem
Wenn einerseits in der angedeuteten Weise die Friedens-morbidität herangeholt wird zur Beleuchtung der Erkrankungs-erscheinungen im Kriege, so liegt es auf der Hand, dass anderer-seits die Kriegsmorbidität geeignet sein mag, gewisse Friedens-beobachtungen zu erläutern. Werden grosse Truppenverbändein klimatische Verhältnisse versetzt, welche von denen ihrerHeimath immerhin so beträchtlich abweichen, wie z. B. diejenigender nordwestlichen Departements Frankreichs von denen deröstlichen Provinzen Breussens, so darf mit Fug erwartet werden,dass dieser Unterschied auf irgend eine Weise in der Morbiditätzum Ausdruck kommt. Bei den zahlreichen anderen, gewaltigeinwirkenden Momenten des Kriegslebens mag es freilich nahezuaussichtslos erscheinen, dem Effekt einer einzelnen Ursachenachgehen zu wollen; die Möglichkeit dazu wird jedoch nähergerückt, wenn ein solches Moment gleichrnässig auf verschiedene,in ihrer Friedensmorbidität wesentlich von einander abweichendeTruppenverbände einwirkt, welche zufällig während der kriegeri-schen Operationen auch im Uebrigen möglichst ähnlichen Be-dingungen unterworfen werden. Derartige Konstellationen sindim Deutsch - Französischen Kriege mehrfach eingetreten unddiese hauptsächlich sind es, welche die Beachtung herausfordern.
Allerdings aber wird die Vergleichsfähigkeit der Friedens-und der Kriegsmorbidität auch bei der Preussischen Armeewesentlich beeinträchtigt durch den Umstand, dass für dieKriegsperiode nur die Lazarethkranken statistisch im Ein-zelnen berücksichtigt werden konnten, 1 ) während die Friedens-rapporte ihrerseits die Lazareth- und Revierkranken 2 )umfassen und eine Scheidung dieser beiden Kategorien wohlhinsichtlich der Schlusssumme (wenigstens für einige Jahre),nicht aber in den einzelnen Rubriken gestatten. Inwieweittrotz dieses Umstandes im Einzelfalle ein Vergleich angängigist, wird an entsprechender Stelle erörtert werden. Hier seinur betont, dass im 1. Abschnitt überall da, wo nicht aus-drücklich Anderes bemerkt ist, Lazareth- und Revier-kranke, im 2. Abschnitt hingegen (sofern es sich dort nichtum Verwundete handelt) überall nur Lazarethkranke inBetracht gezogen sind. In beiden Abschnitten aber beziehensich, so oft nicht das Gegentheil hervorgehoben wird, die An-gaben lediglich auf Unteroffiziere und Mannschaften (mit Aus-schluss der Offiziere, Aerzte und Beamten), weil bei jenen alleineine genaue Berechnung der jeweiligen Kopfstärke ausführbarist und nur bei ihnen der eigenthümliche Vorzug der Militär-Sanitätsstatistik, dass die Erhebungen ausschliesslich auf Männervon nahezu völlig gleichem Lebensalter bei denkbar gleich-artigster Beschäftigung und gesammter Lebensweise beschränktwerden können, voll zur Geltung kommt.
Generalstabswerk II, S. 255 und 737.) — Endlich ist zu erwähnen, dassdie Reserve- und Landwehr-Divisionen, obwohl sie zum Theil ersteinige Wochen nach Beginn des Krieges formirt wurden, in den nach-stehenden Tabellen bereits im Juli mit Kopfstärke und Kranken auf-geführt sind, weil die in Wirklichkeit zum Theil erst später in jeneVerbände zusummengefasstenTruppentheile für statistische Zwecke nachAnalogie des oben auseinandergesetzten Verfahrens von vornherein alsBestandtheile jener Divisionen angesehen werden mussten.
') Vergl. das Vorwort zu diesem Bande.
2 ) Die Rapporte aus den Jahren 1867 bis 1872 beziehen sich,da der Begriff ,.Schonungskranke" damals noch nicht bestand, auchin den einzelnen Rubriken auf alle zur ärztlichen Kenntniss gekommenenund ärztlicherseits als die Dienstfähigkeit ganz oder theilweise auf-hebend anerkannten Erkrankungen.