Morbidität und Mortalität bei den Deutschen Heeren und bei den in Deutschland internirten kriegsgefangenen Franzosen. Band 11,
— mindestens bei der Militär-Sanitätsstatistik — aus dem ebenangeführten Grunde ein zu langer Zeitraum leicht ebenso bedenk-lich sein, wie ein zu kurzer. Jedenfalls wird aus dem Nachstehendensich ergeben, dass die fünfjährige Beobachtungsreihe von 1867bis 1872 bei einer Anzahl von Erscheinungen in der PreussischenArmee vollkommene Regelmässigkeit erkennen lässt. U eberallda, wo man einer solchen begegnet, ist man berechtigtund genöthigt, darin die bestimmte Wirkung be-stimmter Ursachen zu erblicken, während sie zu-gleich — da das Walten des Zufalls oder eine ein-seitige Häufung von Fehlern die Regelmässigkeitausschliesst — in sich selbst den Beweis dafür trägt,dass das der Betrachtung zu Grunde gelegte Materialund die Dauer der Beobachtungszeit mindestens füreine Reihe von Erörterungen ausreicht.
Nachdem auf solche Weise eine thunlichst einwandfreieGrundlage gewonnen war, konnte das Verhältniss, in welchemdie Friedensmorbidität der übrigen Deutsehen Kontingente zuderjenigen der Preussischen Armee steht, im Anhang zum1. Abschnitt auf Grund einer zwar gegen die Jahre 1867 bis1872 veränderten, jedoch bei sämmtlichen Kontingenten gleich-massig giltigen Rapportvorschrift erörtert werden. Dem fünf-jährigen Mittel der Preussischen Armee aus den Jahren 1867bis 1872 ist demgemäss in dem erwähnten Anhange ein eben-falls fünfjähriges Mittel der Deutschen Armee aus der Zeit vom1. April 1874 bis 31. März 1879 hinzugefügt. Wie weit mitWahrscheinlichkeit angenommen werden darf, dass jenes Ver-hältniss vor dem Deutsch-Französischen Kriege analog dem-jenigen gewesen ist, welches für die Zeit von 1874 bis 1879 zuTage tritt, ergiebt sich aus den nachstehenden Erörterungenvon selbst.
Das vor dem 1. April 1873 in der Preussischen Armeegiltige Rapportschema kannte eine Eintheilung in Krankheits-gruppen nicht. In den dem nachstehenden 1. Abschnitt ein-gefügten Tabellen I bis III und VIII bis X sind gleichwohl dieeinzelnen Erkrankungsformen thunlichst genau nach Maassgabedes gegenwärtig in Kraft stehenden Schema's (welches auch denauf die Kriegsmorbidität bezüglichen Tabellen zu Grunde gelegtist) in Gruppen zusammengefasst, wobei jedoch, dem Zwecke dieseseinleitenden Abschnittes entsprechend, nur diejenigen Gruppenund innerhalb derselben nur diejenigen einzelnen Formen Be-rücksichtigung gefunden haben, welche entweder durch dieGrösse ihrer Zahlen die Krankenbewegung vorwiegend be-einflussen oder vermöge ihrer Eigenart über den Morbiditäts-Charakter entscheiden. 1 )
') Eine vollständige Uebereinstimmung mit dein neuerenRapportschema war übrigens weder hinsichtlich der Kriegsmorbiditätnoch hinsichtlich der Friedensmorbidität in den Jahren 1867 bis 1872zu erreichen. Die Abweichungen beschränken sich indessen auf sehrwenige Dinge. Diejenigen Krankheitszustände, welche in dem neuerenSchema als „katarrhalische" bezw. .rheumatische Fieber" bezeichnetsind, mögen sich zwar im Wesentlichen decken mit den während derJahre 1867 bis 1872 als „Erkältungsfieber* aufgeführten, in den aufdie Kriegsmorbidität bezüglichen Tabellen aber musste diese Rubrikganz fallen gelassen, hingegen eine mit dem Titel .Fieber ohne nähereBezeichnung" eingeschoben werden. Wenn auch unter letzteren eben-falls eine Anzahl von früher „Erkältungsfieber", später „katarrhalischeFieber" genannten Krankheitszuständen enthalten sein mag, so deutetdoch das Au- und Abschwellen der Zahlen in dieser Rubrik (vergl.Tabelle 1) darauf hin, dass die Hauptmasse darin durch „gastrischeFieber" gebildet wird. Betreffs der in dem neueren Friedens-Rapport-schema überhaupt nicht vorhandenen zusammenfassenden Rubrik„Rheumatische Erkrankungen* in den Kriegstabellen ist zu beachten,dass darin bei allen Kontingenten mit Ausnahme des Bayerischenauch der lokale Muskelrheumatismus mit eingerechnet ist. Bei demBayerischen Kontingent hingegen ist letzterer — ebenso wie in denneueren Friedensrapporten — den Krankheiten der Bewegungsorgunehinzugezählt. — Die Mandelentzündungen endlich sind in den Krietre-
Zur vollständigen Kenntniss der Morbiditätsverhältnisse,welche auf einem bestimmten Territorium innerhalb einer be-stimmten Reihe von Jahren obgewaltet haben, gehört l) dieKenntniss des Mittelwerthes, 2) diejenige der Extreme, 3) diejenige des Grades von Regelmässigkeit, mit welcher die Erscheinungen sich wiederholten. Die Mittelwerthe für die Jahre1867 bis 1872 sind aus den Tabellen III und X direkt ersichtlich,die Extreme und der Grad der Regelmässigkeit lassen sich füralle überhaupt berücksichtigten Krankheitsformen aus den inTabelle I und VIII mitgetheilten absoluten Zahlen leicht erkennenoder berechnen; für die wichtigeren Erkrankungsformen findensich die Werthe sämmtlicher fünf Jahre und einiger Armeekorpsin den Tabellen II und IX bereits in Verhältnisszahlen umgesetzt.
Die Möglichkeit, die Friedensmorbidität der einzelnenArmeekorps mit ihren Erkrankungsziffern im Kriege in derWeise zu vergleichen, dass mehr als eine Nebeneinander-stellung von Ziffern ohne inneren Zusammenhang entsteht, beruhtauf drei Umständen: 1) darauf, dass fast alle Armeekorps ihrerHauptmasse nach während des Krieges aus solchen Truppen-körpern bestanden, welche schon im Frieden zu dem betreffendenKorpsverbande gehörten und auch ihren Kriegsersatz zumgrössten Theile aus denjenigen Landestheilen bezogen, auswelchen sie sich im Frieden rekrutiren; 2) darauf, dass die!Armeekorps während des Feldzuges überwiegend geschlossenzur Verwendung kamen, die einzelnen Truppentheile einesArmeekorps daher meist auf demselben Theile des Kriegs-schauplatzes unter annähernd gleichen äusseren Bedingungensich bewegten; 3) darauf, dass zu Folge der Preussischen Heeres-organisation die bei der Mobilisirung zur Einreihung in dieTruppenkörper der Armeekorps gelangenden Reservisten sielhinsichtlich des Alters nicht erheblich von den im Frieden beider Fahne befindlichen Mannschaften unterscheiden, währendie zur Landwehr Gehörigen, welche in dieser Beziehungstärker abweichen, in besondere, ausserhalb der Armeekorps .stehende Verbände zusammengezogen waren. Eine in Betrachtkommende Ausnahme bezüglich des erstgenannten Funktes machtnur das IX. Armeekorps, welches im Frieden aus der 17. um18. Division zusammengesetzt ist, im Kriege jedoch die 18. um25. (Grossherzoglich Hessische) Division umfasste, während dii17. Division anfangs mit der 2. Landwehr-Division, später mitder 22. Division (des XL Armeekorps) zusammen die neuFormation des XIII. Armeekorps repräsentirte. Hinsichtlicldes zweiten Punktes musste berücksichtigt werden, dass diibeiden Divisionen des XI. Armeekorps (21. und 22. Division!während der zweiten Hälfte des Krieges von einander gelö:auf verschiedenen Kriegstheatern unter gänzlich abweichendeiUmständen operirten. Diesen Komplikationen ist dadurclRechnung getragen, dass in den auf die Kriegsmorbidit;bezüglichen Tabellen dieses Bandes das IX. und XI. Armekorps zwar — der Haupteintheilung gemäss — gleich alle:anderen analogen Truppenverbänden als Ganzes berechnetausserdem aber — den erwähnten besonderen Umständetzu Folge — in ihre Divisionen zerlegt sind. Diese Theilun:gestattet, bei den Divisionen des IX. Armeekorps (18. uni25. Division) der Frage nachzugehen, in welcher Weise diiauf das gesammte Armeekorps einwirkenden äusseren Einflüsslbei dem aus beträchtlich von einander entfernten Gebiete:^Deutschlands stammenden Ersatz beider Divisionen sich gelten I
eit
tabellen wie in den neueren Friedensrapporten in den Krankheitder Ernährungsorgane mitenthalten, in den auf die Friedensmorbiditiiwährend der Jahre 1867 bis 1872 bezüglichen Tabellen I bis Ifjund YI1I bis X hingegen aus später zu erörternden Gründen besondeWaufgeführt. — Betreffs Einrechnung der „Gastrischen Fieber* in d|Rubrik „Typhöse Erkrankungen" der Kriegstabellen vergl. VI. Ba»|dieses Berichtes, Kapitel 2, Abschnitt 1.