Band I.
Anhang: Verluste des Sanitätspersonals.
57
euten starb«hne Ausnahme!odten lediglich Icli ein Verlust!
ungsbeanrteil
.75 p< 1,
n (152) starljmste starben
aapCt.
■n
')i pCt.im Sanitäta
ipCt.
heu Sanitäfe
854 PersoneBl
rch feindlich«
Von diesen 48 Todesfällen kommen8 = 16.7 pOt. auf Aerzte,1 = 2.1 „ „ Offiziere,25 = 52.0 „ „ Lazarethgeliilfen,6 = 12.n „ , Krankenträger,,S — 16.7 .. „ Trainmannschaften,
iä"
Von je 10ÜÜ der Gesammt-Kopfstärke erlitten denTed durch Kriegswaffen:
2.2 Aerzte.2.4 Offiziere,3.6 Lazarethgeliilfen,] .u Krankenträger,1.2 Trainmannschaften.Die Namen der gestorbenen Aerzte sind ans Beilage 48Ersichtlich.
II. Verwundungen und Erkrankungen.
Verwundet wurden durch Rriegswaffen
Oberstabs- bezw. Feld-Regiraentsärzte . 13Stabs- bezw. Feld-Stabsärzte .... IßAssistenzärzte..........26
Summe 55.fiesen sind noch hinzuzurechnen die oben als gefallennid den Wunden erlegen bezeichneten
3 Regimentsärzte,1 Stabsarzt und
4 Assistenzärzte.Summe 8.
Es ergiebt sich somit ein Gesammtverlust durch Kriegs-walTen von
16 Oberstabsärzten.
17 Stabsärzten,30 Assistenzärzten,
3.3 pCt. der Aerzte der Trappen und der
zusammen 63 AerztenSani t ätsdetachements.
Bezieht man die Zahl der Verwundeten auf die Zahl■ler Aerzte in mobilen') Stellungen, so ergiebt sich als|erwundung8ziffer 1.93 pCt.
Von den Verwundungen waren 12.7 pCt. tödtlich.
Von ernsteren Krankheiten wurden während desfeldzuges — einschliesslich der 57 an Krankheiten Ver-storbenen — 405 Aerzte ergriffen.
Von diesen entfallen auf die Aerzte der mobilenLrmee 445 (= 13.7 pCt.), auf die der immobilen Armee|0 (= 11.6 pCt.).
Im Uebrigen betreffen diese 495 Erkrankungen nursolche Fälle, in denen die Schwere derselben oder dielange Dauer der Krankheit eine Berichterstattung an die»chste Sanitätsinstanz nothwendig erscheinen Hessen. Einerosse Zahl leichterer Erkrankungen ist nicht gemeldet,tonnte daher auch nicht in Berechnung gezogen werden.
') Einschliesslich der etwa 450 später mobil Gewordenen.Suitltg-Bericht (bei die Deutsch« Heere 1870/71. I. Bd.
C. Invalidität.
Während die bisher erwähnten Verluste an Aerztenim Verlaufe oder doch kurz nach Beendigung des Feld-zuges eintraten, fallen die Verluste durch Invaliditätzum bei weitem grösseren Theil in die Zeit nach demKriege und erstrecken sich selbst bis in die jüngste Zeit.
Im Ganzen sind durch den Feldzug gegen Frankreich252 Preussische und 5 Hessische Militärärzte invalide ge-worden.
Die Invalidität betraf im Jahre:
Ill||187118721873 1874 1875 18761877
1878
Summe
Generalärzte . . .•Oberstabsärzte . . .Stabsärzte ....Assistenzärzte . . .
1 l [
5 17 3 6
1 89 : 20 6
12 32 17 2
1
615
7
15
29
9
1
3
2
141
1
54
120
82
Summe . .
21
88 ! 40 1 14
i 1
29
53
6
6
257
Unter den 54 Oberstabsärzten befanden sich 50 Preussi-sche aktive Aerzte, 2 Landwehrärzte und 2 Hessische.(9 von ihnen erhielten bei ihrem Ausscheiden den Charakterals Generalarzt.)
Unter den 120 Stabsärzten waren 82 Preussische aktive,37 Landwehrärzte und 1 Hessischer Stabsarzt. (Von ihnenerhielten 31 den Charakter als Oberstabsarzt.)
Unter den 82 Assistenzärzten schliesslich waren 27Preussische aktive, 53 Landwehr- und Reserve-Assistenz-ärzte und 2 Hessische Aerzte. (7 von ihnen wurden mitdem Charakter als Stabsarzt verabschiedet.)
Von den sämmtlichen 257 Aerzten wurden 188, also73.2 pCt., sofort als dauernd und 69, also 26.spCt., zunächstals temporär, alle aber sogleich als ganzinvalide anerkannt.Unter letzteren 69 befanden sich 1 Oberstabsarzt, 31 Stabs-ärzte und 37 Assistenzärzte. Von diesen wurden späternoch dauernd invalidisirt 19 Stabsärzte und 26 Assistenz-ärzte. 4 Stabsärzte und 5 Assistenzärzte starben vor Ab-lauf des Termins ihrer temporären Anerkennung.
Die Invalidisirungen der Preussischen Aerzte betrafenlediglich Mitglieder des Sanitätskorps und einige für dieKriegsdauer angestellte bezw. reaktivirte approbirte Aerzte.Von jenen waren 2519, von diesen 241, im Ganzen also2760 im Dienst. Es entfallen hiernach auf 100 vorhandeneAerzte 9.i3 invalide Gewordene.
Von den 252 invalidisirtenPreussischen Aerzten beziehen236 die durch § 12 des Invaliden-Pensions-Gesetzes vom27. .Juni 1871 normirte Pensionserhöhung. 9 beziehen, trotz-dem sie mobil waren, dieselbe nicht, weil sie die Pensionsan-sprüche erst nach der durch das Gesetz bestimmten Präklusiv-frist geltend gemacht haben; 3 andere deswegen nicht, weil sieschon früher temporär invalidisirt und nur für die Kriegs-dauer reaktivirt waren; dieselben erdienten jedoch währenddes Krieges den Anspruch auf lebenslängliche Pension: