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I. Kapitel: Sanitätspersonal und Sanitätsausrüstung. Anmerkungen.
Band I.
Anmerkung 4.
Dan Pflege- und Wartepersonal bei der NorddeutschenArmee wird durch die Lazarethgehilfen und die militärischen Kranken-wärter repräsentirt.
Die Lazarethgehilfen ergänzen sich aus den Soldaten inReihe und Glied und sind Kombattanten. Als Lehrlinge einzustellendeSoldaten müssen die gewöhnliche Volksschulbildung besitzen, mit derWaffe vollkommen ausgebildet sein, mindestens sechs Monate mit der-selben gedient und sich tadellos geführt haben. Durch ihre Annahmeals Lazarethgehilfen-Lehrlinge ist die Wiedereinstellung in die Truppe,für den Fall, dass sie sich nicht als hinreichend begabt oder alsunzuverlässig erweisen, nicht ausgeschlossen. Der Unterricht derLazarethgehilfen - Lehrlinge wird von den Assistenzärzten unterder Aufsicht von Ober - Militärärzten ertheilt. Als Unterlage fürdenselben dient der „Leitfaden zum Unterricht der Lazarethgehilfen",5. Auflage, Berlin 1868. Der Unterricht dauert ein Jahr. Diepraktische Anleitung zur Krankenpflege erhalten dieselben amKrankenbette. Nach Absolvirung des Lehrkurses werden die Lehr-linge geprüft und, wenn sie bestanden haben, zu „Unterlazareth-gehilfen" (Gefreiten) befördert. Als Kapitulanten werden sie zuLazarethgehilfen (Unteroffizier), und nach siebenjähriger Dienstzeitmit dem Hintermanne ihrerTruppe zuOber-Lazarethgehilfen(Sergeanten)befördert. Ihre Rangabzeichen sind dieselben, wie die der übrigenUnteroffiziere. Bei jeder Kompagnie, Eskadron, Batterie etc. ist einLazarethgehilfe etatsmässig. Sie sind Untergebene der Militärärzte,stehen aber unter der Disziplinar-Strafgewalt der Kompagnie- etc. Chefs,welche ihnen auch Urlaub ertheilen in Uebereinstimmung mit demvorgesetzten Über-Militärarzt.
Ihr Dienst umfasst alles, was unter den Begriff der unmittelbarentechnischen Krankenpflege fällt, namentlich die niedere Assistenz beiden ärztlichen Krankenvisiten, bei der Untersuchung der Soldaten,bei Operationen und Obduktionen. Sie werden in der Hilfeleistungbei Zubereitung der Arzneien, auch zum Selbstbereiten einfachererArzneien ausgebildet, damit sie namentlich auf Märschen den Aerztenbei Benutzung des Medizinkastens hilfreich zur Hand gehen können.Kleinere Truppenkörper begleiten sie zum Baden, zu Schiess- undFelddienstübungen; zu diesem Behufe werden sie in der ersten Hilfe-leistung bei vorkommenden Unfällen unterwiesen. Bei solchen Aus-märschen sind sie mit Labeflasche, Arznei- und Bandagentasche undVerbindezeug (wie im Kriege, siehe Kapitel 1, Abschnitt 2) versehen.
Im Schreibwesen werden sie mindestens soweit ausgebildet, dasssie im Stande sind, die Impflisten zu führen, die laufenden Rapporteanzufertigen und die dienstlichen Schriftstücke abzuschreiben.
In der gesammten Norddeutschen Armee waren 2228 Lazareth-gehilfen (einschl. Lehrlinge) etatsmässig.
D i e m i 1 i t ä r i s c h e n K r a n k e n w ä r t e r. Durch kriegsministerielleVerfügung vom 2. Juli 1852 und eine weitere vom 26. Juni 1863wurde bestimmt, dass von der Infanterie Leute abgegeben werdensollten, welche als Krankenwärter auszubilden und zu verwendenseien. Es sollen nur solche Leute hierzu gewählt werden, welche sichfreiwillig melden und vermöge ihrer Führung und moralischen Eigen-schaften zu der Hoffnung berechtigen, dass sie sich der Krankenpflegemit Eifer und Ausdauer widmen werden. Kann der Bedarf nicht ausgedienten Mannschaften des stehenden Heeres gedeckt werden, sokönnen solche unmittelbar für diesen Dienst ausgehoben werden. Aberauch bei der Aushebung hängt die Designirung zu dieser Dienstgattungvon der Zustimmung der Wehrpflichtigen ab; dieselben müssen ausserdemdie nöthige Körperkraft und die gewöhnliche Volksschulbildung besitzen.
Die militärischen Krankenwärter erhalten in den Lazarethentheoretischen und praktischen Unterricht, welcher, soweit er dieKrankenwartung anbelangt, gemeinschaftlich mit dem der Lazareth-gehilfen stattfindet.
Wenn der Dienst der Lazarethgehilfen die technische Kranken-pflege — also sämmtliche niederen Verrichtungen, welche auf dieHeilung der Krankheit abzielen — umfasst, so begreift der Dienstder militärischen Krankenwärter alle diejenigen niederen Hilfe- undDienstleistungen in sich, welche als Bedienung und Wartung zu be-zeichnen sind. Aufrechterhaltung der Ordnung und Reinlichkeit inden Krankenzimmern, Bettung der Kranken, Vertheilung der Speis«nach den ärztlichen Verordnungen, Hilfeleistung bei EntleerungenReinigung der Kranken, Zurichtung und Verabreichung von Baden,Nachtwachen etc. etc. gehören in den Wirkungskreis der Kranke»wärter.
Mit Rücksicht auf den schweren Dienst, welcher diesen Leute«zufällt, werden diejenigen von ihnen, welche vorher mit der Waffigedient haben, nach längstens einjähriger Dienstleistung als Kranken-wärter zur Reserve entlassen. Diejenigen, welche sich sogleich al-Krankenwärter ausheben lassen, dienen in diesem Verhältniss \'/-i Jahrbleiben ö'/a Jahr in der Reserve und treten dann zur Landwehr überSie bleiben auch in der Reserve und Landwehr zum event. Dienst uhKrankenwärter verpflichtet.
Bei jedem Armeekorps sind 26, in der Preussischen Armee somit312 militärische Krankenwärter im Frieden etatsmässig; dieselbawerden nur den grösseren Lazarethen überwiesen.
Ausser diesen militärischen Krankenwärtern funktioniren iiden Garnisonlazarethen noch Civilkrankenwärter, meist virsorgungsberechtigte Militäranwärter, welche theils die Krankenwartrajmitversehen, theils zu den mehr wirtschaftlichen Zwecken der La»rethe (Heizung, Küche etc.) verwendet werden.
Anmerkung 5.
Band I.
Die Krankenträger der Norddeutschen Armee. Von denInfanterie, den Jägern und Schützen 1 ) werden alljährlich zwei .Munipro Kompagnie aus den Mannschaften des zweiten Dienstjahres zn>Ausbildung als Krankenträger kommandirt. Der Unterricht — weichetauf Grund der „Instruktion für die Militärärzte zum Unterricht derKrankenträger" ertheilt wird und sich auf die zu leistende erste Hilfebei Verwundeten und Verunglückten sowie auf den Transport detVerwundeten und das Aufschlagen des Verbindezeltes bezieht -jfindet in den Garnisonen während des Winters statt, wird vonAssistenzärzten mit Unterstützung seitens der älteren Lazarett
gehilfen ertheilt und steht unter der Oberaufsicht eines Ober-Militär fungirten. Von denarztes. Im Sommer findet ein Repetitionskursus statt, an welchen 6 Pharmazeuten, auauch die schon früher ausgebildeten Mannschaften, nunmehr dedritten Dienstjahres, theilnehmen. Bald darauf werden die Krankenträger zu einer zehntägigen praktischen Uebung 2 ), meist bei denTrain-Bataillon des Armeekorps, zusammengezogen.
Aufgabe der Krankenträger ist es, im Falle eines Krieges währender Gefechte die Verwundeten aufzusuchen und zu laben, sie möglichungesäumt der ärztlichen Hilfe zuzuführen und ihnen erforderlich«
Anmerk
Die Militär- Atärbeamte ohne bestiSoldatenstandes. WBelbstständig, solidentiren die einzelnenDienststelle, welcherhältniss zwischen dei
Der Ober-Staiinal-Abtheilung des
Die Korps-Stbeigegeben, unter derreserven 1 ), die Kontnund der Drogucn zu cSie revidiren die Dvierteljährlich eingelKriege hatte je ein tzu erledigen.
Die Militär-1theker, welche vonvember 1830) bestehtdurch einjährig freiWehrpflicht nachzukIhrer Einstellung diesieht, jedoch auf dinicht approbirte A]werden durften 2 ), wiim Bedarfsfalle der
Einjährig freiwigestellt, welche mimVertheilung derselbeanstalten von 2—510 Bataillonen 2 unangestellt werden kö
Im Bezirke des82 Garnisonen, welUnter diesen warenzeuten in Ansatz o-
die erste Hilfe s
auf Braunschweig 1einjährig freiwilligeärztlichen MitgliedesGarnisonlazarethensonders beauftragtenZur Unterstützu:der Anfertigung deLazarethgehilfen, z(Reinigung der Gefsin grösseren Lazargestellt. Apothekerier
Falles, nach der ihnen ertheilten Unterweisung,leisten.
Zu diesem Zwecke werden die Krankenträger theils den Sanitätdetachements (siehe diese) zugetheilt, theils bleiben sie als IUI 1 ■krankenträger bei der Truppe. (Siehe Kapitel 2: Sanitäts - Dienst nügt haben, körnim Gefecht.) Bei eintretendem Mangel an Lazarethgehilfen könneiBsie auch als solche in die Lazarethe kommandirt werden. ' * . ° n '"" """
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Die Krankenträger verrichten ausserhalb ihrer AusbildungsperiodtB aus dem Kriege von 186(iihren gewöhnlichen Dienst in der Truppe und werden mit ihrem Jahr-BGegenständemussten von cgange zur Reserve entlassen, in welche somit vor dem Kriege in jedenB Centralstelle bezogen weArmeekorps pro Jahr 200—232 Krankenträger übertreten. 011 '* i^Naeli der MUiti
■ Apotheker, welche als ein
I wollten, 1) die Berechtigui
beibringen, mit welchem
i) Jetzt auch von der Kavallerie. sdiriftsmitssiger Lehrzeit
-') Bei derselben wird ein Sanitätsdetaehement mit bespannten Fahrzeugen formiÄ 1 » einer Apotheke konditi
und der Dienst eines solchen während eines Gefechtes dargestellt und geübt Eigenschaften besitzen