Vorwort.
Band I.
gerückt, andererseits überhaupt neue Gedankenreihen eröffnet, endlich gleichzeitig dargethan, dass einzelne Theiledes Organismus im Drange wuchtiger Ereignisse minder vollkommen funktionirten, als hei Erlass der Instruktionvorgeschwebt hatte und als zu einem befriedigenden Ineinandergreifen erforderlich blieb. Während jedoch imAllgemeinen ziemlich vollständige Uebereinstimmung darüber herrschte, welche Punkte der Verbesserung bedürftigseien, gingen naturgemäss die Meinungen über Dasjenige, was an Stelle des Abzuändernden gesetzt werdensolle, im Einzelnen beträchtlich auseinander. Es musste zunächst wichtiger erscheinen, hierüber eine Einigungherbeizuführen und die als nothwendig erkannten Aenderungen schon im Frieden in das Leben zu rufen oderdoch für den Kriegsfall instruktionsmässig zu sichern, als das Geschehene zu beschreiben, zumal Niemand zuwissen vermochte, eine wie lange oder wie kurze Zeit den Eriedensvorbereitungen gegönnt sein würde. Währenddes Deutsch-Französischen Krieges war gerade Das nicht als der kleinste Uebelstand empfunden worden, dassdie maassgebende Instruktion zn kurze Zeit vor Ausbruch der Feindseligkeiten Geltung erhalten hatte, um jedemEinzelnen so geläufig zu sein, wie zu völlig sicherer und sinngemässer Handhabung unerlässlich ist.
Unmittelbar nach dem Friedensschlüsse richtete sich daher das hauptsächlichste Bestreben darauf, unterdem noch frischen Eindrücke der kriegerischen Ereignisse die für erforderlich erachteten organisatorischenMaassnahmen in neuen Instruktionen zum Ausdruck zu bringen und das zu ihrer Durchführung Erforderlicheanzubahnen. Nachdem über die wichtigsten Punkte die Ansichten sich geklärt hatten, wurden die entsprechendenFragen wiederum einer auf Anregung Ihrer Majestät der Kaiserin im Oktober 1872 nach Berlin zusammen-berufenen Militär-Sanitäts-Konferenz zur nochmaligen Berathung vorgelegt; den inzwischen bereits erlassenenVerordnungen folgte sodann im Laufe der nächsten Jahre eine Keihe tiefgreifender Veränderungen der Heeres-Sanitätsorganisation.
Die einheitliche Leitung der Feldlazarethe durch Chefärzte hatte sich, wie schon in den Feldzügen von1864 und 1866, so auch unter den grösseren Verhältnissen des Deutsch-Französischen Krieges als ein zweifellosrichtiges Prinzip bewährt. Die Gelegenheit zu einer Vorbildung im Frieden für diese verantwortungsreicheFeldstelle wurde geschaffen durch die Allerhöchste Verordnung vom 24.'Oktober 1872, welche für die Zukunft(vom 1. Januar 1873 ab) die Leitung auch der Friedenslazarethe durch Chefärzte (anstatt durch Lazareth-kommissionen) befahl.
Uni Vieles einschneidender noch waren die Umgestaltungen, welche sich aus der unter dem 6. Februar 1873Allerhöchst genehmigten abgeänderten »Verordnung über die Organisation des Sanitätskorps« ergaben.
Neben den Obliegenheiten, welche aus der Nothwendigkeit entsprangen, frühere Verfügungen mit dendurch die eben erwähnten Allerhöchsten Erlasse neugeschaffenen Verhältnissen in Einklang zu bringen, nebender gleichzeitigen Ausarbeitung mannigfacher, in erster Linie den Friedensdienst betreffender Instruktionen(so insbesondere der »Instruktion zur Ausführung der ärztlichen Kapport- und Berichterstattung vom 15. Februar1873«, der »Instruktion über die Versorgung der Armee mit Arzneien und Verbandmitteln vom Jahre 1874«,der »Instruktion für die Militärärzte zum Unterricht der Krankenträger vom 25. Juni 1875«, der »Dienst-anweisung zur Beurtheilung der Militärdienstfähigkeit und Ausstellung von Attesten vom 8. April 1877«), nebender Mitwirkung endlich bei den auf den Sanitätsdienst bezüglichen Paragraphen neuer militärischer Erlasseerfolgte die thunlichst vollständige praktische Verwerthung aller während des Deutsch-Französischen Kriegesauf organisatorischem Gebiete gemachten Erfahrungen und der in militär-hygienischen Fragen inzwischengewonnenen wissenschaftlichen Ergebnisse durch die »Kriegs - Sanitätsordnung«, welche unter dem 10. Januar 1878die Allerhöchste Sanktion erhielt.
Band I.
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