Vorwort.
ö ogieich nach Beendigung des Deutsch-Französischen Krieges machte sich bei den leitenden Militär-Sanitätsbehörden der Deutschen Staaten der Wunsch geltend, die dem Sanitätsdienst während dieser denk-würdigen Epoche zugefallenen Aufgaben und die Art, wie das Sanitätspersonal der Deutschen Armeen den andasselbe herangetretenen Anforderungen entsprochen hatte, im Einzelnen zu schildern, die daraus sichergebenden Erfahrungen betreffs einer zweckmässigen Organisation der Feld-Sanitätsehrrichtungen zu erörtern,endlich das in den ärztlichen Berichten, Krankenbüchern, Krankenjournalen und Tagebüchern aufgespeicherte,reichhaltige wissenschaftliche Material, zweckmässig geordnet und gesichtet, behufs weiterer Verwerthung imInteresse der Opfer künftiger Kriege der Oeffentlichkeit zu übergeben.
Der Ausführung dieses Gedankens stellten sich jedoch während der ersten Jahre nach dem Friedens-schlüsse unübersteigliche Hindernisse entgegen, indem einerseits die erwähnten Berichte, Krankenbücher undKrankenjournale lange Zeit hindurch zur Prüfung von Invaliden-Ansprüchen und für andere unabweislichepraktische Aufgaben so unentbehrlich blieben, dass von einer Benutzung derselben für wissenschaftliche Zweckenothgedrungen vorläufig Abstand genommen werden musste, während andererseits — soweit das Historisch-Organisatorische in Betracht kam — die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte durch noch gewichtigereInteressen vollauf in Anspruch genommen waren.
Die hauptsächlichste Grundlage für die Wirksamkeit der Sanitätsorgane bei den Deutschen Heerenim Kriege 1870/71 hatte die auf der Kriegserfahrung von 1864 und 1866 und auf den Beschlüssen derim Jahre 1867 zu Berlin abgehaltenen Militär-Sanitäts-Konferenz beruhende Norddeutsche »Instruktion überdas Sanitätswesen der Armee im Felde vom 29. April 1869« abgegeben, deren wichtigste Bestimmungen auchbei den Süddeutschen Staaten in Kraft standen, soweit bei diesen nicht eigenartige Verhältnisse (insbesonderedie abweichende Einrichtung der mobilen Sanitätsformationen) anderweitige Anordnungen bedingten. Warendie Vorschriften dieser Instruktion während des Deutsch-Französischen Krieges auch in der Hauptsache alszweckmässig befunden worden, so hatte die umfassende praktische Probe doch einerseits manche auf der Konferenzdes Jahres 1867 strittig gebliebene, durch die erwähnte Instruktion nicht erledigte Punkte in hellere Beleuchtung