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3 (1842)
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Kaisers Alexander, mit mehrern seiner Großennach London, wo er auf das Glänzendste empfan-gen und 3 Wochen lang auf das Festlichste bewir-thet wurde. Der Prinz-Regent ertheilte ihm denHosenband-Orden und die Universität Oxford dieDoctor-Würde. Von London kehrte er über Parisund Neufchatel, dem er am 18. Juli eine Verfassungs-urkunde gegeben hatte, nach Berlin zurück, wo er den7. August einen prachtvollen Einzug hielt, in seineranspruchslosen Bescheidenheit und frommen Demuthaber nur, um sein tapferes Heer durch das Sie-gesgepränge zu ehren, und durch einen feierlichenGottesdienst dem Allerhöchsten würdig zu danken.

Seitdem richtete Friedrich Wilhelm wie-der seine ganze Aufmerksamkeit auf die Staatsver-waltung. Die früher erledigt gewesenen Minister-Stellen, bisher von Hardenberg, als Central-chef aller, verwaltet, wurden besetzt: das Finanz-ministerium, schon im November 1813, durch denGrafen von Bülow, das Ministerium des Innern,das zugleich die geistlichen, Schul- und Medicinal-Angelegenheiten umfaßte, durch den geheimen Staats-rath von Schuckmann, das Polizeiministeriumdurch den Oberkammerherrn Fürsten zu Sayn-Witt-genstein, und das Kriegsministerium durch den Generalvon Boyen. Mehre Verordnungen zeigten schon vondem verbesserten Zustande der Finanzen. Es ward dieLuxussteuer aufgehoben und bei anderen Abgaben eineMilderung gestattet. Zur Belohnung der Frauen,welche sich der Pflege verwundeter Krieger gewidmethatten, stiftete der König den Luise norden. Am3. September erschien das Gesetz über die Ver-pflichtung zu.m Kriegsdienste. Zwei andereVerfügungen betrafen den Ersatz der Kriegsleistun-gen und die Unterstützung der städtischen Gemein-den. Zugleich wurden die öffentlichen Geschäfteden Ministerien, den kommandirenden Generalender Militärdivisionen und den ordentlichen Landes-behörden wieder übertragen. Das Ministerium ver-sammelte sich unter dem Vorsitze des Staatskanzlers,welcher zugleich die auswärtigen Angelegenheiten lei-tete. Damals erklärte der König auck, daß er denfrüher beschlossenen Staats rath bald errichtenund über dessen Anordnung, so wie über die ein-zuführende ständische Verfassung und Vertretungdas Nähere in kurzem bestimmen wolle. Nach derMitte Septembers begab sich der König auf denKongreß nach Wien, wo er am 2). mit dem Kai-ser Alexander vom Kaiser Franz feierlich ein-geholt wurde, und durch die Kongreßakte von 1815fast alle die neuen Gebietstheile erhielt, aus wel-chen gegenwärtig die preußische Monarchie bestehet.Napoleons Rückkehr nach Frankreich im März1815, und der nochmalige Krieg geqen ihn führteauch die Preußen wieder in's Feld. Nachdem Fried-rich Wilhelm, schon von Wien aus, eine allge-meine Aufforderung an sein Volk zur neuen Be-waffnung hatte ergehen lassen, kehrte er am 26.Mai in seine Residenz zurück, und folgte am 22, Junivon Potsdam aus den verbündeten Fürsten nachdem Rheine. Am 10. Juli zog der König mit bei-den Kaisern wieder in Paris ein. Dort vereinig-ten sich die 3 Monarchen, am 26. September, zurStiftung der heiligen Allianz, und verweiltennoch bis Ende Septembers beisammen, worauf derKönig am 9. Oktober Paris gleichfalls verließ undin seine Staaten zurückkehrte. Nach dem 2. pa-

riser Frieden vom 20. November 1815 erhielt Preu-ßen noch einige Bezirke an der Saar und Moselvon Frankreich, und von der französischen Kriegs-steuer 100 Mill. Franken, zur Befestigung des Nie-derrheins auch 20 Mill., und als besondere Ent-schädigung noch 25 Millionen. Dem Fürsten Blü-cher schenkte der König, nach diesem Feldzuge, noch50,000 Thlr. und ein schönes Haus in Berlin.

Ein wichtiger Gegenstand der Kongreß-Ver-handlungen und der neuen Organisation Deutsch-lands war auch die Einführung landständischerVerfassungen gewesen, und kein Fürst hatte sichso lebhaft für die Feststellung landständischer,durch den Vundesvertrag gesicherter Verfassun-gen, sogleich von seinem ersten Entwürfe einerBundesverfassung vom 13. September 1814, inter-essirt als Friedrich Wilhelm. Ebenso verhießder König seinem Volke am 22. Mai 1815 eineallgemeine Volksvertretung und eine be-stimmte Verfassungsurkunde,um der Nationein Pfand seines Vertrauens zu geben und den Nach-kommen die Grundsätze treu zu überliefern, nach welchenseine Vorfahren und er selbst die Regierung des Reichsmit ernstlicher Fürsorge für^as Glück der Unterthanengeführt hätten." So hieß es auch noch in verschiedenenköniglichen Verordnungen von 1820, 1823 und1825:die Staatsschulden werden unter Garantieder künftigen Reichsstände gestellt, ohne deren Ge-nehmigung sie nicht vermehrt werden dürfen."Die neue Zusammensetzung und Vergrößerung desStaates, so wie das Bedürfniß der Zeit forderte eineneue Gestaltung aller inneren und äußeren Verhält-nisse in den alten und neuen Landestheilen. Da-zu erschien, bereits am 30. April 1815, das Gesetzwegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-behörden, und nach derselben ward die Einsetzungder Oberpräsidenten befohlen, und die Monar-chie in 10 Provinzen, 28 Regierungsbezirke und 348landräthliche Kreise getheilt. Zur Berathung überalle wichtige Angelegenheiten des ganzen Staates wardd. 31. März 181? der Staatsrath eingeführt und durchdie Kabinetsordre vom 3, November 181? wiederein besonderes Ministerium für die geistlichen Sa-chen, den öffentlichen Unterricht und das Medicinal-wesen, so wie ein besonderes Ministerium des Scha-tzes und des Staatskreditwesens errichtet. Zur wei-teren Regulirung der Zölle erschien im Mai 1818eine Steuerordnung für ausländische Waarenund den Verkehr zwischen den Provinzen.

Mit großer Freigebigkeit beförderte FriedrichWilhelm auch ferner Wissenschaften und Künste.Nach Aufhebung der Universitäten zu Erfurt, Mün-ster, Paderborn und Duisburg 1816, befahl er181? die Vereinigung der Universitäten Wittenbergund Halle, die Stiftung eines theologischen Se-minars in Wittenberg, 1318 die Gründung derUniversität zu Bonn für die Rheinprovinz, unddie Versetzung des Schullehrer-Seminars nach Klo-ster Neuze'la.

(Beschluß folgt.)

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Friedrich Wilhelm IV.,

König von Preußen.

Treffend hat man häusig die Thronbesteigungeines neuen Regenten mit dem Sonnenaufgange