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3 (1842)
Entstehung
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dert. Das Fürstenthum Oels in Schlesien trafBeschlag, und den Tugendbund, den früher einekönigliche Verordnung als nützlich gebilligt hatte,die förmliche Aufhebung, mit dem Befehle, dieSchriften auszuliefern. Endlich fand auch, zuEnde des Jahres, die Rückkehr nach Berlin Statt,und sie war für den König und seine Familie,durch den allgemeinen Jubel des Volkes, eben sorührend und erfreulich, als die Flucht 1806 schmerz-lich und traurig gewesen war. Am 23. Dezember,an demselben Tage, an welchem Friedrich Wil-helm vor 16 Jahren und die Königinn mit ihm zurVermählung eingetroffen waren,begrüßtenBeidewiederBerlin nach einer Abwesenheit von 3 Jahren, und wur-den mit unbeschreiblichem Jubel empfangen. SeineWiederkehr bezeichnete der König mit 2 Verordnun-gen, welche den äußeren Glanz des Hofstaates be-trafen: die Hoskleidung, die Hoffähigkeit und dieVermehrung der Orden und Ehrenzeichen. Mitgroßem Gepränge,ward hierauf am 13. Januar 1810die neue Stiftung im Rittersaale des Schlosses vollzogen.Eine besondere Sorgfalt bewies der König da-mals für das niedere und höhere Unterrichtswesen.So ward das Verbot, auswärtige Universitäten zubesuchen, den 13. April 1810 zurückgenommen;die neue Hochschule zu Berlin, bereits den 16. Au-gust 1809 beschlossen, mit königlicher Freigebigkeit,und nach den liberalsten Grundsätzen gestiftet, undim Herbste 181<1 eröffnet, wobei zugleich mehre neue,besonders medic^iische Institute errichtet oder erwei-tert wurden. Dieß geschah zu einer Zeit, wo diegeschwächten Einkünfte des Staates im Innernund von außen her vielfach in Anspruch genommenwurden, und man im erschöpften Lande selbst, dadie Anleihe in Holland von 32 Millionen Guldennicht gelang, ein Darlehen von 1.^ Million Thaleraufnehmen mußte. Noch vermißte aber der Kö-nig, nach Steins Abgange, einen umsichtigenMann, den er mit größerem Erfolge an die Spitzealler inneren und äußeren Geschäfte stellen könnte,und er bekleidete daher, freilich nicht ohne Schwie-rigkeiten von Seiten Napoleons, am 6. Juni1810, den Freiherr« von Hardenberg mit derWürde eines Staatskanzlers, welchem, nachder Verordnung vom 27. Oktober über die verän-derte Verfassung aller obersten Behörden in derpreußischen Monarchie, der beständige Vortrag imKabincte des Königs und die Oberaufsicht undKontrole jeder Verwaltung ohne Ausnahme, sowiezugleich das Ministerium des Innern und der Fi-nanzen, mit dem Vorsitze in dem zu errichtendenStaatsrathe übertragen ward. In Folge dieserneuen Veränderung traten der Freiherr von Alten-siein, der Graf Dohna, der Großkanzlei Beyme,und von Scharnhorst (dieser jedoch nur schein-bar, aber auf Napoleons Verlangen), aus demStaatsdienste zurück. Hardenbergs Staatsver-waltung beruhte auf freisinnigen, zeitgemäßen An-sichten: auf der Erhöhung der gestimmten physischen,geistigen und sittlichen Kraft des Volkes, auf derAnstellung im Staatsdienste nach persönlichem Ver-dienste, auf der Verbesserung des Schicksals derunteren Volksklassen, auf der Beschränkung ver-alteter Vorrechte und Privilegien und auf derTheilnahme aller Stände und Klaffen der Staats-bürger an der Begründung des inneren politischenLebens, als der unerläßlichen Bedingung, daß der

Staat in Zukunft sein äußeres politisches Ansehenwieder erlange. Daher hieß es in einer königlichenVerordnung von 1810:Wir behalten uns vor,der Nation eine zweckmäßig eingerichtete Repräsen-tation sowohl in den Provinzen, als für das Ganzezu geben," und 1811:Unsere Absicht gehtimmer noch dahin, der Nation eine zweckmäßig ein«gelichtete Repräsentation zu geben." So wardam 23. Februar 1811 von dem Staatskanzler dieerste allgemeine Versammlung der aus allen Pro-vinzen der Monarchie, und aus allen Ständen be»rufenen Mitglieder, zur Berathung über die Aus-führung des neuen Steuersystems, zu Berlin gehal-ten. Zu gleicher Zeit erschien eine Reihe von Be-kanntmachungen und Edikten, welche sämmtlich dieTagung der Kriegssteuer und die Aufrechthaltungdes öffentlichen Kredits bezweckten: eine allgemeineKonsumtions- und Luxusstcuer, das Stempelgesetz,für die ganze Monarchie; die Einziehung sämmtlicherStifter, Klöster, Balleien und Kommenden und all-gemeine Gewerbefreiheit, mit Aufhebung des soge-nannten Zunftwesens. Bei allen diesen nothgedrun-genen Maßregeln zur Abhilfe des Geldmangels bliebdie Sorge für die wissenschaftliche Bildung desVolkes gleich thätig, und noch 1811 ward die frank-furter protestantische Universität mit der breslauerkatholischen zu einem wohlthätigen Ganzen zweck-mäßig vereinigt, so wie auch in Schlesiens Haupt-stadt aus den literariscken und Kunstschätzen auf-gehobener Klöster und Stifter eine große Eentral-bibliothek errichtet. Zur schnelleren Bekanntwer«dunq aller Edikte und Verordnungen führte man1811 in jedem Regierungsbezirke Amtsblätter ein.

Mitten in dieser schwierigen Lage des Staa-tes traf den König, seine Familie und sein Volkder herbste Verlust, der ihn nur immer treffenkonnte, durch den plötzlichen Tod der unvergeßlichenKöniginn Luise, den 19, Juli 1810. Allgemeinund herzlich nahm das Volk an seinem tiefenSchmerze Theil.

Noch bestimmten 2 Edikte vom 14. September1811, das sogenannte Kultur-Edikt und das über dieRegulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Ver-hältnisse auf die Grundlage der seit 1808 erschiene-nen Verordnungen zur Verbesserung des Bau-ernstandes, und am 11. März 1812 entschied einEdikt über die bürgerlichen Verhältnisse derJuden, Sie wurden für Inländer und preu-ßische Staatsbürger erklärt, so daß sie, bisaus wenige Einschränkungen, mit den Christen gleichebürgerliche Reckte und Freiheiten erhielten. Zurbaldigen Tilgung der französischen Kriegssteuer wardnoch den 21. Mai I8l2 eine Vermögens- und Ein-kommenssteuer ausgeschrieben. Der weitere Fort-gang der neuen Gestaltung des preußischen Staa-tes ward aber durch Napoleons Krieg gegenRußland unterbrochen, an welchem Preußen, krafteines Defensivbündnisses und 3 besonderer Verträge,hinsichtlich dieses Krieges, des Durchzugs des fran-zösischen Heeres durch Preußen und der Maßregelngegen England, vom 24. Februar 1812, Theil nahm,20,000 Mann, anfangs unter Growert, späterunter York, in's Feld stellen und den Franzosendie Festungen Spandau und Pillau übergeben mußte.Damit war die Suspension der preußischen Zahlun-gen an Frankreich und deren Abrechnung von denNaturallieserungen für die durchziehenden Truppen

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