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Schon unter den Römern, welche durch denAnbau des Landes, durch Anpflanzung des Wein-stocks, durch Straßen, Brücken und andere Bau-werte, Tempel, Pforten, Theater, Eirken, Amphi-theater und Naumachien sich verdient machten, brei-tete sich hier das Christenthum und durch den heili-gen Vonifaz und Karl den Großen von hierüber einen Theil Deutschlands aus. Wenn auchvieles Schöne aus der Römerzeit in den Kriegender Deutschen mit den Römern, in den Raub-und Verheerungszügen der Normannen, wie in denFehden des Mittelalters zerstört wurde; so schmück-ten doch die Deutschen diese reizenden Rheinlandewieder mit ihren festen Ritterburgen, schönen Klo-stergebäuden, herrlichen Domen und prachtvollenSchlössern; wenn dagegen die Ruinen und Ge-schichten vieler zerstörter Städte, Dörfer und Schlös-ser an die vandalische Zerstörungswuth der Fran-zosen, aus den Kriegen Ludwigs XIV., in welchensie sich als Raubmörder und Mordbrennergebranntmarkt haben, ferner des Revolutionskrieges,der republikanischen und napoleonischen Herrschafterinnern, und die traurigen Folgen des französischenAussaugungssystems noch in frischem Andenken sindund zum Theil noch fortdauern; so preisen die seit1815 neu aufblühenden Gegenden und Städte, so-wie die aus ihren Trümmern bervorgehenden Bau-werke der Römer und des Mittelalters, mit denneuesten Prachtbauten, als beredte Lobredner, diewohlthätige Fürsorge der preußischen Regierung.
Friedrich Wilhelm III.,
König von Preußen.(Fortsetzung.)
So ward durch das Edikt vom 9. Okt. 1807 derBesitz und freie Gebrauch des Grundeigenthumserleichtert, mit der näheren Bestimmung der persön-lichen Verbältnisse der Landbewohner, die Erbun-teithänigkei t überhaupt aufgeboben, spä-ter jedoch durch das Edikt vom 27. Juli 1808 auf dieost- und westpreußischen Domänenbauern beschränkt.Zu Gunsten der durch den Krieg in große Schul-den gerathenen Grundbesitzer auf dem Lande undin den Städten, bewilligte der König, welcher sichmit den Seinen, seit der Mitte Januars 1808,wieder nach Königsberg begeben hatte, daselbst den24. November eine allgemeine Zahlungsnachsicht(Indult) bis zum 24. Juni 1810. Eben so hatteer den 29. November die künftige Führung undVerwaltung des städtischen Gemeinwesens durch einebesondere Städteordnung bestimmt. Darauffolgte, durch den Befehl vom 16. Dezember, die neueOrganisation der ganzen Staatsverwallung, welchevon dem Staatsrathe, unter der unmittelbaren Auf-sicht des Königs, ausging, und die Leitung desInnern, der Finanzen, des Auswärtigen, des Krie-ges und der Rechtspflege, durch 5 Ministerien be-sorgte. In den Provinzen wurden die Regie-rungen, mit 3 Präsidenten an der Spitze, an wel-chen auch landständische RepräsentantenAntheil erhalten sollten, und die Oberlande sge-richte, durch die Verordnung vom 26. Dezember,die Stellvertreter und Werkzeuge der höchsten Be-hörden. Nach einem anderen Edikte vom 26. De-
zember sollte die Verschiedenheit des Glaubens beiden Protestanten und Katholiken in bürgerlicherHinsicht nicht weiter berücksichtigt weiden. — ZurMilderung der traurigen Lage der abgesetzten Be-amten im ehemaligen Südpreußen gab der KönigBefehl, daß die ««gestellten Beamten seines Staa-tes sie von ihrer Besoldung unterstützen mußten.
Eine höchst nachtheilige Wirkung äußerte, durchAnhäufung in dem verbliebenen Lande, der Verfallder Scheidemünze, welche deßhalb auf 2 Drittelihres Nennwecthes herabgesetzt ward. Nicht mindernachtheilig wirkte der Verlust der Salzwerke imHallischen und Magdeburgischen. Dazu kam dieallen Verkehr hemmende Handelssperre durch Na-poleons Kontinentalsystem. Ueberall lauerten Fran-zosen auf Alles, was vorging, und in Folge ihrerAnzeigen, und der Gerüchte von dem Tugend-bunde und anderen geheimen Vereinen kam esdahin, daß der Freiherr von Stein am 26. No-vember 1808 seine Entlassung nehmen und derKönig die schon bestehenden Verbote gegen nichtgenehmigte Gesellschaften schärfen mußte. Die Ver-waltung des Inneren und der Staatseinkünfte kamhierauf in die Hände des Grafen Dohna unddes Freiherrn von Altenstein, wahrend die Rechts-pflege Beyme, und die auswärtigen Angelegenhei-ten Graf Golz leitete. Die letzte Verordnung desJahres 1808, wiewohl noch vonStein ausgegangen,trug bereits die Namen der beiden Letzteren. Allesdieses verzögerte auch die Rückkehr des Königs inseine Residenz, und er reiste deßhalb am 27. De-zember, vom Kaiser Alexander wiederholt einge-laden, mit der Königinn, einigen Prinzen und ei-nem kleinen Gefolge, nach St. Petersburg. DreiMeilen vor Petersburg bewillkommneten ihn Ale-xander und sein Bruder Konstantin, am 6.Januar 1809. Am folgenden Tage zogen sie durcheine Reihe von 30,000 Mann in die Residenz ein,und wurden mit unglaublicher Pracht, indem sichFest an Fest reihcte, bis zu Ende des Monats be-wirthet. Zugleich erhielten sie, beim Empfangeund Abschiede, nach alter Sitte, reiche Gastgeschenke.Alexander begleitete hierauf die Rückkehrendenbis an die Gränze seines Reichs und am 16. Fe-bruar trafen sie wieder in Königsberg ein.
Die königlichen Verordnungen von 1809 be-trafen, außer derjenigen, welche das Zunftwesendurch Abschaffung mehrer veralteten Formen zeitge-mäßer gestaltete, zur Tilgung der französischenKriegssteuer und zur Aufrechthaliung des öffent-lichen Kredits 1) eine Anleihe von 1 Million Tha-ler, 2) die Zahlung der landesherrlichen Abgabentbeils in Courant, theils in Tresorscheinen, 3j dieBesteuerung aller Gold- und Silbergeräthe und Juwe-len durch die Münzämter, und 4) die Veräußerlichkeitder königlichen Domänen und Forste durch Verkaufoder Erbpacht. Zugleich legte man auf den Gold-und Silberbesatz der Kleider eine jährliche Abgabevon 5 Thlr. und forderte von den künftig zu ver-arbeitenden Metallen ein Viertel vom Werth. —Während der Keiegsereignisse dieses Jahres zeigteder König eine ruhige Haltung, welche er um soweniger bereuen durfte, da das Kriegsloos aber-mals glücklich für Napoleon siel, und der wienerFriede bald alle kühne Hoffnungen wieder nieder-schlug. Ueber Schill ward das Todesurtheil ge-sprochen, und seine Theilnehmer vor Gericht gefor-