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setzt. Die höchste Gewalt in den Kirchenangelegen-heiten, welche nun die Herzoge besaßen, ließen sieanfangs durch 3 Generalsuperintendenten,seit 1563 aber durch 3 Konsistorien zu Greifs-wald, zu Stettin und zu Kolberg für das VisthumKammin verwalten. Die durch die Reformation inVerfall gerathene Landesuniversität ward vom Her-zog Philipp 1539 wieder hergestellt und mit evan-gelischen Lehrern versehen. Herzog Barnim IX.gründete 1543 das Pädagogium zu Stettin.— HerzogPhilipp von Wolgast hinterließ bei seinem Todeden herrlichsten Ruhm eines Fürsten, daß sein höch-ster Wunsch und seine herzlichste Freude war, seineUnterthanen glücklich zu machen. Daher ermähnteer auch noch auf dem Sterbebette seine Prinzen, „ih-rer Mutter und ihrem Großoheim, dem Herzog Bar-nim, mit Ehrfurcht zu begegnen, unter einanderfriedlich zu leben, stets den Unterthanen ein vor-leuchtendes Beispiel zu sein, und die Schmeichler,wie Furien, zu verabscheuen." — Die Prinzen ver-sprachen mit einem Handschlage, diesen Ermahnun-gen zu folgen, und sie hielten auch Wort. — Bar-nim IX. legte 1569 die Regierung nieder, und zweiPrinzen seines Neffen theilten sich abermals in dasLand, so daß Johann Friedrich das HerzogthumStettin, Ernst L u d w i g (^ 1592) das-HerzoglhumWolgast erhielt. Für seinen einzigen unmündigenSohn, Philipp Julius, übernahm der HerzogBogislav Xlll. die vormundschaftliche Regierungbis 1603. Wie sein Vater in Greifswald und Wit-tenberg studirt und auf letzterer Universität das Rek-torat verwaltet hatte; so studirte auch er vor sei-nem Regierungsantritt in Leipzig, und ward dortgleichfalls zum Rektor gewählt. Philipp Ju-lius zeigte sich als einen kenntnißreichen, from-men und gerechten Fürsten, welcher Ernst mitFreundlichkeit paarte. In Verbindung mit demHerzog Philipp II. von Stettin ließ er die großeKarte von Pommern, mit dem Stammbaum sämmt-licher pommerschen Herzoge, durch den rostocker Pro-fessor Eilhard Lubinus entwerfen und ausfüh-ren. Da er 1625 kinderlos starb, so siel Wolgastan Bogislav XIV. von Stettin, welcher 1620auf Johann Friedrich (5 1600), Barnim X.(1-1603), Bogislav XIII. (5 1608), Philipp II.(i-1618) und Franz, unter dessen Regierung nochden 28. Juli 1620 die unglückliche Sidonia vonBork zu Stettin als Hexe enthauptet und verbranntward, als Bruder des Letzteren gefolgt war, und soganz Pommern wieder vereinte. Der drangsalsvolle30jährige Krieg verbreitete sich seit dem Novbr. 1627auch über Pommern, indem 40,000 Kaiserliche unterWallenstein das Land besetzten und mit zügel-loser Kriegswuth verheerten. Gustav Adolf be-freite es zwar 1630 von den Kaiserlichen, aber nichtvon den Leiden des Krieges, und das wehrlose Landmußte sich jetzt eben so den ungebetenen schwedischen,wie früher den kaiserlichen Besuch gefallen lassen.Gustav Adolf landete bei Peenemünde auf Use-dom, vertrieb die Kaiserlichen, und nachdem er Kam-min besetzt hatte, rückte er vor Stettin, und nö-thigte den Herzog Bogislav XIV., ihm die Stadteinzuräumen, und ein Vertheidigungsbündniß mitihm zu schließen. Die pommerschen Truppen nahmer in seine Dienste. Nachdem ganz Pommern vonden Kaiserlichen befreit war, bestellte Gustav Adolf1632 den Freiherrn Steno Bielke zum Legaten!
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beim Herzoge Bogislav, und zugleich zum Ober-befehlshaber der schwedischen Truppen in Pommern.Unter den fortdauernden Kriegsunruhen starb Bo-gislav XIV. den 10. März 163? kinderlos, wah-rend die Schweden noch im Besitze des Landes wa-ren und Brandenburgs Erbansprüche nicht geltenließen.
Der westfälische Friede brachte endlich eineTheilung Pommerns unter Schweden und Preußenzu Stande, und zwar so, daß ersteres ganz Vor-pommern, die Insel Rügen, die Städte Stettin, Garz,Damm, Golnow, die Inseln Usedom und Wollin, denganzen Oderstrom mit dem frischen Haff und dessen3 Ausflüssen, und einen Landstrich von der Oderbis an die Ostsee behielt. Uebrigens erfolgte die Räu-mung und Uebergabe Hinterpommerns an Branden-burg erst den 1. Juni 1651. Seit dieser Zeit dientedas Land fremden Interessen und mußte mit Schwe-den und Brandenburg sein Schicksal theilen. Kaumhatte es sich wieder etwas erholt, als 1657 derKrieg Schwedens mit Polen (1655—60), 1675 mitBrandenburg (1674—79) demselben wieder verderb-lich wurde. In dem letzteren Kriege brachte dergroße Kurfürst durch die Eroberung Stettins undStralsunds das ganze schwedische Pommern in seineGewalt, mußte es aber, durch Ludwig XIV. ge-nöthigt, im Frieden zu 8t. <3ermmu en 1,ML wiederzurückgeben. — Noch war die schwedische Regierungmit ihren Verbesserungsplanen beschäftigt, als dernordische Krieg (1700—1720) das schwedische Pom-mern in neues, unbeschreibliches Unglück stürzte.Im August 1711 brachen 25,000 Dänen durch Mek-lenburg und 20,000 Russen, Polen und Sachsendurch Polen in Pommern ein, und das unglücklicheLand erfuhr nun alle Gräuel des Krieges wieder,und wäre unstreitig, ohne Dänemarks, Sachsensund Preußens Einschreiten, durch die Barbarei derRussen unter Menzikow, Gallizin, Repninund Bauer in eine völlige Einöde verwandelt wor-den. Der Czaar Peter wollte den grausamen Un-tergang Altonas durch Steenbock mit der Einäsche-rung der vornehmsten Städte Pommerns rächen:Garz und Wolgast erlitten auch wirklich dieses un-menschliche Geschick, während die übrigen mit derPlünderung davon kamen, Stettin und Stralsunddurch Kapitulation gerettet wurden. König Fried-lich Wilhelm I. von Preußen hatte sich gleich-falls dem Bündnisse gegen Schweden angeschlossen,und erhielt im Frieden Stettin nebst dem Land-strich zwischen der Oder und Peene mit den InselnUsedom und Wollin, dem frischen Haff und denOdermündungen. Nach der Eroberung Stralsundsbesetzten die Dänen Rügen und Vorpommern bisan die Peene, und behielten es 4 Jahre bis zumFrieden. Durch den tiefen Frieden, welcher Pom-mern mit allen seinen Segnungen eine lange Reihevon Jahren beglückte, kehrte auch für den schwedi-schen Theil unter Friedrich I. (1718—51) dertief gesunkene Wohlstand zurück. Erst der 7,ährigeKrieg führte für ganz Pommern in den Jahren1757 bis 62 die Schrecken des Krieges zurück. Diefolgenden Friedensjahre, durch Fruchtbarkeit und dieVortheile des Handels und der Schifffahrt gesegnet, er-setzten bald die früheren Verluste. — Willkürlich ver-tauschteKönig G ustavIV. 1806dieganze bisherige Ver-fassung Pommerns mit derStaatsverwaltungdes schwe-