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Kluge und nützliche Staatskunst oder politische Maximen nach denen Rubriquen, Regelen, Rathschlüssen, Ausprüchen und Ermahnungen deren vornehmsten und gelehrtesten Staats-Männern : worinnen zugleich ganz kurz die subtileste Staats- und Kunstgriffe enthalten sind, wie die geheimeste Concepten, Intriquen, Affecten, Paßionen, Listen Tücken, Gewohnheiten, Schwachheiten, Fehler, Neigungen, Begierden, Sitten, Tugenden und verborgenen Eigesnchaften der Menschen zu entdecken sind ...
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oder politische Maximen.153§. 128.Wan einem Politico annoch nach Verrichtung seiner täglichenGeschäfte und Occupationen einige müßige Stunden oder Zeit übrigbleibt, so soll er doch beständig die Zeit anwenden auf Lesung der Bü-cher und Studirung der Wissenschaften und Sprachen (worauf ersich zuvorn applicirt) damit er in beständiger Uebung und Qualifi-cation verbleibe (§. 30.), oder daß er zu seiner Gemuths=Ergötzungallerhand wahre Historien (sowol geistliche als weltliche; sowol mo-ralische, physicalische, als civil= oder politische, und sowol alte alsneue Weltgeschichten) lesen, sintemahlen er weit mehrern Nutzendavon tragen wird, als mit Durchlesung buhlerischer Romanen,Liebs=Geschichten, Gedichten und unsittlichen Fabeln. Dann wasmanche schone Sitten-Lehre, vernünftige Lebens-Regeln, ungemei-ne Staats-Klugheit, verschlagene Regierungs-Gesätze, subtile Staats-Griffe, [coups d'êtat] und kluge Exempeln wird man in den auf-richtigen Geschicht-Büchern finden, welche hernach in allerley Vor-fälle und Zufälle in dem gemeinen Leben von einem fast unschätzbarenNutzen seyn werden. Daher verderben alle diejenigen die Zeit schänd-licher weiß, welche dieselbe zubringen, mit Durchlesung garstiger Fa-beln, Romanen, Zotenbüchern, und anderer unnützen Schriften,dieweil man mehr Lügen, Betrug, Boßheit, Thorheit, Eitelkeitund Untugend daraus erlernen wird, als man Wahrheit, Aufer-baulichkeit, Weisheit, Gottesfurcht, Tugend und gute Sitten dar-aus schöpfen wird. Ja man seye versichert, daß was sich gutes undsittsames in dergleichen Büchern und Gedichten zufälliger weiß findensolte, daß wird auch gewiß in andern ehrlichen Schriften und wah-ren Historien zu lesen seyn. Ein kluger Staatist soll keinem Au-genblick unnützlich vorbeygehen lassen (§. 30. 79. 112.), sondern im-mer ein schönes gelehrtes Buch an der Hand haben, damit er darinlesen kan, wann alle nothwendie Geschäfte, Studien oder Pflichtenversehen sind. Indessen kan er etlichemahl eine Veränderung, Er-quick-Stunde und Gemüths-Ergötzung brauchen, nach dem bekann-ten