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Kluge und nützliche Staatskunst oder politische Maximen nach denen Rubriquen, Regelen, Rathschlüssen, Ausprüchen und Ermahnungen deren vornehmsten und gelehrtesten Staats-Männern : worinnen zugleich ganz kurz die subtileste Staats- und Kunstgriffe enthalten sind, wie die geheimeste Concepten, Intriquen, Affecten, Paßionen, Listen Tücken, Gewohnheiten, Schwachheiten, Fehler, Neigungen, Begierden, Sitten, Tugenden und verborgenen Eigesnchaften der Menschen zu entdecken sind ...
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150Kluge und nützliche Staatskunst,besser, daß man sich der allerkürzesten und leichtesten Mittelen ge-brauche (§. 114.). Wann man mit andern spricht, so sey manbehutsam im Reden §. 2.) spricht man aber von andern, so redeman nichts böses, sondern alles gutes von ihnen, auf das nichts bö-ses rapportirt oder wiedergesagt werde, und wie zuweilen zu geschehenpflegt, damit kein Verräther, Ohrenbläser, Rapportenträger etwasfälschlich beyflicken kan. Und was man heimliches redet, soll jeder-zeit an einem Ort geschehen, wo niemand etwas davon hören kan(§. 1. 2.). Man kan sich nicht gnug in Obacht nehmen in den Re-den, daher allemahl die Zeit, die vorkommende Sachen und die Per-son, mit welcher gesprochen wird, zu observiren seynd (§. citat.);damit was man redet, nicht kan übel angedeutet oder ausgelegt wer-den, oder damit nicht ein dritter, den man vielleicht zuvorn nicht wahr-genommen, alles höre, was da heimlich gesprochen worden. Mansoll ferner allezeit bey andern solche Sachen reden, die man allezeitwahrmachen und behaupten kan, dann es geschiehet öfters, daß manhernach in Feindschaft mit demjenigen gerathet, bey welchem manvielleicht unbehutsam etwas ungebührliches von andern gesprochen,so pflegen solche Ohrenbläser alle die geschehene Reden zu übertragen,um sich zu rächen, ja annoch oftermahlen viele falsche Dinge ausHaß, Rachgier und Boßheit darzusetzen. In Summa, vor allenunbesonnenen, unverschämten, ärgerliche, injurieuse und verläum-derische Reden (als auch für Schwätzhaftigkeit und ungebundene Of-fenherzigkeit) soll man sich allezeit und aller Orten enthalten (§. 2.seqq.), so hat man niemahlen etwas zu verantworten, und manbezeiget Verstand, Tugend und gute Sitten.§. 126.Alle Gaben oder Geschenke, die man von andern verehret be-kommt, soll man loben (§. 61. 62.), auch so gering sie nur sind,und in einem Wort, alles, was man nur von andren empfängt,soll man preisen und rühmen, hiedurch gewinnet man das Ansehendank⸗