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Kluge und nützliche Staatskunst oder politische Maximen nach denen Rubriquen, Regelen, Rathschlüssen, Ausprüchen und Ermahnungen deren vornehmsten und gelehrtesten Staats-Männern : worinnen zugleich ganz kurz die subtileste Staats- und Kunstgriffe enthalten sind, wie die geheimeste Concepten, Intriquen, Affecten, Paßionen, Listen Tücken, Gewohnheiten, Schwachheiten, Fehler, Neigungen, Begierden, Sitten, Tugenden und verborgenen Eigesnchaften der Menschen zu entdecken sind ...
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Kluge und nützliche Staatskunst,52nigen, welche bey dem Publico in Haß und Ungunst stehen, muß mannicht öffentlich umgehen, wofern man mit ihnen zufälliger Weiß et-was zu schaffen hat; damit man sich auch nicht bey dem Publico ver-haßt mache. Wann jemand dir etwas zugesagt oder versprochen undhernach sein Wort nicht haltet, so werfe du ihme es nicht vor, dannes wird dir selten etwas nutzen, vielmehr Haß nachziehen (§. 5. §. 21.).Solte es aber seyn, daß derjenige, welcher dir etwas versprochen, esvergessen seyn, so rede von derselben Sach bey ihme ganz von weitemher, damit dieselbe verblümter Weiß wieder auf die Bahn komme,und er sich also der versprochenen Sach wieder erinnern kan, ignori-ret er aber dieses (daß du spürest) mit Fleiß, so schweige nur still.Anderen Rath geben, ist sich zu bewahren, solte es aber gesche-hen, daß man sich hierzu verbunden oder gezwungen siehet; so richtealso deine Rathschlüsse, daß sie dir nicht schaden noch zur Zeit präju-dicirlich seyn können, und damit nicht dadurch bey anderen in Haßgerathen kanst. Oder gewisser ist es eine Abwesenheit von etlichen Tä-gen zu fingiren, oder sich gar zu absentiren, damit man ausser allerGefahr und excusirt ist. Nichts soll man mündlich zusagen undversprechen oder schriftlich von sich geben, wofern man solchesin der That nicht halten kan. Hievon ist bereits oben (§. 14.)weitläuftiger Meldung geschehen, nemlich, wie man sich im Ver-sprechen zu verhalten habe. Und ich glaube nicht, daß einige Gesätze,noch geistliche und weltliche Rechten, weder Moral und Theologie je-mand darzu verbinden und anhalten, dasjenige zu halten, was er un-möglicher Weiß und durchaus nicht vollbringen kan, obschon er sol-ches mundlich oder schriftlich zugesagt. Die Noth hat keine Gesätze;mancher verspricht in einer Zeit etwas, daß er zwar hernach auch mitgutem Willen Parole halten wolle, allein er mag durch Unmöglich-keit nachgehends davon abgehalten werden. Hierin muß man dannalso behutsam und vorsichtig seyn, daß man nemlich nichts schreibenoch unterschreibe, welches dir hernach gereuen könte und dir sehr nach-theilig und schadhaft seyn mögte, dann was einmal geschrieben, bleibtimmer