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Kluge und nützliche Staatskunst oder politische Maximen nach denen Rubriquen, Regelen, Rathschlüssen, Ausprüchen und Ermahnungen deren vornehmsten und gelehrtesten Staats-Männern : worinnen zugleich ganz kurz die subtileste Staats- und Kunstgriffe enthalten sind, wie die geheimeste Concepten, Intriquen, Affecten, Paßionen, Listen Tücken, Gewohnheiten, Schwachheiten, Fehler, Neigungen, Begierden, Sitten, Tugenden und verborgenen Eigesnchaften der Menschen zu entdecken sind ...
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22Kluge und nützliche Staatskunst,diese Grundregel nicht zu beobachten ist); worzu dienet und hier gel-ten kan, was CASSIODORUS meldet: Primus prosperitatis gra-dus est, suis non esse damnosum. Cassiod. lib. 5. variar. Epist. 10.Wir haben hier allemal nicht zu viel gesagt, wann man bedenkt, wiefast alle Menschen (schier ohne Unterschied und wenige ausgenom-men) intereßirt oder mit dem Eigennutz behaftet seynd. Und dieweil dasGeld aller Orten der Welt der nervus rerum gerendarum ist, in-dem man ohne selbiges wenig oder gar nichts in der Welt schaffet, unddenjenigen schier aus der Welt vertreiben will, welcher kein Geld be-sitzet oder sonsten vermögend ist (§. 17.); so begehet man also keineEitelkeit noch Thorheit dasselbe nicht gänzlich zu verachten, und dessen[wie dieses zu allen Zeiten die christliche Sittenlehre gebilliget] zu sei-ner Erhaltung und Nothdurft durch ehrliche Mittel, durch gebühr-liche Wege und durch erlaubte Pratiquen zu gewinnen. Nicht aberum einen Ueberfluß desselben zu sammlen; und daher soll man mäßigdarnach trachten, als nur allein ein Mittel zu seinem Nothwendig-keiten oder Bedürfnissen und zu einem Werkzeug der Freygebigkeitgegen den Armen und Nothdürftigen (*). O! was ein schönesWerk, eine herrliche That und allerhöchst preißwürdige Tugend ist dieBarmherzigkeit gegen den Armen! Eine solche unschätzbare Tu-gend, die bey GOtt und der Welt zur Zeit wird belohnet werden(§. 17.). Man brauche also sein Vermögen und Kunst nicht allein,daß man ihme selbsten helffe, sondern auch, nach Gelegenheit, desgemeinen bestens Wohlfahrt, nemlich zur Hülfe der betrangten Ar-men, damit befördere. Und auf diese Art, und zu solchem Endzweckwird man sich nicht gegen GOtt, noch gegen seinen Nächsten, nochgegen seinem eigenen Gewissen versündigen, wann man seine privatInteresse sucht, wohl verstanden, (wie schon §pho 17. und in die-sem Absatze ernstlich ermahnet worden) daß man sich für unchristli-chenQuomodo potueris, ita esto misericors, si multum tibi fuerit, abun-danter tribue. Tob. cap. 4. peccata tua Elemosinis redime. Daniel.cap. 4.