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Traumatische, idiopathische und nach Infektionskrankheiten beobachtete Erkrankungen des Nervensystems bei den Deutschen Heeren in Kriegs gegen Frankreich 1870/71
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X. Kapitel: Kriegs-Psychosen.

Band Vit

Lau-fende

No.

1.

Charge.

Alter zur Zeit

des Krieges.

Civilberuf.

2.

Anamnestische Daten.

Hereditäre

und individuelle

prädisponirende

Momente.

3.

Ort, Zeit und Art des besondereneinwirkenden Momentes.

Bemerkungen zu demselben.4.

Zeit,

zu welcher die

Geistesstörung

unzweifelhaft

hervortrat.

5.

L1X.

Unteroffizier.29 Jahre.Apotheker.

Keine Geisteskrank-heiten in der Familie.

Selbst früher gesund.Hatte seiner Dienst-pflicht als einjährigfreiwilligerPharmazeutgenügt, den Feldzug iAmerika ausgewandert,gekehrt und als Kombs

Nahm an der Besetzung des Forts Plappeville vorMetz Theil, war dort bei einer Pulverexplosion zugegen,wurde nicht oder nur ganz unerheblich verletzt, jedoch indie Luft geschleudert.

ron 1866 als Feldapotheker mitgemacht, war dann nachbei Ausbruch des Krieges aber nach Deutschland zurück-ttant eingestellt worden.

LX.

Reservist.25 Jahre.

Erbliche Anlage

vorhanden. Selbst

früher gesund, massig

kräftig.

Wurde während des Krieges auf Vorposten un-erwartet überfallen und brauchte lange Zeit, um sichvon der durch den Schreck erlittenen Gemüthserschütterungzu erholen.

Ausgang 1871.

LXI.

Wehrmann.37 Jahre.

Aus gesunder Familie. Selbst bei der Ein-berufung anscheinendkörperlich und geistiggesund.

Gerieth am 1. Januar 1871 auf einem Patrouillengangezwischen zwei Feuer. An seiner Seite wurden dabeizwei Kameraden schwer verwundet; er selbst verfiel nachAussage von Zeugen sofort in Krämpfe.

Während desKrieges.

LXIT.

Hauptmann.45 Jahre.

Erbliche Anlage nichtnachweislich.

Selbst früher stetsgesund.

Verbleiben bei der Ersatztruppe.

1870.

LXIII.

Kanonier.

20 Jahre.

Kaufmann.

Soweit bekannt, ausgesunder Familie.Von sehr lebhaftemTemperament, sorg-fältig erzogen. Gabselbst an, er sei imAugust 1870, als erbeim Baden einen Kopf-sprung gemacht habe,mit dem Kopfe auf denAnker eines Bootes ge-stossen und in Folgedessen krank gewesen.Amtlicherseits konntedies nicht konstatirtwerden, speziell wuss-ten die Aerzte, welcheihn damals behandelthaben sollen, von demganzen Vorfalle nichts.

Bestrafung.

1871.