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X. Kapitel: Kriegs-Psychosen.
Band VII.
gleiche mit den Kriegsverhältnissen zu Grunde gelegtwerden muss, erscheint aber nicht geringer als der für diemobile Armee gefundene Werth.
Die im Jahre 1873 veränderte Rapporterstattung, mehrnoch der Umstand, dass nach der Rekrutirungsordnungvon 1875 und der Dienstanweisung von 1877 nicht um-bestellende sondern auch überstandene Geisteskrank-heit zu jedem Militärdienst dauernd untauglich macht, hatindessen die Zahlen offenbar ganz erheblich beeinflusst, wieaus nachstehender Uebersicht über die Art des Abgangeshervorgeht.
Uebersicht
über den Abgang der in den Jahren 1867 bis 1883/84behandelten Geisteskranken der Friedensarmee.
Jahr.
1867......
1868......
1869......
1870/71
1872......
1873/74 ....
1874/75
1875/76 ....
1876/77
1877/78
1878/79
1879/80 ....
1880/81
1881/82 ....
1882/83 ....
1883,84
Durchschnitt .
Zahl derbehandeltenGeistes-kranken.(Summe desBestandes
undZuganges.)
176
155
137
279
291
139
78
82
80
88
91
102
117
132
155
146
141
Davon sind
geheilt.
ge-storben.
ander-weitigab-gegangen.
85
—
79
—
76
—
134
3
164
4
57
1
14
1
21
1
14
2
20
1
8
2
11
1
12
—
16
1
14
1
18
—
67
67
47
93
104
68
58
53
61
58
73
80
93
105
131
125
46
80
Summedes Ab-ganges.
152
146
123
230')
272
126
73
75
77
79
83
92105122146143
128
In dieser Uebersicht lassen sich deutlich drei Periodenunterscheiden:
1) Von 1867 bis 1872, in welcher durchschnittlichetwa 50 ä der Behandelten als geheilt aufgeführt werden;
2) von 1874 bis 1877 mit durchschnittlich etwa 20 gGeheilten (das Jahr 1873/74 bildet eine Uebergangsstufevon der 1. zur 2. Periode);
3) von 1878 bis 1884 mit durchschnittlich etwa 10 gGeheilten.
') 21 Mann, welche am Schluss des 1. Halbjahres 1870 im Be-stand verblieben, konnten an dieser Stelle im Abgang nicht verrechnetwerden; am Schluss des 2. Halbjahres 1871 verblieb ein Bestand von28 Mann.
Diese Unterschiede weisen darauf hin, dass namentlichbis zum Erlass der Rekrutirungsordnung, in beträchtlich ver-ringertem Maasse auch noch bis zum Inkrafttreten der Dienst-anweisung, Geisteskranke, die nach scheinbarer Heilungim Dienste verblieben und erneute Beobachtung nothwendigmachten, durch wiederholte Krankführung die Zugangsziffererhöht haben und dass auch die Veränderung der Rapport-erstattung nicht ohne Einfluss geblieben ist. Die Zahlender Friedensarmee aus den Jahren 1867 bis 1872 werdendaher als erheblich zu hoch angesehen werden müssen.Da andererseits der für die mobile Armee gefundene Werth— bei welchem Doppelzählungen vermöge des Zählkarten-systems ausgeschlossen sind — aus naheliegenden Gründenhinter der Wirklichkeit zurückbleiben dürfte, wird einemassige Vermehrung der Geisteskranken in derArmee während der Dauer der kriegerischen Er-eignisse allerdings mit vieler Wahrscheinlichkeitgefolgert werden können.
Als sicheres Resultat aber ist den obigen Zusammen-stellungen zu entnehmen, dass im 2. Halbjahr 1871, des-gleichen im Jahre 1872, wahrscheinlich auch — wenngleichin sehr viel geringerem Maasse — noch im Jahre 1873der Zugang an Geisteskranken in der Friedensarmee einabnorm hoher, in den nächstfolgenden Jahren hingegen einabnorm niedriger gewesen ist. Von Interesse bleibt dabeider Umstand, dass nach Lanier — wie oben erwähnt —auch in der Bevölkerung Frankreichs die Nachwehen desKrieges in der hier betrachteten Richtung im Jahre 1872am stärksten hervorgetreten und bereits, im Jahre 1873allinälig verklungen zu sein scheinen.
Eine annähernd vollständige Ermittelung der Zahlderjenigen Heeresangehörigen aus dem Jahre 1870/71,welche nach ihrer Entlassung aus dem MilitärdienstPsychosen verfallen sind, könnte nur durch ausführliche,alle Doppelzählungen ausschliessende Mittheilungen sämmt-licher Irren-Anstalten ermöglicht werden. Dass es fehler-haft wäre, die ganze, auf solche Weise etwa zu gewinnendeZahl den Kriegsereignissen und dem Kriegsleben zurLast zu legen, wurde oben schon angedeutet. Wie grossdie Menge derjenigen ist, bei denen amtlicherseits einZusammenhang zwischen dem Kriegsdienst und der psychi-schen Erkrankung angenommen ward, kann erst die In-validen-Statistik ergeben.')
a ) Das Verhalten der staatlichen Behörden denjenigen Geistes-kranken gegenüber, welche den Deutsch-Französischen Krieg mit-gemacht haben, ist in psychiatrischen Versammlungen wiederholt undmeist in anerkennender Weise erörtert worden. (Vergl. insbesondereAllgem. Zeitschr. für Psych. Band 30, S. 83; Band 36, S. 480;Band 39, S. 638); dass dabei jedoch nicht immer, z. B. auf derVI. Wanderversammlung der Südwestdeutschen Neurologen und Irren-ärzte (siehe den Bericht im Archiv für Psychiatrie und Nervenkrank-heiten XII. Band, S. 269), die für Behörden nothwendig maassgeben-den Grundsätze volle Würdigung gefunden haben, ist bereits vonFröhlich, „Einige Bemerkungen über die geisteskranken Invalidendes Krieges 1870/71" (ebendaselbst S. 502) dargelegt.