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VII. Kapitel: Genickstarre. (Meningitis cerebro-spinalis.)
Band VII.
14. April: Nach einer unruhigen Nacht zeigen sich wiedergrosse Störungen des Bewusstseins und eine Zunahme derNacken starre. Respiration höchst unregelmässig.
15. April: Wieder Besserung unter Abnahme der Schmerz-haftigkeit und Eintritt allgemeiner Ruhe.
16. April: Patient hat keine Klagen. Seine Antworten sindruhig und klar. Nachmittags Erbrechen.
17. April: Das Erbrechen ist auch in der Nacht wieder-gekehrt. Schlaflosigkeit und von Neuem Unruhe.
18. April: Auch die Kopfschmerzen haben sich wieder ein-gefunden. Der Nacken ist steif.
20. April: In der Nacht leichte Delirien. Die Beweglich-keit des Kopfes ist grösser.
21. April: Patient hat in der Nacht zweimal den Versuchgemacht, das Bett zu verlassen und gegen Morgen er-brochen. Die Muskelschmerzbaftigkeit ist vollkommen beseitigt,der Kopf beweglicher.
22. April: Abends Erbrechen.
24. April: Ununterbrochener ruhiger Schlaf in der Nacht.keine Klagen. Sensorium frei.
25. April: Die Bewegung des Kopfes nach vorne etwasbehindert.
30. April: Fortschreitende Konvaleszenz.
10. Mai: Vollkommene Genesung.
Das Fieber verlief nach folgendem Schema :
April.
F.
T. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25.
M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. M. A. X. A
100 40.0
90 39.0
80 38.0
70 37.0
60 36.0
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Krankheitstag: 2. 3. 4. 5. 6. 7.
9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23.
----- Temperatur...................Puls.
Zeichnung 29.
LIV. Ernst K., Gefreiter der 1. Kompagnie 3. Garde-Grenadier-Regiments (Königin Elisabeth), klagte nach einer am6. Oktober erlittenen aussergewöhnlich starken Erkäl-tung über lebhafte rheumatische Schmerzen im Verlauf desRückgrats und wurde am 11. Oktober in das 3. Feldlazarethdes Gardekorps zu Villiers le Bel aufgenommen.
T. 39.0. P. 80.
14. Oktober: Verstopfung. P. 84. T. wenig erhöht.
15. Oktober: Beim Aufrichten Brechneigung; Kreuz-schmerzen geringer, aber starke Kopfschmerzen und Genick-starre.
17. Oktober: Leib aufgetrieben und gespannt.
24. Oktober: P. 60.
26. Oktober: Bedeutende Temperatursteigerung.
29. Oktober: Nachts heftiger Schweiss.
31. Oktober: Abends Fieber, welches auch weiterhin kon-statirt wird.
4. November: Lebhafte Reflexe bei Berührung der Bauch-decken. Leib etwas eingezogen. Obstruktion. HeftigeNackenschmerzen und Schwindelgefühl. P. 88.
24. November: Evakuirt.
Unter den foudroyanten Fällen wurde eine Beobachtungrnitgetheüt, wo in der Rekonvaleszenz einer Pneumonieeine rasch tödtlich verlaufende Cerebrospinalnieningitis ent-stand. Häufiger als in dem Genesungsstadium entwickeltsich die Entzündung der Hirn-Rückenmarkshäute währenddes Ablaufs der Lungenentzündung. Ob und wie oft dieMeningitis als Komplikation der Pneumonie imFeldzuge aufgetreten ist, würde erst eine Durchsicht sämmt-
licher Fälle von Lungenentzündung ergeben, auf welchehier verzichtet werden musste. Neben der Pneumonie sindes hauptsächlich von den häufigeren Infektionskrankheitenwährend dss Kriegsjahres die Rheumarthritis und der lleo-typhus, welche einer zahlenmässigen Prüfung auf ihreKombination mit Meningitis cerebro-spinalis werth wären.Auch hiervon ist an dieser Stelle Abstand genommen. Inder die Meningitis angehenden Kasuistik aus den Feld-lazarethen haben sich nur zwei Fälle gefunden, bei welchenin der Typhus-Rekonvaleszenz als Nachkrankheit eineeitrige Entzündung der Hirnhäute zur Todesursache wurde.Der im Feldlazareth vertretenen Auffassung, dass bei H.(LV) eine Meningitis cerebralis, unabhängig von der Otitis,sich ausgebildet habe, kann man im Hinblick auf die pri-mären, vom Ohre ausgehenden Symptome kaum beitreten.Viel begründeter ist die Annahme, dass es sich in diesemFalle um eine sekundäre, durch Fortleitung entstandeneMeningitis gehandelt. Diese Beobachtung ist noch beson-ders dadurch interessant, dass sie zeigt, wie wenig patho-gnomisch ein einzelnes Symptom wie der Cri hydrocéphaliquefür eine bestimmte Art der Hirnhautentzündung angesehenwerden darf. Auch in dem Falle Z. (LV1) hat sichdie Sektion nur auf den Kopftheil des Centralnerven-systems ausgedehnt, doch ist, wenn die Nackenstarre furein spinales Symptom gehalten werden soll, seine Zuge-hörigkeit zu diesem Kapitel nicht zu beanstanden. In einer