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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Vota Aulica.unter wehrendem Kriege die Debitores insichhaltung vieler Debitoren mehr auff ei-ihrem / auff der Creditoren klagten besche= ne Captationem lucri, als auff damnumhenem judicial einbringen / die impossibilivitandum angesehen.tät vorgeschützt / und sich von der Bezah-Was ferner 6. wegen der Debitornlung entschuldiget / dabey aber die Credito besorget wird / ob selbige tranquillitatemtes biß zu bessern / und sonderlich den nun-publicam inImperio turbiren mochten / wiemehr erfolgten Friedens=Zeiten vertröstet / die Exempel in Republica Romana bey demund zur Gedult verwiesen haben; derglei-Julio Caesare, Livio und anderen unterchen auch 2. in Auswürckung der Mo-schiedlich zu finden / das kan eben so wohlratorien beschehen / daß die Debitores kei-auch von denen Creditoren beschehen. Jn-nen andern Nachlaß / als ratione temporis massen Valerius Maximus schreibet Libr.begehrt haben / inmassen die bey Euer IX. Cap. VII. De seditionibus. CreditorumKäyserl. Majestät Reichs=Hoff=Cantzlerconsternatio adversum Sempronii Asellio-in dergleichen Fällen verhandelter Sanis Praetoris urbani caput intolerabili mo-chen Acta mehrfältig zuerkennen geben.do exarsit. Quem, quia causam debitorumdaß nemblich die Debitores bonam fidem susceperat, concitati à Lucio Cassio Trib.selbsten agnoscirt, und erst in Friedenspleb. pro Aede Concordiae sacrificium faci-Zeiten nicht Ursach noch intention habenentem, ab ipsis Altaribus fugere extra fo-werden / ihrer erkentlichen Schulden halberrum coactum, inque tabernacula latitan-tranquillitatem publicam zu turbiren / son-tem, praetextatum discerpserunt.dern nur von etzlichen particularen der-Aus welchen und andern Ursachen ar-gleichen etwas unterstanden worden / degumentirt werden möchte / daß die Mode-nen aber in hoc pacato rursus Imperii statu ration der ruinirten Debitoren nicht soleichtlich zu begegnen / bevorab weil 3. vie-hochnöthig / noch in deren Verschonungle deß Heil. Reichs-Stände / welche beyeinige Unruhe im Reich zu besorgen sey.dem Kriegswesen nicht minder / als andereSo ist doch hingegen auch aus mehr-gelitten haben / gleichwohl ihren Creditogedachtem §. De Indaganda klar und of-ribus das Interesse abgeführt / oder wenigfenbahr / daß die Quæstio? An nehmlichstens deß wegen keine Klage über sich kom= ob diese Moderation vorzunehmen / undmen lassen / und dahero vermuthlich auchdardurch mehrerm Unheyl und Wieder-denjenigen nicht beytretten werden / welche wärtigkeit im Reich zu begegnen / bey Eu-umb ihrer Creditoren Befreyung willen /rer Käys. Majestät / und denen Ständeneiner neuen Unruhe im Reich verdächtig(als welche bereits damahls alles wohlseyn / etc. Und scheinet 4. die Impossibilitäund reifflich überlegt und vorgesehen ha-oder besorgende Unruhe daraus im Reich /ben werden) schon richtig / derowegen auchaus der Ursachen nicht so groß zu seyn / all= in keinen weiteren Zweiffel oder Disputa-dieweilen nicht allein das Hertzogthumb tion zu ziehen / sondern allein die QuæstioHollstein in dem §. De Indagenda, &c. aus= Quomodo? wie und auff was weise sol-genommen / und Ungeachtet der vorge= che Moderation anzugreiffen und darübergangenen Kriegs-Verderblichkeit / die ein gewisser Reichsschluß zu verfassen sey,Schulden daselbst richtig bezahlt werdennoch uͤbrig / inmassen der Contextus deß §.muͤssen / sondern auch ein grosser Theil Ca- De Indaganda, &c. in verbis: in futurispitalien von den benachbarten ausserhalbComitiis in Constitutionem certam redigReichs auffgeborgt / welche weder Haupt-possint: mit sich führet.gut / noch Zinß zurück lassen / sondern aufden Verweigerungs-Fall ihre BezahlungBey dieser Frage / ist dero Reichs-mit Arresten und Pfandung suchen wer-Hofrath zuforderst der allerunterthänig-sten Meinung / daß diese neue ConstitutionWie ingleichen 5. viele Debitores im, nicht eben ex principiis Juris CommunisReich sich allein wegen Bezahlung der (da es sonst einer neue Constitution nichtZinßen beschweren / hingegen sich aber die bedörfft herzunehmen / sondern / wie in an-Creditores bißweilen aus Noth zu An-dern Legislationibus, quae pro Fundamen-nehmung deß Capitals mit etwas Nach= to habent Conservationem tranquillita-laß erklären / so wird der Impossibilität nichttis publicae, auff den statum Reip. & na-geachtet / sondern die Bezahlung ohne wei-turam populi gesehen wird / also auch die-tere Difficultät geleistet / daß also diese An-ses Falls auff den jetzigen des Reichs und(X) 3dessen