161Vota Aulica.Weibs einen ziemlichen starcken Posten ehe ihre Angelegenheit / wegen der hier-schuldig / der habe sich mit ihme dergestalt bey einlauffender sonderbahren Umbstän-verglichen / da Er die Zahlungs=Termine de bey Jhro Käys. Majest. dahin allerungterthänigst zu recommendiren / damit durchnicht einhalten würde / alsdann Euer Käy-serl. Majestät verordnete Commissarii mit allergnädigste Käyserl=Verordnung ihnender Execution würcklich zu verfahren ha= auff gewisse Zeit / wieder die Creditores einMoratorium ertheilet werden mögte: Alsben solten. Diesem nach wolte Euer Käys.Majest. Er unterthänigst gebetten haben / werde allerhöchstgedachte Käyserl. Ma-jestät hiemit allerunterthänigst ersucht / dieda besagtem Gräfflichem Hauß Nassaudas begehrte Moratorium ertheilet werden Umbstände allergnädigst zuerwegen / undnach befinden / die Verordnung ergehensolte / dieses Debiti eingedenck zu seyn / undzulassen / damit ihrer in den angeführtenin dem Geheimen=Rath / wo solches etwaSchuldsachen (so viel immer von Rechts-referirt werde / auszunehmen / damit Er hie-wegen geschehen kan) mit fernerm Processrinn nicht gefaͤhret werden moͤgte.Nicht weniger hat der Magistrat der auff eine Zeitlang verschonet werden mö-ge.Stadt Franckfurt / in einem Schreiben anDiesem Extract ist auch beygefügt /Euer Kaͤyserl. Majestät / de dato 10. April& praesentato 4. hujus, überschickt ein bey was dieser Sachen wegen / in dem Fürstl.ihm überreichtes Memorial, von vier Nas= Collegio den 5. April weiter ergangen undsauischen Creditoren, Nahmens Achilles an Euer Käyserl. Majestät von deß HerrnSigismund von Glauburg / Johann He- Ertz=Bischoffen von Saltzburg Hochfürst-ctor zum Jungen / Johann Adolph Kell= lich Gnaden sub dato 7. April überschicktnern und Phillpps Henrich Schaden / un= worden / welcher Gestalt nehmlich derBrandenburgische Abgesandte auff sei-terschrieben / mit beygefügten Schuldt-nem begehren / daß dem Gutachten dieVerschreibungen / und weil er sich denenseinigen in billigen Dingen zu opituliren, Clausula: Salvis Executionibus factis:eingeruckt werden möchte / bestanden / dertragenden Ampts halber obligirt befinde.Pfaltz=Lauterische auch erinnert / daß dieund die Intervenienten nun Viertzig JahrCasus Pupillorum, Viduarum & aliarumher / theils mehr theils minder / uͤber allenangewandten Fleiß / der ihnen sonst zugeho= Miserabilium personarum excipirt werdenmoͤchten. Endlich aber und als der Nas-rigen Pensionen, und Zinssen entrachten unzusehen müssen / daß die Herrn Debitoren, sauische sich erklärt / daß ex parte desselbenes die Meynung nicht habe / jemand anJuris Ordine planè inverso, von selbst un̄ Viâseinem erlangten Recht zu praejudiciren,facti ein Viertzig Jähriges Moratorium,sie sich jedoch auch ihrer darwieder vorhinwider der Creditoren Willen / Wissen undBelieben / vorher bereits ergriffen / Euer habenden Exception nicht begeben habenwolten / sondern es utrimque in statu JurisKäyserl. Majestät allerunterthänigst ge-gelassen werden solte / man darfür gehaltenbeten / der Sachen wahre Bewandnüfin Consideration zu ziehen / und allergna= habe / daß es der Fürstlich Badisch=Dur-lachische Gesandter / welcher Ihro Fürstl.digst zu erkennen / daß die Herrn Graffen /Durchleuchtigkeit die / wieder angeregteangeregter impetition halber / so viel dieExceptiones, habende Gegenbehelffe reser-seinige antrifft / zur Ruhe zu weisen seyn.virt, bey solcher Erklärung und Contesta-Ferner ist zu Euer Käyserl. Majestättion beruhen lassen / und ihm darüber einReichs=Hoffrath aus dero Reichs=Hoff-Attestatum vom Fürstlichen Directorio er-raths-Cantzley kommen ein Extract Reichs-Gutachtens de dato 20. Martii in hisce for theilet werden könte / wobey es dann auch /weil sich der Baden=Durlachische Ge-malibus:sandte mit einem Attestato auff diesenNachdeme das Gräffliche Hauß Nas-Schlag begnuͤgen lassen / verblieben / undsau Saarbrücken / Churfürsten und Stän-also obgedachtes Gutachten an Euer Kaͤys.den beweglich zu erkennen gegeben / wieMajest. Commissarium gebracht worden.schwehr und unerträglich ihme seye / bey soEure Käyserliche Majestät thut derobewandter unverschuldteter langwürigetgehorsambster Reichs=Hoffrath zu forde-Entbehrung ihrer Landen und Gefällen /rist hiebey in aller Unterthänigkeit erin-gleichwol immerfort mit harten Proces-sen, Mandaten, Executionen in Schuld= nern / daß bey demselben wegen dieserGraffen von Nassau=Saarbrücken ver-sachen verfolgt zu werden / mit Bitte / sol-ſchie-(*)
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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161
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