38 Chur-Mayntzische fernere Cantzley= undTax=Ambt dergestalt beschwert / daß end= Schreiber daran seyn / daß jedesmals dielich die Ordinari Besoldung nicht gereichet eingehende Mittel / und zwar in dem Va-werden koͤne / und eben dahero deren Ruͤck=stand so hoch auffgeschwollen / Jhre Chur= nach Proportion ihrer Bestallung / vonQuartalen zu Quartalen, mit durchgehen-fürstliche Gnaden auch solches für unbil-lich erachten müssen / zumahlen sie Bedien= der Gleichheit ausgetheilet / und zwar je-derzeit vor allen Dingen / die lauffendete in solchen geringen Reisen die Kost beyHoff empfangen / und dabey keine abson= Salarien abgetragen / und wann etwas ü-brig seyn wird / alsdann auch damit diederliche Spesen ihrer Haußhaltung zu fuͤh-ren haben; als verordnen sie hiemit gnä= Restanten der Besoldungen und Gratiali-digst / daß hinführo die doppelte Besoldung en ebenmäßig der proportion nach abge-stattet werden. Wobey aber Ihre Chur-weiter keine statt haben / oder aus dem Tax-Ampt gereichet werden solle / es seye dann fürstliche Gnaden dieses den Wittiben undWaisen zum besten zu geben und gönnen /daß Ihro Käyserliche Majestät mit derodaß / weilen mit tödlichen Hintritt ihres re-völligen Hoff-Stadt / und etwas in die fer-ne Reisen / wie dann auch solche Dupli= spectivè Manns oder Vaters / alle andererung auff den Reisen ins künfftig anderer emolumenta und Nahrungs=Mittel ge-Gestalt nicht / als auff die einfache Besol= fallen / ihnen / absonderlich aber denensel-ben welche geringen Vermögens seynd /dung / nicht aber die aus Gnaden besche-hene additiones zu verstehen seyn / oder da-und die Zuwartung / biß ihnen der Rest be-hin extendirt werden solle.zahlt wurde / sehr beschwerlich fallen thut /in abschlag ihres habenden Hinterstands /Ebenergestalt ist auch Quartò, IhrerChurfürstlichen Gnaden zu vernehmē vor= bey Abführung der lauffenden Ordinari-Besoldung / auch jedesmahls so viel alskommen / daß eine Zeithero verschiedenedem Verstorbenen im Leben gebührt hät-Nahmhaffte Taxen ins Tax=Ampt nichtgeliefert worden / sondern ein und anderete / biß zu völliger Contentirung würcklichvon den Cantzley=Verwanden und Begereichet werden solle.Und gleich wie auch fünfftens / der Re-dienten dieselbe selbsten eigenmächtig zusich gezogen und darmit sich bezahlt ge=gistrator mit Auffsuchung / collationirenmacht / welches dann nicht allein beym und registriren, in der Registratur die Mü-Tax=Ampt grosse Confusion; sondernhe haben muß / so solle ihm auch das zuläs-sige vidimiren, in vorkommenden Reichs-auch dieses verursacht / daß allein etliche /und zwar nur die jenige / so solche Gelegen-Hof=Raths= und Cantzley=Sachen / krafftheit in Händen gehabt / völlig / andere aber voriger Ordnungen allein gelassen / undgar nicht bezahlt / und gegeneinander zu demselben von niemand disfalls vor= odereingriffen werden.Zwytracht und Widerwillen bewegt wor-Dieweil auch sechstens / in deme bißheroden / dahero dann zu künfftiger Verhütunggrosse Unordnungen und Excess verspürtdessen / Höchstgedachte Ihre Churfürstli-worden / daß / wo ein oder anderer / ausche Gnaden hiemit gnädigst und ernstlichbewegenden Ursachen und Gnaden / einebefehlen / daß von nun an / und ins künfftig niemanden die taxbahre Expeditiones Addition seiner Bestallung erlangt / derSuccessor folches gleich vor eine Ordinari-dem Tax=Ambt vor enthalten / noch derenBestallung angenommen und praetendirt,darob schuldiger Gefälle im geringsten sichund endlichen dadurch die Bestallungenmächtigen / sondern ein jeder seine Besol-dung aus Händen des Taxatoris, gegen nach und nach also gestiegen / daß / wofernbehörigen Schein erwarten / und die Taxhierinnen nicht remedirt werden solte / solGelder jederzeit immediate zum Tax Ampt che mit der Zeit dem Tax=Ambt abzustat-einlieffern lassen / der Taxator und Gegen= ten unmöglich fallen werde / haben daheroSchreiber auch einige Expedition nicht ex-zu Vorkommung dessen Ihre Churfürstl.tradiren sollen / sie haben dann zuforderstGnaden / wie sub Lit. B. und C. hiebey ge-die davon gebührende Tax=Gefäll zu ihren fügt / nicht allein eine beständige Verzeich-eigenen Handen empfangen; und damit nüß / wie viel Diener hinführo beständig-künfftig ein oder anderer wegen ungleicher lich bey der Cantzley seyn / sondern wasAustheilung der Bestallung umb so viel auch ein jeder aus denselben für eine eigent-weniger sich zu beschweren Ursach haben, liche Besoldung aus dem Tax=Ambt ha-möge / so solle der Taxator und Gegen= ben solle / verfertigen und hierbey fügen las-sen /
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
Entstehung
Seite
38
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten