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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Chur=Mäyntzische fernere Cantzley= undandern Hoffämptern ausgerichtet worden Anlaß gegeben werde solche Auslagen beywie sich dann dieses Orths nicht ein gerin-den Rechnungen zu ändern / und nicht passi-ger Post vermercken lassen / welcher ohne ren zu lassen / oder nicht darüber zu quittiren.Erheblichkeit ausgeben / und noch nicht wie-Dieses alles würde Taxatorn und Re-der einbracht worden / darumb würde Ergistratorn, neben der gemeinen Cantzley-Taxator ihme angelegen seyn lassen / solcheOrdnung / auch mehrgedachtem Chur-Auslage noch bey dem Käyserliche Futterfürstlichem Memorial An. 94. übergeben /Ampt einzubringen / und dessen ins künfftigin beflissener Acht zu haben / mit sondermnicht anderst zu gewarten haben / als daßErnst und dergestalt eingebunden / daß daihme dergleichen Posten in keiner Rech-Seine Chur=Fürstliche Gnaden / oder deronung passirt werden soll.Nachkommende als Ertz-Cantzler verspüh-Gleicher gestalt wurde befunden / daß ren würden / daß solches nachläßig zuruckwider Alt herkommen / weit eine grössere An-gesetzt / und sonderlich wie bißhero vermercktzahl Holtz bey der Cantzley=Ausgabe ver= worden / die Zusammensetzung deß Taxa-rechnet / als zuvor niemahls geschehen / de-tor, und Registrators bey Vergleichung derrowegen soll Taxator und GegenschreiberTaxen, Bibals, zehenden Pfennigs und der-sich der Fürsichtigkeit befleissen / nothdürffgleichen Jurium, nicht in acht genommentige Beholtzung zu rechter feyler Zeit zu er-würde / und ein jeder seines Gefallens vorkauffen / ein jeder unter ihnen ein Rabischsich diese Sachen allein tractirn wolte / siehalten / was wochendtlich zu der Cantzleynicht allein vor sich dasselbige ande / söderngeführt / auffschneiden lassen / und die Aus-Ihrer Majest. Handbietung so viel darzutheilung nicht weitlaͤufftiger machen / alsimploriren werden / daß mit dem Wieder-sie hiebevor bey Taxator Breitschwerden setzigen eine Veränderung angeschafft / unund andern gewesen; Und da hierunterJhre Churfürstl. Gnaden / und dero Nach-Zweiffel vorfiele / was einem jeden gebührt /komen an dem jenigen / was zu ihrem Ertz-können Seine Churfl. Durchl. als Ertz-Cantzlariat=Ampt gehoͤrig / nicht vernach-Cantzler geschehen lassen / daß man es an theilt / oder ausser dem schuldigen Respectdieselbige mit gnugsamen und beständi-gesetzt werden. Versehen sich demnachgem Bericht / wie es hiebevor beständiglichSeine Churfuͤrsil. Gnaden / Taxator undgehalten worden / umb den gewissen Aus-Registrator ihnen solche Gnädige Erinne-schlag gelangen lasse.rung / deren Seine Churfürstl. Gn. trä-Also sollen beyde Taxator und Registragenden Ampts halben / und aus Nachge-tor, bey andern gemeinen Ausgaben / soben Ihrer Kaͤyserl. Majest. selbst approbit-Schlösser / Tischler / und andere Hand-ter Ordnung / bey befundener Sachen un-wercks=Leuthe bey der Cantzley verdienen /gleicher Observanz, derselbigen nicht geüb-gewahrsamer verfahren / ihre Rechnung et-rigt seyn können /in gebührender Acht hal-was unterschiedlicher stellen / und solche ten / und sich darnach richten.Ausgaben in specie so viel erklären / damitDatum Prag / unter Höchstgedachterdarbey abzunehmen / ob und wie sie zu ge-Ihrer Churfürstl. Gnaden auffgedrucktemmeiner Cantzley / und nicht zu privat Nu= Secret-Insiegel und Hand=Signatum dentzen / und eines jeden wolbekommen ange-15. Septembris, Anno 1610.wendet seyn / oder würde in VerbleibungJoan. Suicardus, Archi-Episc.solcher unterschiedlicher Specification, auchMoguntinus.#Chur=Mäyntzische fernere Cantzley= undTax=Ordnung / de dato Franckfurt 6. AugustiAnno 1658.DEmnach der Hochwürdige und Hertzog in Francken / ꝛe. nun eineFürst und Herr / Herr Johann Zeit hero wahrnehmen / und verspührenPhilippus / Ertz=Bischoff zu müssen / daß unter vorgegangenen Kriegs-Mayntz / deß Heiligen Römischen läufften bey dem Kayserl. Reichs=Hoff-Reichs durch Germanien Ertz=Cantzler / Cantzley Tax=Ampt in einem und andernund Chur=Fürst / Bischoff zu Würzburg / verschiedene Unordnungen un Mißbräucheeinge-