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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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32 Chur=Maͤyntz. Reichs=Hoff=Cantzl. Memor. &c.zu lesen abweisen / desto weniger mit Wi= se und vielfältige Klagen vorkommen / daßderwillen und Abgunst beschwehret wer= dieselbige hinführo schleuniger fortgehen-und deßwegen auff Klagen der Partheyenden / die Hand biethen.Als auch der Unfleiß bey dem Cantzley= bey Secretarien, Taxator, und Registra-torn, und in gemein bey allen an ernstlicherDiener gespührt würdt / daß er die unter-schriebene Brieffe / welche der Ordnung Erinnerung / ohne Respect, kein Mangel er-nach alsbald nach der Signatur an gehörige scheine / da es auch auff etliche Vermah-nungen nicht verfangen wolte / dasselbige anOrth solten gebracht werden / entweder einden Ertz=Cantzler gelangen zulassen / der aufgute Weile hinter sich behelt / biß sie dieMittel und Wege zu gedencken wissenPartheyen selbst sollicitiren / oder durchandere ohngewahrsame Jungen übertra= wird / wie es an Ihre Majestät berich-tet / und bey den jenigen / so im Unfleiß be-gen läst / da sie unterwegen leichtlich kund-funden / entweder ein mehrer Fleiß erhal-bar gemacht werden können / so soll ihmeten / oder auff Veränderung der Persoh-durch den Vice-Cantzlern mit allem Ernsteingebunden werden / daß er bey gewarten=, nen gedacht werde.Welches höchstermeldter Herr Chur-der Abschaffung / in dem sich der OrdnungFürst / aus Nachgeben Jhrer Käyserlichenverhalte / und so wohl Papieren als Per-gamenen Brieffe / so bald sie ihme signirt Majestät / allen dieser Käyserlichen Reichs-Hoff=Cantzley Officianten und Verwand-zugestellt / nicht hinterhalte / sondern also-bald vortrage / und sich dieselbige den Par= ten / über vorige Haupt=Cantzley=Ordnungtheyen zu eröffnen in allweg enthalte. In bey der allhie befundenen ungleichen Ob-servanz derselben / nicht verhalten wollen /allem übrigen wird in keinem Zweiffel ge-setzt / es werden so wohl die Cantzley-Offi- dieselbige in Gnaden und mit sonderemErnst erinnerendt / nicht allein der gemei-cianten, als andere derselben Verwand-ten / ihrer Verpflichtung nach / was zu Ehr nen Cantzley=Ordnung / sondern auch die-und Reputation einer solchen hohen Käy= ser Vermahnung gebührliche Folge zuserlichen Cantzley / auch ihrem selbst Ruhm thun / und auff den Fall anderer ernstererAndung / welche sonsten nach Befindunggereichen kan / wohl ingedenck / und allernicht verbleiben würde / nicht zu gewarten.Möglichkeit beflissen seyn / alle ihre Ver-richtung also vorzunehmen / damit die nun Und geschicht hieran / neben dem es einesjeden Verpflichtung gemäß ist / und ihmevon etlichen Römischen Käysern auffge-selbsten zu gutem / auch Ehr und Ruhmrichtete / und von jetziger Käyserl. Majestätgereicht / Jhrer Käyserlichen Majestät / soapprobirte Cantzley=Ordnung in allen ih-wohl auch seiner Churfürstlichen Gnadenren Puncten festiglich gehalten werde / undsich ein jeder in Verbleibung dessen aus als Ertz-Cantzlers / ernstlicher Wille undMeynung. Datum Prag unter SeinerGefahr stelle.Churfürstlichen Gnaden Handzeichen undSo wird doch Insonderheit der Vice-auffgedrucktem Secret-Insigel / den 3.Cantzler aller Expedition so viel Sorge zuSeptembris Anno 1610.tragen ihme angelgen seyn lassen / dieweil()ein zimliche Zeit hero derentwegen gar gros-Thur⸗