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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Käyser MAXIMILIANI II..oder sonst gebraucht würden / soll unser Re- Sonderliche Articul / unsere Käyserlichegistrator, der solches hinaus geben oderReichs=Hoff=Cantzley=Schreiberleyhen würde / was es seye / in ein sonderesbetreffendt.darzu verordnetes Buch eigentlich auff-schreiben / damit man solches wieder zuNNsere Käyserliche Reichs=Cantz-fordern / und unsere Cantzley / Händel zuWley=Schreiber / so auff= und ange-ergaͤntzen wiße.nommen werden / sollen zu stattli-Darzu soll er auch daran seyn / damitcher Ausrichtung und Verfertigung ehe-alle Regalien, Städt=un Lehens=Pflichten / berührter Sachen / zu Sommers=Zeiten /Gleits- und Paß-Brieffe (wie lang die geMorgens zu sechs / und Winters-Zeiten /geben) nothdürfftige Instructionen, in son-zu sieben Uhren in dem verordneten Zim-derliche darzu verordnete Bücher geschrie= mer erscheinen / darinn und sonst nirgendtben werden / damit man in den Handlun-anderst / ihrem Ampt und Dienst auswar-gen eines jeden Stuͤcks notwendigs Wis-ten / auch Vormittags biß zu zehen / undsen empfahen und haben moͤge.Nachmittags biß auff fünff Uhren bey denUnd nachdem von wegen der mehrfaͤl-Händlen bleiben / welches wir auf ermeld-tigen Geschäffte und Händel deß Reichs / te unsere Secretarien, Taxator und Regi-und unserer Unter=Oesterreichischen Lan= strator, doch auff Mäßigung unsers Ertz-de das Ampt eines Registrators eine Zeit= oder Vice Cantzlers / verstanden habenlang auff zwo Persohnen gestanden / wel-wollen.che auch miteinander die Reichische undWofern es aber die Nothdurfft erfor-Oesterreichische Sachen verwaltet haben / dert / und von unserm Ertz= oder Vice-Cantz-damit aber ein jeder seiner Expedition destolern jemands angesagt würde / in eylendenfüglicher auswarten könne / so solle hinfüh-Sachen in die Cantzley zu kommen / oderro ein Registrator allein zu den Reichs= über die ernennte Zeit darin zu verharren,Sachen und Expeditionen gebraucht / auchund was ihnen befohlen auszurichten /jetztmahls unserem Reichs=Registratori,demselben soll gehorsamlich nachgesetztdrey / und unserm Oestereichischen zweenwerden.Registranten zugegeben / auff daß die Haͤn-Wir wollen auch / daß berührte unseredel desto mehr gefördert / registrirt, undCantzley=Schreiber / was ihnen von un-nicht durch einander confundirt werdensern Secretarien, Taxator, Registrator, inWir wollen auch denjenigen unsernunsern Käyserlichen / und deß RömischenRegistratorn insonderheit aufferlegt haben / Reichs=Sachen zu schreiben fürgegebendaß sie nicht allein die Schrifften und würde / solches alles annehmen schreiben,Handlungen / so täglich fürfallen / und ih-willig und gehorsam seyn / und sich keinernen hievor zugestellt worden / in guter Ord-darin auff den andern verweigern / dochnung halten / sondern auch die alten vorsoll in wichtigen Sachen / und die nichtverschienenen Jahren verfertigte / und noch nach gemeinen Formularien verfertigt / ihrunausgetheilte Sachen (so viel sie an derkeiner keine Copi oder Minut auszuschrei-Zeit haben koͤnnen) durchsuchen / in guteben / und zu ingrossiren annehmen nochRichtigkeit bringen / und in Classes, lautschreiben / dasselbige sey dann / in massendieser unserer Instruction austheilen / Die-wie oblaut / und bey unsern Secretariweil unter solchen Alten Schrifften vielDienst verordnet / der Gebühr angehört /Gutes vorhanden / das zu unser und despassirt und signirt worden.Reichs / auch unser Erblande Nothdurfft /in fürfallenden Berathschlagungen wohUnd so ihrer einiger oder mehr diezu gebrauchen.verzeichnete Copey abgeschrieben hat / soWofern dann auch sonst / neben ihremsoll er sie mit dem Secretario der sie conci-jetzt anbefohlnen Ampt und Befelch / un-pirt, oder angegeben hat / gegen dem Briefsere Registratorn, in unsern Käyserlichen überlesen und corrigiren, jedoch an Nah-Reichs=Sachen zugebrauchen / sollen siemen / Zunahmen / Summa / Tägen oderdem / (doch unverhindert dessen / so ihnen inZeit / datum, Jahrzahl / oder andern ge-dieser Ordnung sonderlichen aufferlegt)fährlichen und dergleichen Enden / mit ra-auff unsers Ertz= oder Vice=Cantzlers Be-diren, oder so der Orth radiert waͤre / nichtfelch / zu gehorsamen schuldig seyn / und sichausgehen lassen / es habs dann zuvor unsermehr nicht / als unsere Secretarien und Ta- Ertz= oder Vice-Cantzler gesehen / undrator, verwidern.bewilligt.