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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Hoff=Reichs=Cantzley=Ordnung de An. 1570.23serm Lieben Neven und Chur=Fürsten / als ten / Copeyen oder Concepten übersehendeß Reichs=Ertz=Cantzlern / jährlichen / und gleichlautend befunden-oder wem solche Seine Liebden begehrenUnd wo es je seyn mag / so soll er unserzu thun / passirt werden.Registrator darob und an sepn / damit be-So viel dann den obgeredten unsers vor und ehe den Partheyen ihre Expeditio-Ertz-Cantzlers Lieben Neven und Chur-nen zugestellt / dieselbige durch die hierzuFürsten / deß Ertz=Bischoffen zu Mäynzverordnete Cantzley=Schreiber von WortGegenschreiber anlangt / haben wir seinerzu Worten eingeschrieben / sonst aber daLiebden freundlich und gnädiglich heimgedie Geschäffte so häuffig / daß alsdann siestellt (jedoch dieser unser Ordnung in al-zum wenigsten über ein Monat lang nichtlen Puncten und Articuln gemäß) seines ungeregistrirt bleiben / sondern bey Ver-Ampts und Verhalten zu instruirn.meydung unserer Straffe fleißig in die vor-Wir wollen auch / daß unser Käyserli.genomene Bücher bracht / auch gegen dencher Reichs=Cantzley Taxator, allermassenOriginalen oder gleichlautenden Copeyen /wie oben von unsern Secretarien gemeldet /von den Schreibern collationirt undzu Zeiten er mit unsern Käyserl. und deßWahrhafft gemacht worden.Reichs=Geschäfften nicht sonderlich bela-Aber die Copeyen von den beschlossenenden / und ohne Verhinderung derselben be= kleinen Missiven und Befelchen / sollen vonschehen mag / in Sachen unsere Erb== unsern Registratorn, nachdem sie mundirtnigreich und Lande / wozu er tauglich / un-seyn / aufgehebt / und zu künfftigen Wissen /verweigelichen sich gebrauchen zu lassenGedächtniß und Nothdurfft unverliegen /schuldig seye / doch daß er Unsere Käys. und mit dem Summario was ein jegliche in sichdeß Reichs=Sachen / noch auch die Taxhält / und wem dieselbige antreffen / jeder-Register untereinander nicht vermische.zeit / so bald es seyn mag / in ein sonderesBuch geschrieben / und eine Tabulatur oEr / unser Taxator, soll auch daran seyn der Index darüber gehalten / auch was da-und verfügen / daß all und jede Pergamen-runter befunden / anhängige Sachen be-Brieffe in unserer Reichs=Hoff=Cantzley-treffendt / solches bey die andere Hand-Behausung / mit den Käpsen deß gelben lungen solcher anhangenden Sachen / die-Wax / und sonst nirgendt anderstwo ange-selbigen damit zu complirn und zu ergän-hängt oder verfertigt werden.tzen / und solches alles bey der Registraturverwahrlich gelegt / und behalten werden /Sonderliche Articul / unserer Käy-und darüber solche Gedächtniß fassen / da-mit auff Erfordern / er das wieder herausserl. Reichs=Sachen Registratoreszu nothwendigen Berathschlagungen ge-betreffendt.ben möge. Er soll auch niemands frembdeNNserer Käyserlichen Reichs=Sa-über die Käyserliche und deß Reichs Regi-schen Registrator solle hinführo alle stratur gehn / oder ichts daraus lesen oderMund jede offene Brieffe und Patent.schreiben lassen / dann wem es vermoͤg dieso unter unseren Bekennen oder Entbie-ser unser Ordnung gebührt / oder wem esten / in das Reich unter unserm anhan-durch unsere Ertz= oder Vice=Cantzler be-genden oder Secret-Insiegel gefertigtscheiden würde.worden / sambt allen Instructionen, nachUnd soll sonderlich unsere RegistratorUnsers Ertz= oder Vice-Cantzlers Be= alle unsere Käyserliche Reichs=Sachen /scheid / in unterschiedliche Bücher regi-Haͤndel / Hoch= und Niedere / in solcher gu-striren, und nicht durch einander vermi=, ter Gewahrsame und Sorgfältigkeit ha-schen / sondern was Regalien, Reichs= ben und behalten / damit er Uns / unsernLehen / und darzu nothwendige Gewalt-Ertz- und Vice-Cantzler / auff jederzeit Er-Brieffe seynd / darüber sonderliche Lehen / fordern / auffrichtige Lieferung thun möge /Feudal, von andern Expeditionen, nach und darüber Bescheid geben.Gelegenheit der Sachen / sondere ComUnd ob einige Acta, brieffliche Uhr-mun-Bücher machen / und in keinen Weg kundt / oder andere Gerechtigkeit aus un-einigen Original-Brieff / er treffe gleich an serer Cantzley / doch mit unsers Ertz= oderwas er wolle / mit seiner Hand=RegistrataVice-Cantzlers Vorwissen / hinweg ge-bezeichnen oder ausgehen lassen / er habe liehen / oder durch unsere Käyserliche Bot-die dann gegen den erst gemachten Minu= schafften / auff Tägen und Schickungen /oder