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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Käysers MAXIMILIANI II.sollen. Was aber die Pergamenen Brief-cellariae, einige Bibel oder Verehrung nichtfen betrifft / so die allenthalben / wie jetzt ge-gefordert (sie wollen dan selbst aus freyemmeldet / unterzeichnet seyn / sie betreffengutem Willen unerinnert in das gemeineRecht / Gnad / Gaab / Lehen / Freyheiten /Bibal gern etwas geben) noch derowegenIndulten, Confirmationen, Nobilitationen, ihre Brieffe und Expeditionen auffgehal-oder Process, nichts ausgeschlossen / diesel-ten werden.bige sollen aus den Minuten und Conce-Darauff dann gemeldter unser Taxatorten, unserm verordneten Registratori be-selbst solche Brieffe und Expeditionen, mithändigt / seinem hierunden angezeigtenangeschriebener Tax, unserm Ertz=Cantzler.Befelch gemeß damit zu gebährn / und dar-oder Seiner Liebden Abwesens / wem alsnach zur Besiglung angehängt werden.dann unsere Käyserl. Sigill befohlen / zumUnd soll nochmahlen gedachter unsersigeln bringen / versigelt wiederumb zu sei-Taxator solche Brieffe / so mit unserm gros-nen Händen nehmen / und in der Versieg-sen und mitlern Siegel zu besigeln / wielung diesen Unterscheid halten solle / daß erdann auch die jenigen / so unter dem Secretalle hohe Regalien, Lehen / was Chur=Für-verfertigt / alle nach Gelegenheit der Sa-sten / Fürstenmäßigen gegeben / auch gros-chen / Gnaden / und Gaben / getreulich taxi-se Haupt=Verschreibungen / Adels= undren / inmassen wir ihme derowegen ein son-andere Freyheiten / mit unserm grosse aberdere Tax-Ordnung gegeben / darwider erderen von Adel-Lehen-Wappen- und an-niemand weder umb Schänckung / Ver-dere geringe Gnaden-Brieffe / mit unsermheiß / Neyd / oder Haßes willen / auffzuhal-mitlern Jnsigel besigle / und die Summarienten / noch auch ausserhalb unserer eigneneines jeden Brieffs in ein Register / so beySachen / einigen Brief untaxiert durchgeangeregten unsern Insigeln ist / einschreibe.hen zu lassen / er werde dann dessen alseUnd soll alsdann unser Taxator diedurch unsern Ertz=Cantzler / oder SeinerPartheyen gefährlicher weise ferner nichtLiebden abwesens von unserm Vice-Cantz-auffhalten / sondern gegen Erlegung derler / aus unserm Befelch bescheiden.angeschriebenen Tax, wie obvermeldt / ihnenWir wollen auch / daß hinführo unsermihre Expeditiones verfolgen lassen / und wasTaxator in künfftigen seinen Amptsrech-er also in beyseyn vielgemeldten unsers Ertz-nungen / keine Tax Freyung / so über zehenCantzlers Gegen=Schreibers / (den SeineGülden Müntz seyn würde / noch auch eini-Liebden darbey haben mag) einnehmenge Extraordinari Ausgaben paßiertwird / treulichen verwahren / und sambt dem-werden sollen / er bringe dann dessen ausselbigen Gegen=Schreiber darüber / undunserer Hoff=Reichs=Cantzley=Expeditionsolcher Einnahm wegen / Register halten.und Fertigung / von uns / oder unsers ErtzDoch solle er gute Achtung in Ausge-Cantzlers / sonderlich da Seine Liebden an / bung solcher Brieffe / bey unserm Registra-unserm Käyserl. Hoff gegenwärtig / Handtor haben / damit kein Brieff welcher unserunterschriebenen Schein und Urkund fürund deß Reichs Nothdurfft nach / zu regi-doch in Faͤllen / so vielleicht in unser Tax-striren ist / ohne registriert den PortheyenOrdnung nicht begriffen seyn moͤchten be-lieffert / daß auch die Bewilligung / oderstes Verstandes / damit die Partheyen mit Decret, oder Adels= und Wappen=Freyhei-übermäßiger ungebührlicher Tax nicht be-ten / so hinaus gelöst / sambt den gebessertenschweret werden / noch auch die Arbeit / sovon neuen gegebenen / bewilligten oder con-unsere Cantzley darunter gehabt / oder hafirmirten Wapens=Noteln, in ein sondersben würde / nicht unerwogen handlen / oderBuch / so die Wapen=Registratur genandtdarunter sich bey unserm Ertz= oder Vice-wird / eingeleibet / und bey unserer Käyser-Cantzler Berichts erholen / und alsdann,lichen Registratur behalten werden.was solcher Tax ist / auf einen jeden BrieffUnd was für Expeditionen durch unfernzurück an gewöhnliche Orth / nicht durch Ertz=Cantzlern / oder Seiner Liebden Ab-Ziffer odei Numeros, sondern nach längewesens / den Vice Cantzler / aus unsermschreiben.sonderbahren Befelch / oder wie vorstehet /Damit auch die Partheyen umb so viel durch uns selbst gefreyet werden / dieselbigeweniger sich über unsere Cantzley zu=. unserm Taxator also taxiert, vor Einnahmbeklagen / oder zu beschweren Ursach ge-und Nachlaß mit Bescheinung desselben /winnen / so sollen von denselbigen Parthey-als vor eine Ausgab / in seiner Raitung / soen / uͤber die ziemliche maͤßigliche Jura Can-die jederzeit von ihm erfordert / und er un-serm