..Reichs=Hoff=Cantzley=Ordnung de An. 1570.25daß zu wissen / wann und was für Sachen Siegell besiegelt werden sollen / oder sonstin die Registratur gegeben / und der Regi- alle solche Patente wehren / daran uns undstrator empfangen habe.dem Heiligen Reich gelegen / mit unsersErtz-Cantzlers lieben Neven und Chur-So wir auch gemeldte unsere Secreta-fürsten deß Ertz=Bischoffen zu Mäyntzrien in unsern eignen / auch unserer Erb=Kö-Handschrifft / oder aber Seiner Liebdennigreich un̄ Lande sachen zugebrauchen be-Abwesens / von unserm Käyserl. Hoff / andacht / wofern sie alsdann mit unsern Käy-statt / dero durch itztgedachten unsern Vice-serlichen und deß Reichs Geschäfften nichtCantzlern mit diesen Worten: Vice acNo-beladen / und es ungehindert derselbigenmine Reverendissimi Danielis, Archi-Can-geschehen mag / sollen sie / sonderlich abercellarii Moguntini, &c. gezeichnet seyn.ausserhalb der Reichstäge / sich unverwei-Es sollen auch hinführo weder uns / un-gerlich erweiſen.serm Ertz= und Vice Cantzler / einige Libelloder Pergament=Brieffe / in denen mehrer-Sonderliche Articul / unsers Taxa-ley Freyheiten begriffen / zur Signatur nichttors Ampt und Dienst betreffendt.fürgebracht / noch gefertigt werden / esseyn dann dieselbigen Freyheiten / in derMiser Verordneter Taxator soll alleRelation, oder einem Neben=Zettul in speund jede Brieffe / Copien und Con-cie benent und namhafftig gemacht / damitcept, so Wir oblaut berathschlagtwir dero wissens haben.abgehoͤrt / bezeichnet / und von den Secreta-Was dann nach unserm gefolgtenrien zu ingrossirn und zu verfertigen gege-Handt=Zeichen / darunter von Papieren-ben werden / nach gestalt / und wie sie aufBrieffen / als Missiven, CommissionenPapier oder Pergament geschrieben wer-Mandaten, und dergleichen vorhanden / dieden sollen / unter unsere Cantzley=Schrei-soll unser Taxator übersehen / austheilen /ber / die Wir zu unsern Käyserlichen Reichsund so es Missiven, so auff die Post gehö-Sachen gebrauchen / ordentlichen aus-ren / dieselbigen sambt ihren Zugehörigentheilen / und bey ihnen anhalten / damit dieEinschlüssen / Bey= oder Zulagen verschlies-Papier=Brieffe / sonderlich aber die Po-sen / solche Papierne Brieffe alle mit unsermsten / daran Uns und dem Heiligen ReichSecret, so wir ihme zustellen lassen und ver-viel gelegen / deßgleichen auch die Vertra-traut / versiglen / und fürter den ansuchengungen / Paß= und Gelaits=Brieffe / darinden Partheyen mit einbringung der gebüh-etwan die Tagsatzung in kurtzem bestimt.renden Tax, oder aber nach gelegenheit aufund darneben die andern Expeditionen.der Post oder anderen Bottschafften / wie erauch so viel immer müglich mit der Ferti-dessen von unserm Ertz= oder Vice-Cantzlergung gefördert werden / und was also täg-bescheiden wird / hinfertigen und nicht lie-lich auffgearbeitet und verfertiget / auchgen lassen / jedoch was er jederzeit bey dervon unseren Secretarien, so die MinutenPost oder andern Bothen zuschicken / ver-oder Copi concipirt oder angeben / und im-ordnen wird / dasselbige fleißig in ein sonde-massen / wie oben bey ihrem Befelch ge-res Post=oder Boten=Register / sambt derenmeldet / wieder überlesen / und an gebühr-Tag der Hinfertigung un deß Postmeisterslichem Orth / mit ihrem Nahmen unteroder der Bothen=Relation einschreiben / wieschreiben / solches alsdann unserm Cantzund welcher gestalt solche Sachen hinge-ley=Diener zustellen / mit dem Befelch / daßfertigt und überantwort / desto beständigerer die zu ordentlicher und bester Zeit / ver-Wissentschafft jederzeit zu haben / doch ha-petschiert zum fernern Zeichnen trage / die-ben wir unsern Secretarien hiemit zugelas-selbigen wiederumb von einem unsernsen / daß sie der gemeinen Partheyen Be-Cammerdiener verpetschiert empfangen / ihmfelch und Fürschrifften / sonsten aber gatTaxator zu Handen bringe / und darin sol-nicht die offene / oder so den offnen Brief-che Ordnung halte / nemlich daß alle Brieffen gleichlautendt / mit ihren von uns ha-auf Pergament / oder Papier geschrieben /benden Secreten fertigen / auch unserer Tax-Gnad / Justici, oder waserley Sachen betrefOrdnung nach / von einer Fürschrifft dreyf-fendt / zuvor sie uns fürbracht / über vorigensig / und von einem Befelch zwantzig Kreu-unsers Secretarii Nahmen / auch mit un-tzer forden und nehmen mögen. Der ar-sers Vice-Cantzlers / und nachmahls / wo-men unvermoͤglichen Partheyen aber sol-fern die mit unsern grossen oder mittlernches alles gratis folgen und zustellen lassenR. H. C. O.sollen
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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21
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