Druckschrift 
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
Seite
20
Einzelbild herunterladen
 

1 Käyser MAXIMILIANI II.ne Verlängerung zu expediren nicht wohl stellt werden / sondern nach dem Wissent-müglich / so sollen und mögen sie in den ge= lichen unserer Cantzley=Gebrauch / undringschätzigen Sachen aus unsern Cantz-alten formularn zustellen / sonderlich aberley=Schreibern / die sich für ander geschickt in unsern Verleihungen Unserer und desund fleißig erzeigen / ihnen zu concipirenReichs Regalien, Lehen / und Lehenschaftbehuͤfflich zu seyn / gebrauchen.ten / deßgleichen in Erneuerung der Confir-Was dann also von berührten unsernmation unserer Vorfahren gegebenen Pri-Secretarien, oder aus ihrem Befelch / wievilegien und Freyheiten / ohne unsern son-jetzt gemeldt / concipirt, (welche Concedern Befelch / keine Enderung thun / damitpten, oder Minuten, sie auch nach unserm be-zu unnötigem Zanck / wegen solcher Ver-sten Nutzen dem Cantzley Stylo gemaͤß / zuenderung / nicht Ursach gegeben werde.ihrer selbst Ehr bestes Verstands zu be-Auff daß aber sie dießfalls desto weni-greiffen und zustellen) solches alles sollenger irren / sollen sie so viel moͤglich / und es et-dieselbigen unsere Secretarien, von wel-wan an gelegener Zeit haben / daß sie mitchen es verfast / oder angegeben in wichtisondern Geschäfften nicht beladen / unseregen Sachen / und die man nicht allein nachund des Reichs=Saal= und Lehen=Büchelgemeinen formularn fertigt / bevor dann besichtigen / daraus unsere Käyserliche undund ehe es ingrossirt, vielberührtem unserndeß Heiligen Reichs-Gerechtigkeiten erler-Ertz⸗Cantzlern / oder an seiner Liebden stattnen / und sich aller Handel und Geschäffteunserm Vice-Cantzlern zeigen / und so das-kundig machen / damit sie uns un dem Heiselbige der Berathschlagung gemäß / mit ligen Reich nichts verabsäumen / doch solleeinem sondern passir-Zeichen vermercken /sie auch gute Achtung haben und verfügen /auch was also gezeichnet / fortmehr gefähr-daß dieselbigen Saal= und Lehen=Bücherlicher Weise nicht endern / sondern zu in-nicht anderst dann zu ihrem Behuff / undgrossirn geben und fertigen lassen.im fall der Nothdurfft herfür gethan / undUnd so die Copey oder Concept mundirtwann sie gebraucht / wiederumb auffgeho-geschrieben / alsdann soll unser Secretari, ben / deßgleichen auch alle andere Cantzley-durch welchen die concipirt oder angege-Acta, Händel und Brieffe in guter Ord-ben / dieselbige Brieffe / so sie mit ihrem Se-nung und Bewahrung gehalten werden.cret fertigen / zuvor und ehe sie zum fernernWir wollen auch / daß solche unsereZeichen getragen werden / überlesen / aber und deß Heiligen Reichs Regalien und Le-die Pergament=Brieffe / auch offne Com-henschafften / auch obberührter Privilegienmissionen, Mandaten und andere derglei-Confirmation, deßgleichen andere ansehen-chen fertigungen sollen durch unsere Regi-liche Fertigungen / als Erhebungen in Graf-stratores (die alsdann die Minuten auff-fen=Herrn=Adels= und Ritterstand / neueheben und zu registrirn verordnen sollen,Freyheiten so von uns als Römischen Käy-collationirt, und wo vonnöthen / doch ohnefer verliehen / oder gegeben werden / alleinradirung der Brieffe / so auff Pergament durch unsere Reichs=Secretarien, was a-geschrieben / sonderlich an denen Orthen /ber unserer Erb=Königreich und Landen Le-da Geld=Summen / Nahmen und Zunah-hen / und Güter / auch Erhöhung derselbenmen / und datum Jahrs oder Tags gesetzt.Persohnen antrifft / das solle von derencorrigirn, und alsdann wie Gewonheit ist.Landen Secretcrien expedirt werden / wiund an gebührlichen Orthen seinen Nah-auch unter unserm Hoffgesind und deromen daran schreiben / damit man erkennt.Erhöhung gleicher Unterschied / ob nemlichwer die concipirt und überlesen habe / unddieselben im Reich / oder in unsern Erb-ob geirret würde / man denselben darumbKönigreichen und Landen gesessen / zu hal-zur Antwort stellen möge / wann dann auchten / doch wie obgemeldt in gemeiner Cantz-der Brieff also collationirt, überlesen und ley geschehen sollen.unterschrieben / so soll derselbige dem Taxa-tor zugestellt werden / seinem sondern Be-Ferner wollen Wir / daß unsere Secreta-felch nach damit zu verfahren.rien alle Acta, Concept und Handlungenauffs längste nach Endung eines Monats /Sie / unsere Secretarien, sollen auchsampt einem Verzeichnüß derselbigen /or-schuldig seyn / die Concepte allerhand dentlich zu der Registratur geben / und be-Brieffe / nicht nach den Minuten / so ih-rührte Verzeichnuß die Registratores je-nen von den Partheyen je zu Zeiten;desmahls unterschreiben lassen / auff