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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Käysers MAXIMILIANI II.dem Herrn und Oberhaupt / und dann ge-Schänckung / Ehrung oder Verwehrungmeldtem unsern Neven und Chur=Fürsten / der Schänckung halb haben noch thun /dem Ertz=Bischoffen zu Mäyntz / als Ertz-sondern soll seinen Fleiß / manniglich zu fer-Cantzlern / getreu / gehorsamb un gewärtigtigen / auff Maaß und Ordnung hieruntenseyn unsern und Seiner Liebden Schaden ferner angezeigt / erweisen.warnen / Frommen fördern / und alles dasDergleichen sollen auch obbemeldte un-thun / das ein getreuer Diener seinem Herrn sere Cantzley=Personen niemands / wer derzu thun schuldig und verbunden ist;an unseren Käyserlichen Hoff / oder andernDemnach auch Unsere Geschäffte /Orthen seye / einige Zeitungen / so beywei-sonderlich die daran gelegen / und unser len an uns gelangen oder in unsern Cantz-Käyserlichen Administration, Regierungs=leyen zuschreiben befohlen würden / aus-Rechten / Gerechtigkeit / und Reichshand-schreiben / zustellen / oder publiciren, ohnelung betreffen / vor allen andern fördern / unsern / oder unsers Ertz= und Vice=Cantz-verfertigen / und darinen keinen Fleiß spah=lers sondern Befelch.ren / ohne Gefaͤhrde.Und nachdem uns angelangt / daß eineZu dem auch keinen andern Potenta-Zeithero bey angehender unserer Käyserli-ten / Fürsten / Herrn / Commun, noch an-chen Regierung sich begeben / daß die Expedern sonderen Persohnen mit Dienst / oderditiones unserer Käyserl. Reichs=auch des-fernern Pflichten / oder in anderm Wegeselbigen angehörigen und Unterthanenverwandt seyn / noch bestimbten Sold / die-Sachen / aus gemeiner Unserer Reichs-weil er also uns / und unserm Ertz-CantzlerCantzley / in sonderbahren Persohnen Be-verpflicht=von Jhm haben oder nehmen / es hausung gezogen / in solchen privat-Orthenwäre dann / daß wir ihme solches aus redli= auch ausgefertigt / und etwa durch die jeni-chen Ursachen nachgeben.gen / so unserer Käyserlichen Reichs=Hoff-Und soll sich auch daneben einjeder ziem-Cantzley mit gebührlichen Gelübden nichtlicher / Redlicher Tapffer=un Erbarkeit be-zugewandt / geschrieben worden / als demfleissen; Und ob ihme etwas von der Cantz-Inhalt / Weylandt Käyser FERDINAN-ley wegen / von uns / unserm Ertz=oder Vice- DEN, unsers lieben Herrn und Vatern /Cantzler / zu concipirn, oder zuschreibenHochlöblichster Gedächtnüß / mit gedach-aufgetragen würde / den Stylum unserer Roͤ-tem unserm Ertz=Cantzlern / Neven undmischen Cantzley gebrauchen und halten:Chur=Fürsten / verglichenen Cantzley=Ord-Wo er aber dran zweiffelte / oder irrig wa= nung zuwieder / dahero dann nicht alleinre / anderen so älter bey den Sachen herkom-viel Klag der Partheyen / ihres ungewissenmen / oder das mehr wüsten / fragen / dieUmblauffens / und anderer Beschwerden /sollen ihme auch das tugendlich und güt= sondern auch bey eines jeden Ampts=Ver-lich sagen und unterweisen.richtung / davon nachfolgendt unterschied-Ob auch einer / oder wer der waͤhre / sehe liche Befelch gesetzt / grosse Unordnung ein-oder merckte / daß im Stylo geirret oder ge-geführt / ja auch wol allerhand Weitläuffefehlt waͤre / der soll es dem der geirret hat-tigkeiten in den Expeditionen, zugleich auchte / nach seinem besten Verstandt zu sagendieser unserer Cantzeley halber / verweißlichepflichtig seyn / und der andere das im Gutenoder geheimer Sachen Offenbahrung sichauffnehmen; Wolte er aber das im Guten erzeigt / zu deme in Abfertigung der Posten /nicht verstehen / sondern das seine noch besserbey solchen unterschiedlichen häußlichenachten / soll das Concept nicht ausgehen /Expeditionen, etwan mehrfältige unnöthi-noch expedirt, sondern zuvor unsern Ertz-ge Unkosten uns auffwachsen / aus denenoder Vice-Cantzlern angezeigt / und nicht ver-und andern mehr beweglichen Ursachen /schwigen werden / damit seine Liebden oderauch umb mehrer richtiger und steifferer Wissenschafft habe / was zu thun sey / undHaltung willen ob und nachgesetzter Ar-unserer Cantzley nicht Nachrede entsteheticuln, und unserer Ordnung; So wol-oder unwissentlich nachgeredet werde.len wir hiemit / ernstlich befehlend / daßEs soll auch keiner /Er sey Secretari, Taxa-nun hinfüran alle und jede / in diese unse-tor, Registrator, Schreiber od' Diener / mitre Ordnung gehörige / Teutsche und Latei-keiner Persohn / so in der Cantzley Sachen nische Expeditionen, wie dieselbigen zuhalber zu thun hat / weder durch sich selbstZeiten Unser Vice-Cantzler / oder Secreta-noch andere / ohne unseren gnädigen Wil-rien befehlen / so wohl der Pergamenenlen / gantz keine Practica, oder Forderuials Papiren Brieffen / wasserley Sachen /Gnad