Druckschrift 
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
Seite
5
Einzelbild herunterladen
 

Käyser FERDIMADI I. Anno 1559.als Ertz=Cantzlern / getreu / gehorsamb undsoll seinen Fleiß thun /männiglichen zu fer-gewärtig seyn / Unsern und seiner Liebden tigen / auff Maaß und Ordnung hieuntenSchaden warnen / frommen fürdern / und ferner angezeigt. Mag er aber solcher ge-alles das thun / das ein getreuer Dienergebener Maaß unentgegen einen vor demseinem Herrn zu thun schuldig und ver= andern fertigen oder fürdern / ohne ande-bunden ist.rer Sachen Verhinderung / und dessen oh-Demnach auch unsere Geschäffte / son-ne Abgang der Tax, oder gemeiner Bibalien,derlich so fern die unsere Käyserliche Admi- ein ziemlichs / und ohne solche Gefählde ge-nistration, Regierung / Recht / Gerechtig-niessen / soll es ihme von wegen seines ange-keit und Reichs=Handlung betreffen / undwandten sonderlichen Fleißes gegönnetan ihnen gelangen / vor allem andern für= werden.dern / verfertigen / und darinn keinen FleißDergleichen sollen auch obbemelte un-spahren / ohne Gefahr.sere Cantzley=Persohnen / niemands / werZu dem auch keinen andern Potenta-der an unserm Käyserlichen Hoff / oder an-ten / Fürsten / Herren / Commun, noch an-derer Orthen seye / einige Zeitungen / so biß-dern sondern Personen mit Dienst oderweilen an uns gelangen / oder in unserenfernern Pflichten / oder in andere WegeCantzeleyen zu schreiben befohlen würden /verwandt seyn / noch bestimbten Soldt / die-ausschreiben / zustellen / oder publiciren; oh-weil er also uns / und unserm Ertz=Cantz-ne unsern / oder unsers Ertz= und Vice-Cantz-lern verpflicht / von ihnen haben / oder neh-lers sondern Befelch-men / es wäre dann / daß wir ihme solchesUnd nach dem an uns gelangt / daß eineaus redlichen Ursachen nachgeben.zeit her bey angehender unserer Käyserli-Und soll sich auch darneben ein jeder chen Regierung sich begeben / daß die Ex-Ziemlich=Redlich=Tapffer= und Erbarkeitpeditiones unserer Käyserlichen Reichs-befleissen; Und ob ihm etwas von derauch desselben angehoͤrigen und Untertha-Cantzley wegen von uns / unserm Ertz= oder neu Sachen / aus gemeiner unserer Reichs-Vice-Cantzler zu concipiren oder zu schrei-Hoff=Cantzley / in sonderbahrer Persoh-ben befohlen würde / den Stylum unser Rö-nen Behausung gezogen / in solchen pri-mischen Cantzley gebrauchen und halten;vat Orthen / auch ausgefertigt / und etwaWo er aber daran zweiffelte / oder irrigdurch die jenigen / so unserer Käyserlichenwäre / andere / so älter bey den Sachen her= Reichs=Hoff=Cantzley mit gebuhrendenkommen / oder daß sie mehr wusten / fragen /Gelübten nicht zugewand /geschrieben wor-die sollen ihme das tugendlich / und gutli-den / als dem Inhalt Weyland Kayserchen sagen / und unterweisen; Ob auch ei-Ferdinanden / unsers lieben Herrn undner / wer der waͤre / sehe oder merckte / daßVattern hochlöblichster Gedächtnüß / mitim Stylo geirret / oder gefehlet wäre / der gedachtem unserm Ertz=Cantzlern Nevensolle es dem / der geirret hat / nach seinemund Churfürsten verglichenen Cantzley-besten Verstandt zu sagen pflichtig seyn,Ordnung zu wider / dahero dann nicht al-un der andere das in Gutem auffnehmen:lein viel Klag der Partheyen ihres unge-Wolte er aber das im Guten nicht verste-wissen und umblauffens / und anderer Be-hen / sondern das seinige noch besser achten.schwerden / sondern auch bey eines jedenso soll das Concept nicht ausgehen / nochAmbts=Verrichtung / davon nachfolgendeexpedirt, sondern zuvor unserm Ertz= oder unterschiedliche Befelch gesetzt / grosse Un-Vice- Cantzlern anbracht / und nicht verordnung eingeführt / ja auch wol allerhandschwiegen werden / damit seine Liebd. oderWeitläufftigkeiten in den Expeditionen,er wissen zu schaffen / was zu thun seye / undzugleich auch dieser unserer Cantzley halbunserer Cantzley nicht Nachrede entstehen /verweißliche / oder geheimen Sachen Ofoder unwissentlich nachgesagt werde.fenbahrung sich erzeigt / zu deme in Abfer-Es soll auch keiner / er sey Secretarius, Re- tigung der Posten / bey solchen unterschied-gistrator, Taxator, Schreiber / Diener / mitlichen haußlichen Expeditionen; etwankeiner Person / so in der Cantzley zu thunmehrfältige unnötige Unkosten uns auff-hat / oder gewünne / durch sich selbst / nochwachsen / aus denen und andern mehr be-andere / ohne unsern gnädigen Willen / gantzweglichen Ursachen / auch umb mehretkeine Practica, od'Forderung / Schaͤnckung,richtiger und steiffer Haltung willen / ob-Ehrung / oder Verwehrung der Schän= und nachgesetzter Articuln / und unsererckunghalben haben / noch thun / sondern Ordnung. So wollen wir hiemit / ernstlichR. H. C. O.A 3befeh⸗