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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Communia Decreta genannt.47Cantzley ohne vorgehende Anmeldung ley zu suchen hat / ohne unterscheid / sichund Anklopffung / gäntzlichen enthalten /deß freywilligen Eingangs ohne vorgehen-und sich deß Orthes geziemender Maaßde Anmeldung und Anklopffen gäntzlichund Bescheidenheit befleissen / und verhal-enthalten / auch alle Sachen mit gebühren-ten sollen / daß doch dessen ohngeachtet vie-dem Respect und Bescheidenheit ohneLeute und fürnehmlich theils Agenten und Beytrit zu den Schreib=Taffeln / sollici-Sollicitatores, sich von einer guten Zeit her tiren / und sich mit langer Zeitverliehr-Ver-unterstanden / und gleichsam für eine übli-hinderung der Cantzley / und Dienst=Ge-che Gewonheit und wolgethane Sache ge-schäfften darinn nicht auffhalten / damit inachtet / in vorberührte Cantzley nach einesWidrigen zu andern schärffern Mißfallenjeden selbst eigenen Willen und Gefallen /und Einsehen zugreiffen nicht Anlaß gege-nicht allein einzutretten / sondern auchben werde.wohl je zuweilen / so viel an ihnen ist / dieAn deme wird hoͤchstgedachter Kaͤyserl.Geheimnüssen zu erforschen und auszu= Majest. ernstlich auch endlicher Wille undbreiten.Meynung vollzogen und erstattet. Signa-Demnach aber solcher Ungebühr län=, tum zu Wien / unter Jhrer Käyserl. Maj.ger nicht zuzusehen / sondern obhöchster= auffgedruckten Secret-Insigel den Eilfftennandte Kayserliche Majest. gegen mehrge-Januarii, Anno Sechzehenhundert neunmeldter Reichs=Hoff=Cantzley den gezie-und siebentzig.menden Respect gehalten haben wollen.Als ist Ihrer Majest. ernstlicher Be-Vt. Leopoldt Wilhelm Graff zufelch / Will und Meynung / daß nun hin-Königs=Egg.führo Männiglich / deme der Eingang ingedachte Reichs=Hoff=Cantzley Ambt undAyds=Pflichten halben nicht gebühret /(L. S.)sonderlich aber obbesagten an dero Käys.Hoff=Stadt bestelten Agenten, Sollicita-Willhelm Schröder.torn, oder wer etwas bey gemeldter Cantz-XXXV.Daß die Agenten sich deß Zutritts in dieFantzleyen und Registraturen gar enthalten /auch ihnen von dar ohne Special=Verwilligung keine Com-municationes beschehen sollen. Datum Wien / 28. Julii,Anno 1681.On der Romischen Käyserlichen ben möchten / in die Gewölber / Zimmer /Majestät unsers Allergnädigsten oder Stuben / worin die Käyserliche Archiven, Acten, und Expeditiones sich be-Herren wegen / dero sämptlichenfinden / nicht eingelassen / noch daselbst mitReichs=Hoff=Cantzley Anverwandteninsonderheit aber denen jenigen von der ihnen conversirt, und ihnen dardurch dieGelegenheit gegeben werden solle / entwe-Registratur und Cantzley=Stuben / in Gna-der zu hoͤren / oder zu sehen / was darin ge-den anzuzeigen / obwohlen in der Reichs-handelt / oder ob etwas wieder sie / oder ihreHoff=Cantzley=Ordnung / und sonst durchHerren Principalen an=oder ausgebracht.die zu unterschiedenen mahlen offentlichangeschlagene Patenten ernstlich verboten / oder gearbeitet / auch sonst gefunden wer-daß keine Frembde dieser expedition un=, de / so hätten Allerhöchstgedachte Käyserl.verwandte Persohnen / es seyen die Par= Majestät nichts desto weniger mit ungnä-theyen selbsten / oder auch sonsten Fürst= digsten Mißfallen vernehmen müssen / daßliche und Städtische / oder andere Bott= solches mit schuldigst gebühren dem Gehor-sam nicht beobachtet / sondern mit grossemschafften / oder abgeordnete / auch Agensten, deren Sollicitatores, Scribenten, oder Nachtheil der Justiz fast offentlich zu widerBediente / auch wie sie sonst Nahmen ha- gehandelt / und ohne Unterschied einem je-