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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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24 Gemeine Reichs=Hoffraths=Bescheide / Comm. &c.der nicht bescheinten oder sonst ohner= wissen würden. Signatum zu Wien un-heblichen Ursachen gesucht / oder nicht / ter Jhrer Käyserl. Majestät hervorge-dem Reichs=Abschied gemäß / als desert drucktem Secret-Insiegel den 12. Aprilis.abgeschlagen / kein Instrumentum Ap- Anno 1683.pellationis, welches nicht marginiret,angenommen / sondern verworffen /auch sonsten keine novi Termini oder Vr. Leopold Willhelm Graff zuderen prorogationes TerminorumKönigsegg.mehr ertheilt werden / es seyen dannerhebliche Ursachen jederzeit beyge-bracht und glaublich bescheinigt worden.(L.S.)Wornach sich sowol die Parteyen / alsderen Advocati und Procuratores zurichten und für Schaden zu hüten / auchFrantz Martin Menßhengen.allen anderen vorhergehenden Käyserl.Decreten gehorsamblich nachzulebenXXXIII.Daß die Agenten ihre / gegen die Cantzley Expeditiones undTax=Ampt habende Beschwerden beym Herrn Reichs=Vice-Cantz-lern anbringen sollen. De dato Wien / den 19. Febr.Anno 1672.9Achdeme fast unvermuthet ver= der Notthurfft nach Schrifftlich dar-thun / worinnen sothane Fehler undguten will / als werden von theilsMaͤngel eigentlich und in specie beste-Agenten / und Solicitatoren / sowohl wider die Käyserliche Reichs= hen / damit man Denenselben auff denalso Verhaltungs=Fall / wie sichs vonHoff-Cantzley expeditiones, als selbigesRechtswegen gebühret / mit deme für-Tax-Ambt hin und wieder generaliterderlichst remediren und abhelffen möge.viel verschiedene Klagen und Beschwer-nüssen eingewendet / und dann die Bil= Darnach dieselbe sich zu richten.Signatum zu Wien / unter vor Aller-ligkeit erfordert / daß denen etwa vor-lauffenden Mängeln un Gebrechen zeit= höchstgedachten Ihrer Käyserl. Majest.lich gesteuret werde. Als hat man hiemit hervorgedrucktem Secret-Insiegel denNeunzehenden Februarii Anno Sechze-alle und jede Agenten und Sollicitanten,welche sich in ein und anderem beschwert henhundert / zwey und siebentzig.zu seyn erachten / erinnern und ermahnen(L. S.)wollen / daß sie sich dißfalls bey der Röm.Wilhelm Schröder.(C. M.)Käyserl. Majestät Geheimen Rath undReichs=Vice-Cantzlern gebührendt an-geben / und längst innen vierzehen TagenXXXIV.Daß die Agenten sich der Cantzley ohne vorhergehende An-klopffungen enthalten sollen. De dato Wien / den 11. Januarii,Anno 1679.Er Römischen Käyserl. Majest. ohne das mit sich bringen / daß alle undUnserm allergnädigsten Herrn ist jede Persohnen / sie seynd von Churfürsten /sonderbahr Mißfällig vorkom= und Ständen deß Reichs / als bestelltenmen / obwohl der Billigkeit / und selbst ei= Agenten bedient / auch sonsten beschaffen /genen Vernunfft gemäß ist / solches auch wie sie wollen / sich deß Freywilligen Ein-die vorige angeschlagene Verordnungen gangs in die Käyserliche Reichs=Hoff-Cantz⸗