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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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48 Gemeine Reichs=Hoffraths Bescheide / Comm. &c.theilet werden solle / so lieb einem jeden istden der Zutritt / auch so gar die durchsehungdie in vorangeregter Ordnung auff solchender Acten gestattet / ja wohl gar ohne spe-cial-Erlaubnuß aus der Registratur CopiaeFall / und zum offtern beschehene War-aus denen Actis ertheilet werden / welchem nung angesetzte Straff der würcklichenÜbel / und Ungebühr zu steuren / hiemit Cassation seines Diensts zu vermeyden /nochmahlen die ernstlich / und endliche Er= wornach sie sich zu richten wissen werdeninnerung beschihet / daß in angezogenen Signatum Wien unter Ihro Käys. Maj.Zimmern und Orthen einiger Parthey / hervorgedrucktem Käyserl. Secret Insiegeoder dero bestellten Agenten, oder Sollici-den 28. Julii Anno 1681.tatorn, nicht allein der Zutritt ferners nichtgestattet / sondern auch die geringste Com-munication oder Abschrifft / ohne vorhero(L.s.)erlangte Special-Verwilligung / nicht er-AIII. Reichs-