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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Gemein Reichs=Hoffraths=Bescheide /XXVIII.Agenten und deren Sollicitatores, und zwar jene sub poenaIntamiæ, diese aber bey Bedrohung der Gefängnüs / sollen allen Zutritts in dieCantzley / Registraturn und Schreibstuben sich von nun an enthalten / (2.) Keinecommunicationes oder Abschrifften aus der Registratur oder Schreibstuben ohnevorhergehende gehörigen Orts erlangte Verwilligung / begehren oder nehmen (3.)Mit denen Cantzley=Personen keine verdächtige Correspondenz pfle-gen und endlich (4.) ihre Expeditiones gehörigen Orts suchen.De dato Neustadt den 17. Julii 1681. On der Röm. Käyserl. Majest.handlen oder zu begehren / selbiges anunsers allergnädigsten Herrn wegeziemenden Orten anbringen / darauffgen / dero sämblichen ReichsBescheids erwarten / in alleweg aberHofraths=Agenten und Procuratoren inihre Resolution und Expeditiones anGuaden anzuzeigen / daß obwohlen inOrt und Ende da es sich gebühret / nachdero Reichs=Hoffraths=Ordnung bey vollendtem Rath / oder bey den Secre-unnachläßiger Straff allen Partheyen / tariis in ihren Behausungen suchenAgenten und Procuratoren verbotten sollen.in die Cantzley zugehen und in den RegiUnd da die Partheyen und derenstraturen, Schreib=Stuben oder an-Agenten entweders durch sich selbstenderen Orten der Cantzley sich befindenoder deren Sollicitatores und Bedientezu lassen / dieselbe nichts desto wenigerin einem und anderem deme zu ge-mit ungnädigstem Mißfallen verneh-gen handlen würden / sollen die Parmen müssen / daß solches dero Verbottteyen derenthalben nach Ermässigungmit schuldigst gebührendem Gehorsamb der Sachen und Personen mit willkühr-nicht beobachtet / sondern deme fast oflicher / jedoch scharffer Straff angesetfentlich / und insgemein mit grossemhen / die Agenten aber ihres AmbtsNachtheil der Justiz, und Veranlassungipso facto cum infamiâ entsetzt / undmannigfaltiger Pflichtvergessung und verlustiget seyn / nicht weniger deren Sol-Meinayds zugegen gehandlet werde.licitatores und Bediente / wann sie sichWelchem Übel und Ungebühr zu entweders durch ihre Herren / oder de-steuren / wird obgedachtes Verbott hie= ren Principalen hierunter zu verbotte-mit dergestalt erneuert und extendirt,ner Contravention dieses Decretidaß die Parteyen sowohl / als die Agenheimb= oder offentlich gebrauchen lies-ten / Procuratores und deren Sollici-sen / ebenmässig nicht ungestraffet ver-tatores und Bediente / allen Zutrittsbleiben / sondern gestalten Sachen nachin die Cantzley / Registraturen / Schreib-mit Gefängniß oder sonsten empfind-stuben / oder andere Ort der Cantzley / lich abgebüsset werden. Darnachsich von nun an enthalten / auch keine sich männiglich zu richten. SignatumCommunicationes oder Abschrifften zu Neustatt unter Ihrer Käyserl. Maj.aus der Registratur und Schreibstuben hervorgedrucktem Secret-Insiegel denohne vorhergehende gehörigen Orts Siebenzehenden Julii Anno 1681.erlangte Verwilligung und Erlaubnißbegehren und nehmen / weniger mit den(L. S.)Cantzley-Personen verdächtige Corre-Vt. Leopold Wilhelm Graffspondenz ihren Pflichten zuwieder /zu Königsegg.pflegen / sondern so sie etwas zu ver-Frantz Martin Menßhengen.XXIX.Reiterirtes Decret, daß die Agenten bey denen Schluß= undGegenschluß=Schrifften der neuen Beylagen sub poena Rejectionis sich gäntzlichenthalten sollen. De dato 16. Martii 1682.VOn der Römischen Kayserl. Ma= wegen /denen sämbtlichen bey dero löbli-jest. unsers allergnädigsten Herrn chen Reichs=Hoffrath auffgenomme=