Communia Decreta genant.ten und Procuratoren hiemit in Gnaden, felch hiemit / daß sie / sämbtliche Agentenanzuzeigen / daß weilen man bißhero ver-und Procuraoren / hinfüro der Reichs-spüret / daß ungeachtet in der Reichs-Hoffraths=Ordnung / und so vielen dar-Hoffraths=Ordnung klar versehen / daß auff ergangenen Decreten / zu mehrersie / Agenten / auf jedesmahliges Erfor-Folgleistung / so offt sie ins künfftig ent-dern / bey erstgedachtem löbl. Reichs-weder zur publication oder inrotulationHoffrath gehorsambst erscheinen sollen / der Acten, oder in andere Weg vor de-solches auch seithero in verschiedenen De- ro Reichs=Hoffrath erfordert würden /creten zum oͤfftern wiederholet wor-jedesmahln in termino Citationis beiden gleichwolen die / sonderlich ad inro- demselben sich gehorsambst einfinden /tulationem & publicationem citirte oder vor dessen Abfliessung / ihre mitAgenten / jalauch männigmahl die jeni= genugsamer Bescheinigung verificirtegeselbsten / welche die Forderung aus= Entschuldigung schriftlich übergeben /gewürcket / ohne Anzeig und Bescheini= wiedrigen falls aber dem Thürhüter-gung einiger erheblich= und begründter der jenige / an welchem dem SaumsahlUrsachen / zwey: drey: und mehrfältighafftet / so offt er ohne redliche und be-ausgeblieben / und dardurch verursacht /scheinigte Ursachen ausbleibt / die Cita-daß die decretirte Publicationes & Inro-tions-Gebühr / wie bey andern Cita-tulationes Actorum, auch andere Hand=tionen gebräuchlich / aus eigenem Beu-lungen unnöthiger Weiß verzögert / die tel unweigerlich bezahlen / und noch fer-von Reichs=Hoffraths wegen darzu nere Straff so gegen ihme vorbehaltenverordnete Commissarii vergebens be= bleibt / gewertig seyn solle / darnach siemühet / und die Erledigung der Rechts-sich festiglich zurichten haben. Signatumhängigen Sachen verhindert und auf-zu Oedenburg unter Ihrer Käyserl.gehalten worden / ob allerhoͤchstgedach-Majest. hervorgedrucktem Secret Insie-te Ihre Kaͤyserl. Majest. aber solchem zugel den andern Junii Anno sechszehenSchmaͤlerung dero Reichs-Hoffrathshundert ein und achzig.Respect und Authorität und Hindanse-tzung dessen Decreten und Verordnun-(L.S.)gen / wie auch Verlängerung der Pro- Vt. Leopold Wilhelm Graffcessen gereichendem Ausbleiben nichtzu Königsegg.laͤnger nachsehen wollen.Als ist deroselben allergnädigster Be-Frantz Martin Menßhengen.XXVII.Daß die Agenten den Parteyen die Reichs=Hoffraths=Con-clusa in Fiscalischen Sachen / dem Fisco zum Nachtheil und dessen Intention vorzu-brechen / nicht communiciren sollen. De dato Oedenburg11. Junii 1681.Als ist allerhoͤchstged. Ihrer Kayserl.Emnach bey der Röm. Käyserl.Majest. ernster Befelch hiemit / daßMaj. unserm gnädigsten Herrn /dero Rath und Reichs=Hof=Fi- keiner wer der auch seye / bey unaus-bleiblicher hoher Straff / die Reichs-scal Frantz Carl Sartorius von Schwa-Hoffraths=Conclusa, sonderlich in Fi-nenfeld sich in Unterthänigkeit beklagt /was Gestalten zu grossem Nachtheil und scalischen Sachen denen Parteyen / esSchaden dero Käyserl. Fisci-Interessegeschehe nun solches auff was Weisesdenen beklagten Parteyen die Reichs= immer wolle / communicirn und da-Hoffraths=Conclusa dergestalt commu- mit dem Fisco Schaden zufügen solle.nicirt und beygebracht würden / daß sel-Signatum zu Oedenburg / unter Ihrerbe dero Intention vorzubrechen / gnug=. Kayserl. Majestät hervor=gedrucktemsamb Zeit und Gelegenheit haben koͤn⸗ Secret-Insiegel den 11. Junii 1681.nen / mit gehorsambster Bitt / hierinn Vr. Leopold Willhelm Graff zuKönigsegg.gemessene Kaͤyserl. Verordnung erge-Frantz Martin Menßhengen.hen zu lassen.XXVIII
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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19
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