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Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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Communia Decreta genannt.löbl. Reichs=Hoffrath zu Prag auffge-genwärtigen Decrets anzurechnen / ohn-hoben worden / auff allerhochstgedachtfehlbarlich einfinden sollen: Als welchen /Ihrer Käyserl. Majest. allergnädig.wann sie bey ausstehender contumaciasten Befelch / derselbe hinwiederumb an den Granitz=Stellen sich bey der O-auff den 18. und hernach 20. negst ver= ber=Oesterreichischen Lands=Haupt-wichenen Monats Julii allhero nacher mannschafft umb ein gewöhnlichen PaßWelß verlegt und beschrieben worden /gebührend anmelden werden / solche all-solcher auch nunmehr die gewoͤhnliche dort / gemachter Anstalt nach / unwei-Raths=Sessiones würcklich wieder ange-gerlich erfolgen werden. Darnach sietreten habe / wann aber dabey beobach-sich zurichten wissen werden. Signatumtet worden / daß ermelter Reichs=Agen-in Welß / unter auffgedrucktem Käyserlten und Procuratoren sich darzu annochSecret-Insiegel den 12. Augusti An. 1680.wenig einfinden / als wird ihnen sambtund sonders hiemit ernstlich bey unaus-(L.S.)bleiblicher Straff / und gestalten Sa-chen nach / bey Suspension ab officio Vt. Hanß Heinrich Freyh.von Hörwart.gemessen anbefohlen / daß sie ihrerPflicht gemäß / uz un schuldigster Beob-achtung ihrer Partheyen sich inner FristChristoph Beuer.3. Wochen von Tag der Publication ge-XXIII.Reiterirtes Decret in puncto Computationis fatalium aliorumque terminorum. De dato Welß 15. Aug. 1680.denen terminis & fatalibus allbereit ver-WOn der Rom. Käyserl. Majest.strichen gewesen / zu der von ermeltem 12.unsers allergnädigsten Herrn we-gen / allen un jeden bey dero Käy= dieses Monats Augusti an ferner lauf-serl. Reichs=Hoffrath angenommenen senden Zeit combiniret / also von beederAgenten un Procuratoren hiemit in Gna= vor und nachgehender Zeit zugleich la-den anzuzeigen / und ist denenselben psus fatalium, aliorumque terminorumcomputirt und geachtet werden solle.vorhin bewust / wie daß erstgedachterAls werden dessen obgedachte Agen-Käyserl. Reichs=Hoffrath den 31. Mayten und Procuratores hiemit zu ihrernechsthin zu Prag geschlossen und auff-Nachricht und zu dem Ende erinnert.gehoben / nunmehr aber von daraus an-hero nacher Welß wiederumb verlegt / damit ein jeder von nun an sein Noth-durfft und Handlung darnach einzurich-auch bereits allda den 12. dieses Mo-ten wisse. Signatum zu Welß den 16.nats Aug. eröfnet / und würcklich Ses-siones gehalten worden: Wann dann Augusti Anno 1680.so gleich auch aus bewegenden Ursachenwie vorhin zu vorbemeldtem Prag re. Vr. Hanß Heinrich Freyh.von Hörwart.solvirt worden / daß in computatione,fatalium aliorumque terminorum die(L.S.)Zeit von bemeltem 31. May dieß Jahrsbiß den 12. dieses Monats August. (inFrantz Martin Menß-welcher Zeit keine Reichs-Hoffraths-hengen.Sessiones gewest) abgezogen und nichtgerechnet / was aber vorhero etwan anXXIV.Reiterites Decret, daß die Agenten sich bey dem von Prag nachWelß verlegtem Reichs=Hoffrath haben einfinden sollen. De datoWelß 6. Sept. 1680. On der Röm. Käyserl. Majest. gen / allen und jeden bey dero löblichemunsers allergnädigsten Herrn we= Reichs=Hofrath angenommenen Ager