Gemeine Reichs=Hoffraths=Bescheide /würden / in dem angesetzten Termino ernstlich ermahnt / daß sie hinfüro denenmit aller Notdurft gefast / und ohn einige Inrotulationibus jedesmal fleißig in Per-Ausred gehorsambst zu erscheinen / es son / oder dafern sie legitimè verhindert /seye dann / daß sie wegen Leibs-Indispo- und solches schrifftlich anzeigen / durchsition daran verhindert würden / welche ihre Substituirte erscheinen / bey Ver-meidung der in denen vorhin ergange-sie auch zeit- und glaublich votbringennen Käys. Decreten angesetzter Straff-sollten.Wann nun aber eine Zeit hero miß=, welche sonsten ohnnachlässig exequirtfällig verspürt worden / daß solches von werden solle. Signatum zu Wien denihnen bisher wenig in acht genommenSiebenden Maij Anno Sechtzehen hun-worden / sondern noch / wie zuvor / bey dert Neun und Siebentzig.denen Inrotulationibus auff beschehe-ne ordentliche Citationes sie in dem an= Vr. Leopold Willhelm Graff zugesetzten Termino gar nicht erscheinen /Koͤnigsegg.noch andere an ihre Statt ad inrotulandum substituiret haben / wordurch(L.S.)dann die Process auffgezogen / und dieReinhard Schröder.heilsame Justiz mercklich verzögert wird.Als werden die sämbtliche Agentenund Procuratores hiemit nochmalenXXI.Wie die Fatalia und andere termini, Zeit der Reichs=Hoff-rath zu Prag geschlossen gewesen / haben computirt werden sollen. De datoPrag 29. Movembr. 1679.VOn der Röm. Käyserl. Majest. vor= und nachgehender Zeit / zugleichlapsus fatalium aliorumque terminorumunseres allergnädigsten Herrn we-gen / allen un jeden bey dero Käy= computirt, und geachtet werden solle.Als werden dessen vorgedachte Agen-serl. Reichs=Hoffrath angenommenenAgenten und Procuratoren hiemit in ten und Procuratoren hiemit zu ihrerNachricht und zu dem End erinnert /Gnaden anzuzeigen: Demnach erstge-damit ein jeder von nun an sein Anruff-dachter Käyserlicher Reichs=Hoffrathaus bewegenden Utschen resolvirt: daß in und Handlung darnach einzurichtencomputatione fatalium aliorumque wisse. Signatum Praag den 29. No-vembris 1679terminorum die Zeit vom drey undzwantzigsten Augusti bis 20. dieß ablauf-fenden Monats Novembr. (in welcher Vt. Leopold Wilhelm GraffZeit der Reichshoffrath geschlossen / undzu Königsegg.keine Session gewest) abgezogen und nit(L.S.)gerechnet / was aber vorhero etwa andenen Tetminis & fatalibus allbereitverstrichen gewest / zu der von ermeld-Joh. Ambros. Högel.tem 20. Novembris an ferner lauffen-den Zeit combiniret / also von beederXXII.Daß die Agenten bey dem, von Prag nach Welß verlegtenReichs=Hoffrath innerhalb 3. Wochen sich haben einfinden sollen. Dedato Welß 12. August. 1680.On der Röm. Käys. Majest. un= ten und Procuratoren hiemit in Gna-sers allergnädigste Herrn wegen / den anzuzeigen / und haben dieselbeallen und jeden bey dero Käyserl. schon vorhin die gute Wissenschafft,Reichs=Hofrath angenommenen Agen- welcher gestallt / als negst verwichen derlöbl.
Druckschrift
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
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16
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