Druckschrift 
Ioh. Christophori Von Uffenbach/ JCti, Illustrissimorum Comitum Ab Ysenburg Et Büdingen Consiliarii, Et Quarta Vice Ad Aulam Cæsaream Delegati, Tractatus Singularis Et Methodicus, De Excelsissimo Consilio Caesareo-Imperiali Aulico
Seite
15
Einzelbild herunterladen
 

Communia Decreta genannt.dergleichen Verleitung der Partey zu zu richten haben. Signatum zu WienEinschickung der Gelder unter ihnen unter allerhöchstged. Ihrer Käyserl.wohl mehr practicirt würde / vorge= Majestiauffgedrucktem Käyserl. Secret-kommen / und benebenst ihnen sämbt= Insiegel den drey und zwantzigsten No-lich alles Ernsts anbefohlen / daß sie sich vembris Anno sechzehenhundert sechsdieser gefährlichen Anmassung / und an= und siebentzig.derer dergleichen Ungebührlichkeitenbey dieser oder auch anderen schweren(L.S.)Straffen gäntzlich enthalten und derenmüssig gehen sollen. Darnach sie sichReinhard Schröder.XIX.Erneuertes Decret, in denen Schlußschrifften keine neueBeylagen einzubringen und solches dem Principal zu avisiren / so dann bey Begeh-rung der Prorogationen oder neuer Terminorum Extractum Protocolli uberden letzten Termin beyzulegen. De dato Wien 20. Martii1678.VOn der Röm. Käyserl. Majest. ten und Procuratoren / nochmahl ernst-unsers allergnädigsten Herrns lich anbefohlen / solcher Unordnungwegen / denen sämbtlichen bey de-und Mißbrauchs sich hinfüro zu enthal-ro loͤbl. Reichs=Hoffrath angenom̄enenten / allermassen widrigen Falls solcheAgenten und Procuratoren hiemit in Adjuncta, und neue Beylagen / soGnaden anzuzeigen: Demnach eine ge= gleich ab Actis verworffen / und dieraume Zeithero wahrgenommen wor= Contravenienten mit unausbleiblicherden / daß denen an erstbemeldtem dero Straff eines Marck Silbers ex pro-Reichs=Hoffrath zu Beförderung derprio zu zahlen angesehen werden / soProcessen ergangenen verschiedenen ge= dann sollen sie sofort bey ihrer Bestal-wesenen Decreten / in ein und anderem /lung von dieser Verordnung ihren Prin-absonderlich aber auch in deme nicht cipalen zu deren Nachricht parte geben /nachgelebet werde / daß bey denen einnicht weniger auch gehalten seyn / wei-kommenden Schluß=Schrifften zum len bey Begehrung der Prorogation,öfftern neue Beylagen eingeschoben oder neuer Terminorum, wie und wel-werden / solches aber zu Verlänger= undcher Gestalt der letztere Terminus er-Verwirrung der Process, und nunmehr kannt worden / öffters verschwiegenbesagten Käyserl. Reichs=Hoffraths-wird / solchem aber vorzukommen / Ex-Beschwerde gereichen thut. Als wirdtractum Protocolli über den letztendas in hoc puncto ergangenes Käyserl.Termin bey gleichmässiger Straff bey-Decret, (zumahlen die alte Processzulegen. Signatum zu Wien / unternunmehr durch Verlauff der JahrenIhrer Käyserl. Majest. hervor gedruck-ziemlich geendiget seyn / und also der-tem Secret-Insiegel den 20. Martii An-entwegen kein Impediment vorhanden) no Eintausend Sechs=hundert Achtalles seines Jnhalts dahin hiemit er= und Siebentzig.neuert / und ihnen / sämbtlichen Agen-Reiterirtes Decret, bey denen anbefohlenen Inrotulationenin Person oder durch ihre substituirte bey Straff zu erscheinen' De datoWien 7. Martii 1679.On der Röm. Käys. Maj. unsers dieselbe vorhin guter massen / was Ge-zallergnädigsten Herrn wegen / de= stalt ihnen durch ein / den zehenden Maijnen sämbtlichen bey dero löbli-sechzehenhundert sieben und sechtzig-chem Reichs-Hoffrath angenommenenergangenes / und öffentlich affigirtesAgenten und Procuratoren hiemit in Käyserl. Decret anbefohlen worden /Gnaden anzuzeigen / und erinnern sich wann sie ad inrotulandum acta citirewür⸗